Die beiden jungen Männer hatten sich in der Wohnung verschanzt. Und als die Polizei klingelte, hielten sie still. Mehrere Stunden lang. Erst am späten Nachmittag öffnet Christian W. schließlich doch die Tür, ein dünner Kerl, mit einem nervösen Flackern im Blick. Die Polizisten kennen ihn, den 21-jährige W.. Auch den blassen 18-jährigen Sven P., der in Strümpfen in der Wohnung steht, sehen sie nicht zum ersten Mal.
In der Wohnung bemerken die Polizisten dann auch die Wäscheständer. Die Wäsche auf den Ständern ist noch nass. Als die Beamten die beiden Männer ins Auto laden, nehmen sie die nassen Hosen und T-Shirts gleich mit.
Die Wäsche spielt nun, ein halbes Jahr später, wieder eine Rolle – jetzt, wo Ch
211; jetzt, wo Christian W. und Sven P. im Saal des Landgerichts Neuruppin sitzen. Angeklagt wegen Mordes an dem 55-jährigen Arbeitslosen Bernd K., einem harmlosen Trinker aus Templin. Es war ein Blutbad, das nicht passen will zum schmucken Kurstädtchen in der Uckermark mit seinen schönen Seen und renovierten Häuschen, Angela Merkels Heimatstadt. Der Exzess nahm in der Nacht vom 21. auf den 22. Juli seinen Lauf, dort, wo die Stadt grau wird und keine Touristenbusse mehr halten. Er endete mit einer angekokelten Leiche mit zertrümmertem Schädel auf dem Boden einer verwahrlosten Werkstatt an der Stadtmauer. Die Tat zeigt auf die Randlagen einer brandenburgischen Kleinstadt, wo nicht mehr gehofft, sondern nur noch gewartet wird.Viele Beweismittel und ein GeständnisSven P. trug in jener Nacht ein T-Shirt mit dem Bild des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß, sagt die Staatsanwaltschaft. Bei Christian W. sei der Name der Rechtsrockband Frontkämpfer auf die Kleidung aufgedruckt gewesen. Die beschlagnahmte Wäsche ist eines von vielen Beweismitteln, die nun die Schuld, die rechte Gesinnung und damit die niederen Beweggründe der beiden jungen Männer im Gerichtsaal belegen sollen.Und Christian W. hat ja bereits gestanden, wie es war. Jetzt vor Gericht schweigt er, seine dunklen Augenbrauen stehen steil nach oben, was seinem Gesicht einen dauernden erstaunten Ausdruck verleiht, er schwitzt. Aber am Abend nach seiner Festnahme ist W. auf dem Polizeirevier ins Reden gekommen. Bis um vier Uhr früh brach es aus ihm heraus. Und selbst dann war W. „fast traurig, als wir die Vernehmung nach acht Stunden abbrachen“, erinnert sich der Polizeibeamte, der damals dabei war.Es sieht aus, als sei der Fall klar. Dennoch spürt man im Neuruppiner Gerichtssaal ein Befremden, ein fahles Unbehagen, das sich beim Staatsanwalt, den Angehörigen Opfers, deren Anwälten und einigen Zuschauern bemerkbar macht. Am vierten Verhandlungstag hat der Richter einen verstörenden Satz gesagt: „Bislang ist nicht ersichtlich, dass eine rechtsradikale Gesinnung als Hintergrund der Tat vorliegen könnte“, hatte er gesagt. Vielmehr halte er den Fall für ein im Trinkermilieu nicht unübliches Geschehen. „Tötungen wie die in Templin passieren häufiger unter Saufkumpanen“.Es ist nicht nur das Herunterspielen eines grausamen Verbrechens, woran sich die Angehörigen und ihre Vertreter stoßen. Eher zwängt sich die Frage auf, was eigentlich passieren muss, damit ein Gericht rechtsextreme Gewalttäter als solche erkennt und beurteilt.Templin ist eine enge Stadt, in der auch Täter und Opfer nah beieinander stehen. Bernd K., das Opfer der unheilvollen Nacht, war einer, der ganz unten angekommen war. Das Leben des gelernten Meliorationstechnikers war nach der Wende ins Stolpern geraten, als Männer, die sich mit der Bewässerung großer landwirtschaftlicher Nutzflächen auskennen, sehr viel seltener gebraucht wurden. K. versuchte sich als Baggerführer, dann fuhr er Getränke aus, schließlich rutschte er ab in die Arbeitslosigkeit. Seither