Die meisten Menschen führen ihr Leben mittlerweile auch online. Aber was geschieht nach ihrem Tod mit den Accounts bei sozialen Netzwerken oder Bezahlportalen wie PayPal?
Wenn Sie nicht gerade von Berufs wegen mit ihm zu tun haben, werden Sie wohl so wenig wie möglich über den Tod nachdenken. Irgendwann allerdings kommen die meisten von uns nicht darum herum, ein Testament aufzusetzen. Wer kriegt das Haus, das Auto, die Aktien und Anteile – all das will entschieden werden. Nur, wer kriegt den E-Mail-Account?
Obwohl immer mehr Menschen ihr Leben online führen, kümmert sich kaum jemand darum, was nach dem eigenen Ausloggen für die Ewigkeit mit dem digitalen Nachlass geschehen soll. Versäumte Vorkehrungen für das digitale Nachleben können den Hinterbliebenen, denen es obliegt, die Angelegenheiten der Verstorbenen zu regeln, allerdings erhebliche Probleme bereiten. So kann es sich ohne Passwörter und Usernamen s
Übersetzung: Zilla Hofman
sernamen schwierig gestalten, Zugang zu wertvollen Webdomains oder Online-Accounts oder auch bloß zu auf dem PC gespeicherten Fotos und Dokumenten zu bekommen."Es wird schon zu Lebzeiten kaum bewusst mit den Spuren umgegangen, die man im Netz hinterlässt – mit der Tatsache zum Beispiel, dass potentielle Arbeitgeber sich Facebook-Accounts von Bewerbern anschauen. Die Frage, was nach dem Tod mit diesen Informationen geschieht, ist eine Fortführung dessen," sagt Yorick Wilks, Forschungsbeauftragter am Internet Institut der Universität Oxford.Tom Steward zum Beispiel war bis zu seinem Tod im November 2007 aktives E-Bay-Mitglied. Sein Sohn Darren nimmt an, dass auf dem PayPal-Konto seines Vaters möglicherweise bis zu 1.100 Euro liegen. Nur kommt er nicht dran: Sein Vater hat weder ein Testament hinterlassen, noch in irgendeiner Weise angedeutet, wie sein Passwort lauten könnte.PayPal weigert sichIn der Hoffnung, eventuelle Gelder von dem Konto abheben zu können, wandte Stuart sich im März diesen Jahres per E-Mail an das Unternehmen. Doch "alles was zurückkam, war eine automatisierte Antwortnachricht. Also rief ich die Kundendienstabteilung an und wurde irgendwann auch zu jemandem durchgestellt. Der verlangte ein Anwaltsschreiben, das mich als Nachlassverwalter ausweisen sollte. Ich sagte ihm, dass mir das nicht möglich sei, weil es kein Testament gebe. Daraufhin erwiderte er im Grunde, dies sei nun mal ihre Firmenpolitik," berichtet Stuart.Stirbt jemand, ohne testamentarische Regelungen getroffen zu haben, genügt in Großbritannien zur Auflösung eines Kontos normalerweise eine Kopie der Sterbeurkunde und der Nachweis, der nächste Verwandte zu sein, solange die angelegt Summe nicht über 5.000 Pfund hinausgeht."Die Bank, die Lebensversicherung, der Rentengeber – alle haben zuvorkommend mit uns zusammengearbeitet. Alle bis auf PayPal. Am Ende haben wir einfach aufgegeben. Wir hatten nicht, was sie verlangten und so waren sie nicht dazu zu bewegen, uns den Zugriff zu gewähren." Auf Rückfrage nach den genauen Bestimmungen, die bei PayPal hinsichtlich des Zugriffs auf das Konto einer verstorbenen Person gelten, sagte ein Sprecher, es würden "gewisse Dokumente wie eine Kopie der Sterbeurkunde, das Testament und ein Lichtbildausweis des Nachlassverwalters" benötigt. Stuarts Fall wird nun noch einmal überprüft.Der Anwalt David Hardie hat sich auf Testaments- und Erbangelegenheiten spezialisiert. Bislang hat noch keiner seiner Klienten den Wunsch geäußert, digitalen Besitz in das Testament aufzunehmen. "Die Generationen, die diese Dienste nutzen, sind im Großen und Ganzen noch in einem Alter, in dem der Tod keine Rolle spielt. Als im Erbschaftsrecht tätige Kanzlei sind uns die möglichen Probleme daher noch nicht