Die Auswirkungen für die Freizeitkultur, auf Musikproduktion und Musikgeschäft sind noch unübersehbar. Denn erstmals in der Geschichte ist der Klangkonsument von der Handelsware relativ unabhängig. Leichter war das Mitschneiden noch nie. Branchenkenner schätzen, daß in der Bundesrepublik rund 10.000 gewerbsmäßige Schwarzkopierer den Tonträgermarkt unterlaufen. Vor allem aber Piraten haben mit Billigangeboten in Millionenauflage im letzten Jahr die deutschen Tonträger-Firmen um ihre Rendite gebracht. Mehr als eine Milliarde ging der deutschen Musikbranche im vergangenen Jahr durch Leerkassetten und Piraterie verloren. (...) Das hat für die Musik-Szene fatale Folgen. Die Musikindustrie steht vor ihrer gefährlichsten Krise. (...) die
Kultur : Schneiden wir den Kuchen neu an
Beim Streit ums Urheberrecht geht es vor allem um die Interessen der Musik-Industrie. Aber eigentlich sollten die Rechte der Musiker gestärkt werden. Ein Fünf-Punkte-Plan
Von
Berthold Seliger
die Plattenfirmen (...) werden qualifizierte Mitarbeiter entlassen und ihr Repertoireangebot drastisch einschränken müssen. (...) Keine Aussicht, die Krise zu meistern: Die Lobby der Musikindustrie bemüht sich gegenwärtig um eine Novellierung des Urheberrechtsgesetzes.“Die Klagen kommen Ihnen bekannt vor? Richtig und falsch. Das ist nämlich ein Zitat aus dem Spiegel vom 18. April 1977. Unter dem Titel Klang-Supermarkt zum Nulltarif klagte die Tonträgerindustrie wortreich über die Einführung der Leerkassette, dass sie „in eine Existenzkrise“ steuere und nur die Verschärfung des Urheberrechts das Überleben der Musikfirmen noch sichern könne.Nun, wie wir alle wissen, konnte die Musikindustrie trotz Kassette und trotz kostenloser Überspielungen von Platte auf Kassette weitere Jahrzehnte überleben und sich entgegen allen Unkenrufen prächtige Profite sichern. Es ist gut, sich das in der aktuellen Debatte um das Urheberrecht vor Augen zu führen, denn erneut tischt die Musikindustrie der Öffentlichkeit etliche Märchen auf, um ihr profitables Geschäftsmodell abzusichern. Es lohnt sich, genauer hinzuschauen und die beliebtesten Geschichten zu hinterfragen:„Umsonstkultur“Das „Ur-Märchen“ ist: Es gehe hier um die Interessen der Künstler. Und das Wort „Urheberrecht“ tut ja auch so, als ob es um die Rechte der „Urheber“, also der Künstler, der „Kreativen“, gehe. Nur leider ist das kaum der Fall. Natürlich verdienen Künstler mitunter am Urheberrecht. Vor allem aber verdient daran die Verwertungsindustrie. Wie etwa an Leistungsschutzrechten, deren Geltungsdauer jüngst auf 70 Jahre verlängert wurde. Abgesehen davon, dass etwa acht Prozent aller Aufnahmen nicht einmal ihre Herstellungskosten einspielen und die Künstler, bis diese eingespielt sind, keinerlei zusätzliche Beteiligung erhalten, liegt der Anteil an Einnahmen etwa aus Leistungsschutzrechten bei ausübenden Künstlern schon heute durchschnittlich bei unter 300 Euro jährlich (und das bei extrem ungleicher Verteilung zwischen den Künstlern).Eine andere Mär ist die von der „Umsonstkultur“ im Internet, die entweder ideologischen Scheuklappen oder kompletter Ahnungslosigkeit geschuldet ist. Bezahlt wird im Internet immer, entweder direkt oder indirekt, entweder mit den Daten der Nutzer oder gleich bei Kim Dotcom von Megaupload – oder glaubt im Ernst jemand, die angeblich 180 Millionen Gewinn von kino.to seien dank eingeblendeter Werbebanner zusammengekommen? Nein, „sie sind den Optimierungszugängen geschuldet, die man für 14,99 Euro im Monat abonnieren sollte, damit der Stream mit den neuen Kinofilmen schneller kam und nicht abbrach“ (Tim Renner). Proprietäre Systeme etwa auf