Kultur
:
Wer nicht hinterherfliegt, fliegt hinterher
Ökologische Überzeugungen genießen denselben Schutz wie religiöse. Zu diesem bemerkenswerten Urteil kam ein britisches Gericht. Die Entscheidung dürfte weitreichende Folgen haben
Als Rupert Dickinson, Generaldirektor einer der größten britischen Immobilienfirmen, auf Dienstreise nach Irland ging und seinen Blackberry in London vergaß, ordnete er an, dass einer seiner Angestellten ins Flugzeug steigen solle, um ihm das Gerät zu bringen.
Für Tim Nicholson, der zu diesem Zeitpunkt der Leiter von Dickinsons Abteilung für Nachhaltigkeit war, bedeutete dieser Botengang mehr als nur seinem Vorgesetzten einen Luxus zu gönnen; für ihn sprach daraus die Verachtung, mit der sein Chef seinen tiefen weltanschaulichen Überzeugungen im Hinblick auf den Klimawandel begegnete.
Ein Richter kam am heutigen Donnerstag zu dem bemerkenswerten Urteil, dass Nicholsons ökologische Überzeugungen von einer so grundlegenden und tiefen Natur
Übersetzung: Christine Käppeler
und tiefen Natur seien, dass sie denselben Schutz wie religiöse Überzeugungen genießen sollten. Er entschied, ein Arbeitsgericht habe sich mit Nicholsons Klage zu beschäftigen, er sei aufgrund seiner Überzeugung gefeuert wordenDieses Urteil könnte die Tür für eine ganze Reihe von Klagen öffnen, mit denen Angestellte ihre Chefs vor das Arbeitsgericht zerren könnten. Es könnte dabei um ihre Einstellung in allen möglichen Fragen gehen, vom Tierschutz bis zum Feminismus.Der 42-jährige Nicholson hatte wegen seiner ökologischen Überzeugungen bereits mit seinem vorigen Arbeitgeber, der größten börsennotierten britischen Immobilienfirma Grainger, Schwierigkeiten. Nachdem er im Juli vergangenen Jahres arbeitslos geworden war, setzte er die Anklage in Gang.Er unterstellte der Firma, dass sie zwar auf dem Papier eine sehr gute Energiepolitik anstrebe, sich aber weigere, ihren eigenen Regeln in der Praxis zu folgen. Er behauptete von seinem Chef dabei behindert worden zu sein, ein verantwortungsvolleres Handeln in der Firma anzuregen.Mit seinem heutigen Urteil entschied der Richter Michael Burton, dass „der Glaube an den durch Menschen verursachten Klimawandel und die damit verbundenen moralischen Gebote entsprechend einem Gesetz von 2003 eine weltanschauliche Überzeugung sein kann, die durch dieses Gesetz geschützt ist. Das Gesetz verbietet die Diskriminierung von Personen aufgrund einer religiösen oder philosophischen Überzeugung."Das Gericht ging der Frage nach, ob eine Philosophie auf einer wissenschaftlichen Überzeugung gründen kann. In der Gerichtsentscheidung wird Bertrand Russells Philosophie des Abendlandes zitiert. Sie kommt zu dem Schluss, dass der Glaube an den Klimawandel zwar eine politische Überzeugung in einer wissenschaftlichen Frage sei, gleichzeitig aber auch eine philosophische Überzeugung sein könne. Derselbe Richter, der jetzt dieses Urteil fällte, hatte im vergangenen Jahr entschieden, Al Gores Umwelt-Dokumentarfilm Eine unbequeme Wahrheit sei politisch und parteiisch. Damals hatte er darüber zu entscheiden, ob der Film in Schulen gezeigt werden soll.Nicholsons Anwalt, Shah Qureshi, erklärte: „Dieser Fall bestätigt der wachsenden Anzahl von Menschen, für die der Klimawandel und die Umwelt fester Bestandteil ihrer Weltanschauung sind und die ihr Leben nach diesen Grundsätzen ausrichten, dass sie vor Diskriminierung geschützt werden.“Juristen erwarten eine Welle von ähnlichen KlagenBereits im März hatte der Richter David Neath Nicholson zugestanden, dass er seine alte Firma vor das Arbeitsgericht bringen kann. Doch dieser Gerichtsentscheid war von Grainger auf der Basis angefochten worden, dass grüne Überzeugungen mit Religionen oder Weltanschauungen nicht zu vergleichen seien. Die Firma behauptete, ökologische Überzeugungen seien politischer Natur und eine Entscheidung für einen „Lifestyle“, die mit religiösen und philosophischen Überzeugungen nicht zu vergleichen sei.Rechtsexperten gehen davon aus, dass der heutige Gerichtsentscheid zu einer ganzen Reihe von zukünftigen Schadensersatzklagen führen wird, in denen es um den Umgang der Firmen mit ökologischen Belangen gehen wird. Peter Mooney, Vorsitzender des Employment Law Advisory Service, einer Firma, die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, meint dazu: „Dies würde allen anderen, die glauben, dass ihre Arbeitgeber sie aufgrund ihrer Einstellung zur Umwelt schikanieren, Tür und Tor öffnen.“Camilla Palmer von der Kanzlei Leigh Day and Co glaubt, dass der Gerichtsentscheid auch für ganz andere Arten tiefer Überzeugungen wie etwa für den Feminismus, den Vegetarismus oder den Humanismus, ein Türöffner sein dürfte: „Dies ist ein großer Entscheid. Warum sollten nur religiöse Überzeugungen geschützt werden?“Die Kronanwältin Dinah Rose, die Nicholson letzten Monat bei der Berufung vor dem Arbeitsgericht vertrat, sagte: „Der weltanschauliche Glaube ist in diesem Fall, dass die Menschheit auf eine Klimakatastrophe zusteuert, und dass deshalb jeder die Pflicht hat, alles zu tun, was in seiner Macht steht, um diese Katastrophe für die kommenden Generationen noch zu verhindern oder zumindest abzuschwächen. Es geht um die Frage, was wir der Umwelt schuldig sind und warum.“Nicholson, der inzwischen für eine gemeinnützige Organisation arbeitet, die für eine grünere Gesundheitsversorgung wirbt, ist über den Gerichtsentscheid sehr erfreut: „Es sind moralische und ethische Werte, die meinen Kampf gegen den Klimawandel begründen und diese moralischen und ethischen Werte sind denen der großen Weltreligionen sehr ähnlich.“Allerdings ist Nicholson nicht der Meinung, dass der Glaube an den Klimawandel die neue Religion ist, denn „er basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen.“Dave Butler, Corporate Affairs Director von Grainger meint: „Diese Entscheidung bestätigt doch nur, dass die Überzeugung von der Notwendigkeit des Umweltschutzes zu einer Weltanschauung werden kann. Grainger hält daran fest, dass Herrn Nicholsons Entlassung ausschließlich durch betriebsbedingte Erfordernisse der Firma begründet war.“