begegnet." Für gewöhnlich gelten digitale Posten als "Bestandteil des Vermögens, auch wenn es sich um Vermögen ohne Wert handelt." Einige, wie Blogs und Fotografien können unter Umständen auch unter das Urheberrecht fallen.Bei Facebook werden die Profile verstorbener Personen bei Mitteilung über ihren Tod auf einen Gedenkstatus gesetzt, zu dem nur noch Freunde Zugang erhalten. Zudem werden sie aus allen Gruppen abgemeldet, denen sie angehörten. Das Unternehmen ermutigt dazu, das Profil zum Andenken an den Verstorbenen zu nutzen. Auf Verlangen des nächsten Angehörigen wird es allerdings gelöscht.Im Netz leben alle weiterDonna Rawling hat ihren Gatten Tom Cooper im Juli vergangenen Jahres verloren. "Ich habe es geschafft, seine Angelegenheiten zu regeln, aber seine Netzpräsenz blieb übrig," erzählt sie. Der begeisterte Motorradfahrer Tom besuchte mit seiner Maschine Freunde in aller Welt und veröffentlichte Bilder seiner Reisen auf seinem Blog. Außerdem war er Mitglied bei Friends United, einem britischen Social Network und "wahrscheinlich unendlich vielen anderen Seiten", von denen Donna nichts weiß. Sie findet es "schaurig", dass er im Netz noch immer gegenwärtig ist und würde einige der Informationen gerne löschen lassen. "Normalerweise geht man auf Freunde, Bekannte und Kollegen zu und teilt ihnen mit, was passiert ist", sagt sie. "So kann man die Sache abschließen und wird nicht mehr gefragt, wie es uns beiden gehe. Meines Wissens nach ist das im Internet nicht möglich. Dort herrscht der Eindruck, er lebe noch, es gehe im gut und er habe Spaß auf seinem Motorrad."Gleich mehrere neue Firmen haben sich nun zum Ziel gemacht, Menschen dabei zu helfen, solche Situationen zu vermeiden. Wer zum Beispiel bei Legacy Locker einen Account eröffnet, kann dort Informationen zu seinen digitalen Posten hinterlegen und bestimmen, wer diese nach seinem Ableben erhält. Einen ähnlichen "digitalen Tresor" bietet die Firma AssetLock an. Mitglieder des Dienstes Slightly Morbid hingegen können eine E-Mail aus dem Jenseits verschicken, die ein ultimatives letztes Passwort enthält. Wieder anders funktioniert Deathswitch, ein automatisches System, welches seine User regelmäßig anschreibt und um ein Passwort bittet. Wenn dieses nicht nach mehrmaligen Nachfragen zurückkommt, schließt das System, der User sei tot oder in einem lebensbedrohlichen Zustand, der ihm nicht erlaube, sich um seine Netzangelegenheiten zu kümmern und verschickt Nachrichten an zuvor bestimmte Empfänger.Seit Legacy Locker im April an den Start ging, haben sich dort über 1.500 Menschen für eine lebenslange Mitgliedschaft angemeldet und dafür 299,99 US-Dollar (ca. 210 Euro) gezahlt. Gründer Jeremy Toeman behauptet, die Umstände des modernen Lebens – neue Online-Dienste, welche alle von ihren Nutzern die Erstellung eines neuen Nutzernamens und Passwortes verlangen oder das regelmäßige Wechseln der Zugangsdaten zu Sicherheitszwecken – könnten die Aufnahme von Passwörtern in ein Testament unpraktikabel machen.Doch macht das riesige Passwortdepot, über das man bei Legacy Locker wacht, den Dienst zu einem virtuellen El Dorado für Hacker. Und könnte es nicht auch sein, dass die Firma vor ihren Kunden dahinscheidet? Immerhin liegt die durchschnittliche Lebenserwartung in Großbritannien bei 81 Jahren. Es überrascht kaum, dass Toeman sagt, "Sicherheit und Langlebigkeit" seien bei der Firmengründung die obersten Prioritäten gewesen. Ihm zufolge sind die Sicherheitsmaßnahmen von Legacy Locker strenger als die von Banken und anderen Finanzinstituten, auch das Personal werde überwacht. Pläne zur Sicherung der Zukunft des Unternehmens, wenn er selbst einmal nicht mehr sein sollte, seien ebenfalls in Arbeit.