Smartphones oder iPads gaukeln eine „Gated Community“ (Christian von Borries) vor – die Nutzer zahlen gern und viel für Benutzerfreundlichkeit, diese Schimäre der digitalen Welt.Es gibt die Mär von der Raubkopie – diese mächtige Metapher, die die Urheberrechtsindustrie so gerne nutzt, um einen angeblichen Rechtsverstoß zu geißeln. Nur: Das Bild ist eben eine Lüge. „Ein Raub ist im Grundsatz das gewaltsame Wegnehmen fremder Sachen. Es lässt sich schon darüber streiten, ob beim ungenehmigten Kopieren jemandem tatsächlich eine Sache weggenommen wird. Ganz sicher aber lässt sich feststellen, dass ihm dabei keine Gewalt angetan wird“ (Stefan Niggemeier).„Raubkopie“Nah am Kampfbegriff der „Raubkopie“ ist der Terminus des „illegalen Downloads“. Eine der bevorzugten Legenden der Musikindustrie besagt, dass durch illegale Downloads Plattenfirmen und Künstlern ein in die Milliarden gehender Schaden durch Umsatzverluste entstehen würde. Doch derartige Zahlen der Lobbyverbände sind nur Schätzungen und Mutmaßungen und können nicht belegt werden, während eine Studie der GfK über das Konsumverhalten von Nutzern sogenannter „Download-Börsen“ im Internet ein interessantes Ergebnis hervorgebracht hat. Vereinfacht gesagt: „Wer Filme herunterlädt, geht öfter ins Kino“ (FAZ) und kauft mehr DVDs als durchschnittliche Konsumenten.Interessant ist, dass sich 2011 die Erlöse im Tonträgermarkt hierzulande stabilisiert haben, im digitalen Bereich konnten gar zweistellige Zuwachsraten verzeichnet werden. Kein Wunder, unlängst kam eine im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums vom Max Planck-Institut erstellte Studie zu dem Schluss: „Durch Piraterie verursachte Umsatzrückgänge der betroffenen Branchen lassen sich bei einer Betrachtung eines gesamten Industriezweiges kaum feststellen. (...) Die Urheberrechtsverletzungen wirken sich volkswirtschaftlich insgesamt kaum aus.“Spätestens durch Sven Regeners Wutrede gewinnt der Mythos Plattenfirma wieder Zuspruch. „Zu glauben, man könne auf Plattenfirmen verzichten, ist ein großer Irrtum“, hatte Regener einem Reporter des Bayerischen Rundfunks erklärt, „wir machen Verträge mit Plattenfirmen, nicht weil wir doof sind, sondern weil wir sonst unsere Musik nicht machen können.“„Illegale Downloads“So ist das heutzutage – „Musikmenschen verbünden sich mit Konzernen, die ihnen vom Erlös ihrer Mühen bloß ein Taschengeld bezahlen“ (Dietmar Dath), und singen in der Öffentlichkeit das hohe Lied derer, die die Almosen verteilen. Die Plattenfirmen würden Geld investieren, um Künstler „aufzubauen“. Schon immer aber haben die großen Labels hauptsächlich ihren eigenen Gewinn im Sinn gehabt. Legende sind die Verträge, mit denen Künstler von Plattenfirmen über den Tisch gezogen wurden und werden. Glaubt denn allen Ernstes irgendjemand, dass der russische Oligarch, dem mittlerweile Warner Music gehört, oder die Investorengruppe, die EMI gekauft hat, oder der größte Musikkonzern der Welt, Universal Music, Philanthropen sind, die aus Nächstenliebe und aus kulturellem Interesse Künstler fördern?Die Band The Temptations hat dieser Tage Universal Music im Streit um Tantiemen-Zahlungen verklagt, weil sie statt der ihnen zustehenden 50 Prozent aus den Download-Einkünften ihrer Stücke von Universal nur zwischen 10 und 20 Prozent erhalten hat; zuvor waren bereits zahlreiche andere Künstler und Bands gegen den Konzern vor Gericht gegangen. Sony Music zahlte bereits 7,95 Millionen Dollar, um einen ähnlichen, bereits fünf Jahre anhaltenden Tantiemen-Streit mit Bands wie den Allman Brothers, Cheap Trick oder den Youngbloods zu beenden. Künstler können übrigens auch ohne Label