trank er beharrlich gegen den Abstieg an. Seine Frau und seine beiden Töchter verließen ihn. Zuletzt war „Stippi“, wie er genannt wurde, ein armer Schlucker, den jeder in Templin kannte als einen, der mit einer Bierflasche in der Hand vor dem Getränkemarkt stand. Er hauste in einer alten Werkstatt an der Stadtmauer, die er geerbt hatte, – ohne Wasser und ohne Strom. Ein Dasein, dem die Kontrolle abhanden gekommen war. Er konnte keine Ordnung mehr halten, sammelte Abfälle. Gelegentlich übernachtete er auch im Obdachlosenheim, wo er andere fand, mit denen er trank.Ein ungewohntes Gefühl von ZugehörigkeitAuch Sven P. und Christian W. sind junge Leute an der bleichen Peripherie, deren Leben bislang wenig Anlass zu Zuversicht gab. Die Mutter von W. hat getrunken bis sie am Alkohol starb. Ihr Sohn lebte dann beim Stiefvater, einem Schlachter, ab und zu auch im Heim. Der andere, Sven P., war als Kind ein stiller Außenseiter, nach dem Tod des Vaters versinkt die Familie in Sprachlosigkeit, später schließt sich P. einer rechten Clique an, ihm gefällt die Kleidung, das martialische Auftreten, das ungewohnte Gefühl der Zugehörigkeit. Beide haben keine Ausbildung und keine Perspektive, in der langen Zeit ohne Arbeit halten sie sich mit ausgedehntem Alkoholkonsum beschäftigt. Man muss sich eine fortgeschrittene innere Verwahrlosung und eine unendliche Langeweile denken, dass sie sich derart anlegen mit der Welt. Christian W. saß im Gefängnis, wegen schwerer Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung, Volksverhetzung, Diebstahl und weil er einer Katze den Kopf zertreten hat. Sven P. hat einen Mann mit einem Teleskopschläger verletzt, er hat einen schwarzen Deutschen beleidigt und geschlagen, er hat einen Polizisten angeschrien und getreten und rechte Parolen gegrölt. Ein Zeuge aus Templin, der die Angeklagten kannte, erzählt: „Sobald die was getrunken hatten, schlugen sie zu“. Sie machen einfach immer weiter, steuern auf die Katastrophe zu.Es könnte sein, dass die beiden sich im gescheiterten Bernd K. ihrer eigenen Zukunft gegenüber sahen. Zwei Trinker, die einen dritten erschlagen, weil er tiefer als sie gesunken ist und weil sie rot sehen, wenn sie betrunken sind? Ist der Rest Beiwerk? Dass Christian W. am ganzen Körper tätowiert ist mit Zeichen verfassungswidriger Organisationen? Dass Sven P. den Mann, den er mit dem Teleskopschläger schlug, einen „Juden“ nannte? Die Rechtsrock CDs und Hakenkreuzzeichnungen, die man bei ihm zu Hause fand? Seine Briefe, unterschrieben mit „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“?Der Anwalt der Ehefrau von Bernd K. hat es im Gericht nicht zum ersten Mal mit Rechtsextremen zu tun. Er ist einer von den linken Anwälten in Jeans, Jacket und schlenkernd lockerem Gang, einer, der auch regelmäßig Punks und Ausländer verteidigt, und er hat sich auf diesen Auftritt vorbereitet. Mit der sonoren Stimme dessen, der weiß, dass er auf der richtigen Seite steht, erklärt er: „Aus einem Menschenbild, das ein Täter hat, müssen zwingend notwendig Rückschlüsse auf das Tatmotiv gezogen werden“. Dann zitiert er aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2001, derzufolge die Einstellung eines Täters bei der Beurteilung eines Verbrechens sehr wohl berücksichtigt werden muss.