Empfehlung der Woche

Dialog mit dem Drachen

Dialog mit dem Drachen

Marina Rudyak

Hardcover, gebunden

240 Seiten

28 €

Zur Empfehlung
100 + 10 – Armenian Allegories

100 + 10 – Armenian Allegories

7. Berliner Herbstsalon RE-IMAGINE! | Ein Prolog im Frühling

Im und um’s Maxim Gorki Theater

Mit kostenloser Ausstellung

Vom 24. April bis 31. Mai 2025!

Zur Empfehlung
XOFTEX

XOFTEX

Noaz Deshe

Drama

Deutschland, Frankreich 2024

99 Minuten

Ab 17. April 2025 im Kino!

Zur Empfehlung

Politik : Dresdner Plakat: LKA sperrt jetzt auch Bündnis-Website

Zum Kommentar-Bereich

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Die Behörden gehen weiter gegen den Aufruf zur Blockade des für den 13. Februar in Dresden geplanten Nazi-Aufmarsches vor. Das Landeskriminalamt Sachsen hat Berichten zufolge beim zuständigen Provider United-Domains AG die Abschaltung der Website Dresden-Nazifrei.de verlangt (die Verfügung hier als pdf - via Netzpolitik.org). Inzwischen ist die Seite nicht mehr direkt erreichbar - allerdings noch über diverse Mirror (hier eine aktuelle Liste). Außerdem ist die Seite jetzt auch hier unter neuer Domain zu finden, wo es auch einen Spendenaufruf gibt, da die Angelegenheit angesichts des Vorgehend der Staatsanwaltschaft immer teurer wird.

Während die Repression wegen des angeblichen Aufrufs zu Straftaten zügig neue Höhe erklimmt, zeigt der schwarz-gelbe Versuch, mit der Änderung des Versammlungsrechtsin Sachsen eine Lex 13. Februar zu schaffen deutliche Schwächen: Nach Ansicht des Leipziger Verwaltungsrechtlers Professor Jochen Rozek kann die Stadt Dresden die Neonazi-Aufmärsche nicht verbieten, weil sie nach der vergangene Woche durchgesetzten Novelle womöglich gar nicht zuständig ist: Dem Landtag sei bei der Verabschiedung des Gesetzes „ein elementarer Fauxpas unterlaufen“, sagte Rozek gegenüber den Dresdner Neuesten Nachrichten - die Zuständigkeit dafür, wer das Gesetz vollziehen soll, sei nicht eindeutig geklärt.

Der Verfassungsrechtler Clemens Arzt meint zudem, das Gesetz verstoße gegen sich selbst: Paragraf 15 des neuen Versammlungsgesetzes erlaubt das Verbot einer Versammlung, wenn diese die Nazi-Herrschaft und deren Verantwortung für den II. Weltkrieg „leugnet, verharmlost oder gegen die Verantwortung anderer aufrechnet“ - und genau das werde im Gesetz getan, behauptet Arzt - die Novelle selbst verharmlose das NS-Regime das sie diese „mit den Verhältnissen in der DDR gleichstellt“.

Was bisher geschah:
Proteste gegen Dresdner Naziaufmarsch kriminalisiert - hier
Dresdner Plakat: Handschellen wegen Soliaktion - hier

jayne über die Änderung des Versammlungsrechts in Sachsen - hier
Interview mit Grit Hannefort vom Kulturbüro Sachsen - hier

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.