existieren und sich selbst vermarkten. Bands, die nie einen Ton auf CD oder LP veröffentlicht haben, spielen mitunter ausverkaufte Tourneen (und, ja, es gibt sie immer noch und immer wieder, diese Musikliebhaber und Musikverrückten vor allem bei den vielen kleinen, unabhängigen Firmen, die mit Herzblut und Engagement Künstler aufbauen).Und die Gema? Ob der taz-Redakteur, der früher mal in einer Band gespielt hat, die sich erfolgreich selbst vermarktende Künstlerin oder der Betreiber eines sympathischen Indie-Labels – neuerdings geht die Legende so: Die Gema sei zwar ein Moloch – nicht transparent, nicht flexibel und verlange zu viel Geld von den kleinen Konzertveranstaltern – aber von den Gema-Schecks könne man schließlich seine Miete bezahlen, was sei daran verkehrt? Als ob man Hartz IV gut finden müsste, bloß weil nicht wenige Menschen davon (mehr schlecht als recht) leben müssen. „Alle Verwertungsgesellschaften sind Diebe“, sagt der amerikanische Komponist Frederic Rzewski.Die von den Nationalsozialisten „in den Jahren 1933/34 verfügte monopolistische Ausschließlichkeit der Wahrnehmung der Musikverwertungsrechte“ (Hans G Helms) ist bis heute erhalten geblieben: Ein bürokratischer Krake (allein 120 Millionen Euro jährlich verschlingt die Gema-Verwaltung), der mit aufwendig konstruierten Abrechnungsverfahren dafür sorgt, dass Großkünstler, die ohnedies bereits hohe Einnahmen erzielen, bevorteilt und kleinere Künstler und Bands benachteiligt werden. Die Gema teilt nicht etwa die vereinnahmten Gelder einer Veranstaltung an die jeweiligen Urheber auf, sondern nutzt dafür einen undurchschaubaren Verteilerschlüssel. Wenn Get Well Soon-Sänger und Songwriter Konstantin Gropper ein Konzert mit seinen eigenen Songs und ein paar Coverversionen spielt, dann verdient daran ein erfolgreicher Schlagerkomponist durch die Gema-Ausschüttung mit. Wenn Gropper seine eigenen Songs spielt, verdient also Dieter Bohlen.Warum ich die Monopolbehörde „Gema“ so ausführlich schildere? Weil dieses Beispiel zeigt, wie wenig von einer „Kulturflatrate“ zu halten ist, die derzeit von Politik und Kreativindustrie als eine Art Deus ex Machina aus dem Hut gezaubert und propagiert wird. Mal abgesehen davon, dass man sich fragen muss, was in den Köpfen von Leuten los ist, die derartige Begriffe erfinden und verwenden – wollen wir wirklich einen weiteren bürokratischen Wasserkopf kreieren, der Riesenbeträge vereinnahmt und nach undurchschaubaren Kriterien und komplizierten Verteilungsschlüsseln ungerecht an Künstler verteilt? Es gibt längst die verschiedensten „Kulturflatrates“: Sie bezahlen Pauschalen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Sie bezahlen Leermedienabgaben für Kassetten oder beschreibbare CDs, und Sie zahlen etwa 36 Euro Pauschalabgabe beim Smartphonekauf. Ist durch derartige Pauschalen, durch derartige „Flatrates“ eine größere Verteilungsgerechtigkeit entstanden? Wird über die Aufteilung berichtet, was von den Geldern bei den Urhebern landet und wie viel bei den Verwertern?Tatsache ist: Weder die bestehenden Bezahlsysteme (Gema, Urheberrecht, Pauschalabgaben) noch die vorgeschlagenen (Kulturflatrate) sorgen dafür, dass die Künstler von ihrer Arbeit leben können. Während Dieter Bohlen oder Hansi Hinterseer immer reicher werden und der Gema-Vorstandsvorsitzende ein Jahresgehalt von 380.000 Euro erhält, beträgt das durchschnittliche Jahreseinkommen von Musikern in Deutschland laut Künstlersozialkasse 11.521 Euro, das der unter 30-jährigen Musiker sogar nur 9.525 Euro. Es hat alles zwei Seiten, es gibt auch in der Kulturindustrie ein Oben und ein Unten, es gibt auch hier die 99 Prozent und