„Hier sind alle Jugendlichen rechts. Das muss man nicht gleich überbewerten“, hatte der Leiter des Obdachlosenheims gesagt. Nicht im Gericht, denn diese Weisheiten, das ahnen die Leute, gehören nicht in den Gerichtsaal. Dennoch ist es wahr, dass es so geht in Templin: Die jungen Rechten kommen zum Obdachlosenheim, um zu trinken, die Obdachlosen trinken mit. Es läuft die laute Musik, die die jungen Leute mitbringen, der Alkohol deckt die Unterschiede zu.Der Alkohol deckt die Unterschiede nicht mehr zuAuch am 21. Juli war es am Anfang so. Bernd K. und Christian W. sitzen bereits am Nachmittag zusammen vor dem Flachbau des Obdachlosenheims und kippen Bier. Die Musik dröhnt, und der Suff verwischt das, was der Anwalt ein „Menschenbild“ nennt.Gegen 21 Uhr ziehen Christian W. und Bernd K. weiter zur Rewe-Filiale, um neues Bier zu kaufen. Kurz vor dem Marktplatz treffen sie dann auf den stark angetrunkenen Sven P., einen, den Christian W. kennt, weil er ihn schon mal verprügelt hat. Sie trinken gemeinsam weiter. Gegen 22 Uhr grölt Sven P. auf dem Markt laut „Sieg Heil“. Als Bernd K. sich kurz darauf auf sein Fahrrad schwingen will, kippt die Stimmung zum ersten Mal. Sven P. holt ihn ein, tritt ihn und beschimpft ihn, danach treiben sie ihn grölend und schubsend durch die Straßen. Dann, so erzählte es Christian W. der Polizei, waren sie zur Werkstatt gelaufen. Von dort hatten sie mit dem Fahrrad zum Plattenbau nach Petznick fahren wollen, dem zehn Kilometer entfernten Heimatdorf Christian Ws. In der Werkstatt angekommen, war Bernd K. längst zu betrunken, um die Reise anzutreten. Er schlief auf dem Boden ein.Die Trinkerkumpel geraten in Wut, es ist der Moment in dem der Alkohol die Unterschiede nicht mehr zudeckt. Christian W. sagt, er habe K. hochgezogen, geschüttelt und mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Was W. über das weitere Geschehen auf dem Polizeirevier erzählt hat, ist eine Version, die ihn selbst vom Mord wegrückt, Sven P. dafür stark belastet. Die vielen tödlichen Tritte in K.‘s Gesicht seien demnach allesamt von P. gekommen. W. will Sven P. noch davon abgehalten haben, das Opfer mit einem abgebrochenen Flaschenhals „aufzuschneiden“.Irgendwann ist Bernd K. tot.Die beiden jungen Männer rauchen und trinken weiter Bier, sie verlassen die Werkstatt und kehren nach einem Ausflug zum Marktplatz wieder zurück. Laut Christian W. ist es Sven P. gewesen, der anschließend den Toten mit Müll bewarf und anzündete. Hinterher seien sie nach Petznick geradelt, hätten dort weitere sieben Bier getrunken. Von seiner Freundin Stephanie Z., die ebenfalls in der Wohnung war, hätten sie verlangt, dass sie ihnen Spinat mit Spiegelei koche.Die Freundin, Stephanie Z., erzählte später sowohl der Bildzeitung als auch der Polizei: „Sven hat mit der Tat richtig geprahlt. Er sagte, dass er schon immer mal einen Menschen umbringen wollte.“Der Alkohol ist keine Nebensache. Er macht Verbindungen möglich, die sonst undenkbar wären. Rechtsgesinnte und deren Opfer als Trinkkumpanen. Einen blutigen Mord und eine Malzeit aus Spinat und Spiegelei. Dumpfheit bis hin zur Bewusstlosigkeit und einen klaren Vorsatz, aus dem eine tiefe Menschenverachtung spricht. Es ist eine Verachtung, die aus Songs von Frontkämpfer spricht und die wie ein Keim schlummert. Bis der Alkohol ihn aufgehen lässt und die Hemmung niederreißt, „mal einen Menschen umzubringen“.Die Witwe des Opfers sitzt mit schweren, verhangenen Lidern im Gerichtssaal. Die Argumente ihres Anwalts sind ausgesprochen. Was wird aus ihnen folgen?Der Angeklagte Sven P. wartet farblos und zusammengesunken ab, guckt ungerührt an allem vorbei. Jugendliche in Lonesdale-Jacken hängen breitbeinig hinten auf den Zuschauerplätzen, stoßen sich mit den Ellenbogen und grinsen. Draußen ist ein verhangener Tag. Der Bürgermeister hatte gesagt, es gebe keinen Rechtsradikalismus in Templin und es später, notgedrungen, wieder zurückgenommen. Zu viele Gewalttaten hat der Brandenburger Verfassungsschutz allein in den Wochen und Monaten vor der Tat registriert. Im Supermarkt schieben Jugendliche in Bomberjacken mit eindeutigen Aufschriften Einkaufswagen. An die von der Polizei verrammelte Werkstatttür hat jemand mit Kreide geschrieben: „Sven P. is back“.