den Rest.Hinweis aus ChinaWer angesichts solcher Zahlen behauptet, das bestehende Urheberrecht schütze und finanziere „die Kreativen“, ist ein Scharlatan. Das sogenannte „Urheberrecht“ ist in seiner jetzigen Form ein „Verwerterrecht“, das vornehmlich der Verwertungsindustrie nützt, also den multinationalen Konzernen. Die Tonträgerindustrie ist in der Hand dreier weltweit operierender Konzerne, die knapp 80 Prozent des Weltmarktes bestimmen. Oder: Drei Verlagsgruppen bestimmen in Deutschland etwa 80 Prozent des Buchmarktes.Der chinesische Literaturwissenschaftler und Philosoph Wang Hui hat darauf hingewiesen, dass im Westen Urheberrechte einen höheren Schutz genießen als Arbeitsrechte. Dabei gilt: „Wo nur Formen von Arbeit vergütet werden, die für irgendwen (traditionell: diejenigen, denen die Erzeugungs- und Kopiermittel gehören) profitabel sind, bleiben die interessantesten Arbeiten außerhalb der etablierten Tauschregeln“ (Dietmar Dath). Vielleicht wäre es endlich an der Zeit, hierzulande weniger auf die Interessen der Verwertungsindustrie zu achten und statt dessen die Interessen der Künstler zu stärken.Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde gerade jungen und noch wenig erfolgreichen Künstlern eine Existenzgrundlage bieten, „die auch den Wert von künstlerischer Arbeit in der Gesellschaft neu definiert“ (Bernadette La Hengst). In Frankreich existieren gesetzlich festgeschriebene Mindestgagen pro Musiker und Konzert, es gibt eine soziale Absicherung für professionelle Künstler, die eine Mindestzahl von Auftritten haben. Ein ähnliches Modell existierte bis vor Kurzem in den Niederlanden, ein „Arbeits- und Einkommensgesetz für Künstler“, das Künstlern bis zu vier magere Jahre hindurch half, sofern diese eine künstlerische Ausbildung oder Einkommen aus künstlerischer Betätigung nachweisen konnten. Aber hierzulande, wo es nicht einmal verbindliche Mindestlöhne gibt, dürften derartige Modelle erst einmal Zukunftsmusik bleiben.Nichtkommerzielles File-SharingBleibt also nur ein pragmatischer Vorschlag, nämlich das bestehende Urheberrecht wenigstens zu modernisieren und an die Realitäten des 21. Jahrhunderts anzupassen. Grundgedanke sollte die Förderung der Künstler, der „Urheber“, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Nutzer, der „User“, sein. Der Rechtswissenschaftler Karl-Nikolaus Peifer weist darauf hin, dass „juristisch gesehen die Rechteinhaber, insbesondere die industriellen Vermittler der urheberrechtlich geschützten Werke, sehr viele Rechte haben, und die Nutzer haben sehr wenige.“ Hier muss endlich ein Ausgleich vorgenommen werden, denn aktuell „löst sich das, was wirklich passiert, von dem, was in den Gesetzen steht“ (Peifer).Eine derartige Modernisierung des Urheberrechts muss dafür sorgen, dass die Absurditäten geltender Rechtsprechung aufgehoben und endlich die Realitäten des Internets anerkannt werden. Das Internet besteht im Kern fast ausschließlich aus Kopieroperationen – „das Internet ist Filesharing“ (Michael Seemann). „Man kann eben im Internet nicht filtern, ich kann einem Bit nicht ansehen, was es beinhaltet, ich kann nicht die Millionen von Youtube-Videos, die da sind, auf urheberrechtliche Lagen hin durchprüfen“, erklärt der Rechtswissenschaftler Thomas Hoeren. Nur mit einem gigantischen Kontroll- und Überwachungsapparat und in einem autoritären Staat ließe sich das Internet verwertungsindustriekonform gestalten – das kann niemand ernsthaft wollen.Es muss also endlich eine Unterscheidung zwischen Privatpersonen und Urhebern mit kommerziellen Interessen geben. Das unselige Abmahnungswesen muss gesetzlich gestoppt und der Verbraucherschutz im Netz verbessert werden. Nichtkommerzielles File-Sharing muss legalisiert werden, die Rechte der Künstler gegenüber den Verwertungsgesellschaften müssen gestärkt werden. Juristen und Praktikern werden noch viele kleine Verbesserungen einfallen.Ein Fünf-Punkte-PlanEin zeitgemäßes Urheberrecht sollte aber vor allem folgende Forderungen erfüllen:1. Die Schutzfristen für das Urheberrecht und angrenzende Rechte (Leistungsschutzrecht) sind viel zu lang. Die Dauer des Urheberrechts muss drastisch verkürzt werden – realistisch erscheinen 15 Jahre statt der bisher geltenden 70. Das ist nicht nur die Frist, die etliche internationale Studien für optimal halten, es ist auch die Dauer, die für Patente gilt (und zwar insgesamt, also nicht erst nach dem Tod des „Urhebers“, des Erfinders). Mit welcher Logik verlangt die Kulturindustrie eine Rechteeinräumung bis zu 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers? Es ist nicht einzusehen, dass wir eine technische Erfindung so viel niedriger bewerten als eine künstlerische Leistung.2. Das Urheberrecht sollte, wie es der Internetaktivist Marcel Weiß (neunetz.com) fordert, von Opt-out zu Opt-in geändert werden. „Opt-in bedeutet in diesem Zusammenhang: Wenn ich mein Werk geschützt sehen will, weil ich damit Geld verdienen möchte, muss ich mich direkt dafür entscheiden. Ich muss mein Werk bei einer zentralen Instanz dafür registrieren. Dadurch wird sichergestellt, dass nur die Werke geschützt sind, an die ein direktes kommerzielles Interesse gekoppelt ist. Alle anderen Werke sind gemeinfrei und können demnach von der Gesellschaft nach Belieben genutzt werden“ (Weiß). Wer dagegen ein Foto auf Flickr hochlädt, erhält keine Verwertungsrechte, wenn man das nicht ausdrücklich will.Die Registrierung der Werke sollte kostenpflichtig sein. Weiß schlägt vor, ein Werk für die ersten zwei Jahre günstig registrieren zu lassen, um möglichst vielen Personen die Registrierung ihrer Werke zu ermöglichen. Das ist sowieso der Zeitraum, in dem das meiste Geld mit einem neuen Werk verdient wird. Wer sein Werk darüber hinaus schützen möchte, muss den Urheberrechtsschutz für jeweils zwei weitere Jahre für eine höhere Gebühr erneuern (was nur dann sinnvoll ist, wenn weiter mit diesem Werk Geld verdient werden kann). Erfreulicher Nebeneffekt: Die künstlerischen Werke sind zentral registriert (wie Patente), es ist einfach zu recherchieren, ob ein Werk frei ist oder nicht oder wer der Urheber ist.3. Der Urheber, der sein Werk angemeldet hat, kann die Rechte an diesem Werk wie gehabt an einen Verwerter verkaufen, etwa an eine Plattenfirma. Allerdings: Die Rechte an dem Werk fallen zum Ende jeder zweijährigen Schutzfrist automatisch an den Urheber zurück – der es dann, eine Erneuerung seines Urheberrechts vorausgesetzt, erneut verkaufen kann. Ziel: eine deutliche Stärkung des Urhebers gegenüber dem Verwerter. Für erfolgreiche Künstler ändert sich wenig. Ausgeschlossen sind allerdings hiermit die nicht seltenen Fälle von Übervorteilung von Künstlern durch die Verwertungsindustrie. Die Künstler erhalten eine bessere Verhandlungsposition, die bei den Verwertern so beliebten „Buy-out-Verträge“, also die Abtretung aller Nutzungsrechte an den Verwerter, gehören der Vergangenheit an. Da die Verwertungsindustrie in ihren Sonntagsreden ständig vorgibt, die Interessen der „Kreativen“ im Auge zu haben, dürfte es ihr leicht fallen, dieser Forderung zuzustimmen. Schon Moses verlangte übrigens, dass alle 50 Jahre, im sogenannten „Jubeljahr“, dass also „alle Jubeljahre“ die verkauften oder verpfändeten Felder an die ursprünglichen Besitzer zurückgegeben werden (und am Rande: alle sieben Jahre wurden sämtliche Schulden erlassen).4. Das bestehende System, nach dem die gesamte Verwertungs- und Kulturindustrie arbeitet, ist auf Menge tariert. Je häufiger ein Song im Radio gespielt wird, desto höher die Gema-Ausschüttung. Auch modernere Abrechnungssysteme bedienen sich dieses Schlüssels, seien es Streamingdienste, seien es die etwas hilflosen Modelle einer sogenannten „Kulturflatrate“ – Kultur wird im Spätkapitalismus nach Quote, nach Erfolg abgerechnet. Wie fantasielos. Dabei stellt sich gerade in Bezug auf die kulturellen Ressourcen die Frage: „Welche Diversität wird es morgen geben?“ (François Jullien) Verkürzt gesagt: Wer bringt die Welt weiter – Dieter Bohlen oder Frederic Rzewski? Wen sollte unsere Gesellschaft also fördern – diejenigen, die Tanz- und Unterhaltungsmusik betreiben, die dazu beiträgt, „die ganze Gesellschaftsordnung mit ihrer Warenwirtschaft, ihrem Markt und ihrem Profit, mit ihrer Not und ihrem Elend, mit ihren Krisen und Kriegen, mit ihrer Oberflächlichkeit und Seichtheit zu festigen“ (Georg Knepler)? Oder diejenigen, die etwas Neues wagen, die Kunst produzieren, die uns irritiert und verändert?Wie wäre es also, wenn man das bestehende Abrechnungssystem der Kulturindustrie dergestalt ändern würde, dass man das Neue ungleich stärker fördert als die Masse? Einer jungen Band, die monatelang ein neues Stück erarbeitet hat, wäre mehr geholfen, wenn die Erstausstrahlung dieses Stückes im Radio deutlich höher honoriert würde als die häufige Wiederholung des Stückes. Eine Komposition, die das erste Mal öffentlich aufgeführt wird, sollte hoch bezahlt werden, für die unzähligen Wiederholungen von Musikstücken im Formatradio dagegen sollte es deutlich weniger Geld geben. Der zu verteilende Kuchen kann gleich bleiben, nur erhalten alle Künstler für die Erstveröffentlichung ihres Werkes einen hohen Betrag (sagen wir: 1000 Euro?), während sie für die Wiederverwertung einen deutlich niedrigeren Obolus erhalten. Die Gema-Großkünstler werden es kaum spüren, den innovativen Künstlern wird’s helfen. Geht nicht, sagen Sie? Im dänischen Rundfunk wurde ein ähnliches Modell bereits praktiziert. Neue und innovative Musik muss stärker gefördert werden als die schiere Menge.5. Das Urheberrecht darf nicht länger zur Zensur von Kunst missbraucht werden. Ob Hip-Hop-Künstler, denen Plattenfirmen nicht die Rechte an Samples der von ihnen vertretenen Künstler einräumen, oder die Brecht-Erben, denen nach eigenen Aussagen „besonders an Werktreue“ (also an musealer Darstellung) der Stücke gelegen ist und die noch im sechsten Jahrzehnt nach Brechts Tod festlegen, wer die Werke des Meisters wie aufführen darf (was besonders pikant ist, wenn man sich Brechts laut Eigenaussage „grundsätzliche Laxheit in Fragen geistigen Eigentums“ vergegenwärtigt). Wir benötigen ein Urheberrecht, das Kunst ermöglicht, statt sie zu verhindern. Ein Urheberrecht, das die kulturgeschichtlich seit Jahrhunderten gängige Praxis der Weiterverwendung und Weiterverarbeitung von Kunstwerken ermöglicht. „Samplen“ zum Beispiel sollte dem „Fair Use“ der US-Urheberrechtsdoktrin unterliegen und generell unbeschränkt erlaubt sein.Der Streit um Urheberrechte ist eine Auseinandersetzung um Besitzrechte, und „wie wir wissen, steht der Dienst an den Gütern im Dienst derer, die Güter besitzen“ (Alain Badiou). Das digitale Urheberrecht steht am Abgrund – es wird höchste Zeit, endlich die Ziele für eine Modernisierung des Urheberrechts neu zu formulieren und auf dieser Grundlage ein zeitgemäßes Rechtssystem zu entwickeln, das die Rechte der Künstler stärkt und der ganzen Gesellschaft dient.