Viele Haftanstalten werden teilprivatisiert, doch es ist strittig, ob dabei in die Grundrechte der Gefangenen eingegriffen wird. Eine öffentliche Debatte gibt es nicht
„Stellen Sie sich doch mal vor, Sie gehen von Zelle zu Zelle und verteilen das Essen“, erklärt der Gewerkschafter Uwe Röhrig. „Da stellt plötzlich ein Gefangener den Fuß in die Tür und Sie müssen dafür sorgen, dass er in seine Zelle zurückgeht. Aber wenn Sie bei Serco angestellt sind, dürfen Sie das streng genommen gar nicht.“ Ein fiktives, aber durchaus mögliches Szenario, das der hessische Vertreter des Bundes der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) beschreibt.
In Hessen steht seit drei Jahren das erste deutsche Gefängnis, in dem Angestellte des transnationalen Dienstleistungskonzerns Serco arbeiten. In der Justizvollzugsanstalt im osthessischen Hünfeld putzen sie die Flure und sitzen vor den Bildschirmen der
hirmen der Videoüberwachungsanlagen, beaufsichtigen die Werkstätten, in denen Gefangene arbeiten, oder bringen deren Besucher ins Besucherzimmer. Aber eines dürfen die Angestellten nicht: in die Grundrechte der Gefangenen eingreifen.Vermischte Kompetenzen„Unmittelbaren Zwang“, wie der juristische Ausdruck lautet, dürfen nur Staatsbedienstete anwenden. „Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.“ So lautet Artikel 33 des Grundgesetzes, durch den der Privatisierung im Strafvollzug ziemlich eindeutige Grenzen gesetzt sind. Die Organisation einer Haftanstalt kann deshalb in Deutschland nicht gänzlich einem privaten Anbieter übertragen werden, wie es in Ländern wie den USA oder Großbritannien schon lange geschieht.Eben deshalb kreist die Privatisierungsdebatte hierzulande um die Frage, was denn eine hoheitliche Aufgabe ist und was nicht. „Im Alltag können Sie das gar nicht auseinander halten“, ist sich Röhrig sicher. In Hünfeld, wo in jeder Abteilung jeweils ein privat Beschäftigter und ein Beamter gemeinsam Dienst haben, hätten sich die Kompetenzen bereits vermischt. Das ist keine rein akademische Frage. Als Niedersachsen 2007 die Landeskrankenhäuser für rund 100 Millionen Euro verkaufte, gingen auch die geschlossenen psychiatrischen Abteilungen in den Privatbetrieb über, in denen Straftäter untergebracht sind. Nicht nur dort, in vielen Bundesländern wurde dieser sogenannte Maßregelvollzug nebenbei mitprivatisiert.Aber greifen Angestellte von Privatunternehmen wie Ameos oder Asklepios nicht in Grundrechte ein, wenn sie „unmittelbare Gewalt“ ausüben, etwa Gefangene an ein Bett fesseln oder zwangsweise Medikamente verabreichen?Die Landesregierung argumentierte, trotz der Privatisierung seien nur Landesbedienstete in „hoheitlicher Funktion“ aktiv. In jeder der verkauften Klinik arbeiteten 14 Angestellte des öffentlichen Dienstes, sodass immer einer telefonisch erreichbar sei, um über den möglichen Eingriff in Grundrechte zu entscheiden. In einem Normenkontrollverfahren, das SPD und Grüne angestrengt hatten, urteilte der niedersächsische Staatsgerichtshof am 5. Dezember 2008 dennoch, die bisherige Praxis sei nicht verfassungsgemäß. Deshalb werden in Niedersachsen die Beschäftigten der privaten Klinikbetreiber, die unmittelbare Gewalt ausüben, demnächst zu „Verwaltungsvollzugsbeamten“, quasi zu Beamten light.„Wir gehen nicht an die hoheitlichen Aufgaben; ich kann das nicht oft genug sagen“, so der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) vor zwei Monaten im Landtag. „Aber den nicht hoheitlichen Teil – Wäsche, Kochen, Raumpflege, Unterricht, Arbeit – werden wir jetzt probehalber an einen Dritten als Partner geben.“ In Golls Heimat Baden-Württemberg wird diesen Sommer das zweite teilprivatisierte Gefängnis in Deutschland in Betrieb gehen. An der neuen JVA Offenburg ist das Essener Sicherheitsunternehmen Kötter beteiligt. Dieser „Sicherheitsdienstleister“ wird auch dabei sein, wenn – ebenfalls im Sommer dieses Jahres – in Sachsen-Anhalt ein neues Gefängnis eröffnet wird, und in Niedersachsen läuft gerade eine Ausschreibung für eine neue JVA, die 2012 fertig werden soll. Nicht nur Bundesländer, die von FDP und CDU regiert werden, setzen auf die Teil-privatisierung. Auch Berlin und Brandenburg wollen private Unternehmen bei einem neuen Gefängnis in Großbeeren einbinden. Der BSBD warnt vor einer „Lidlisierung des Strafvollzugs“.Teurer als staatliche JVAsImmer wieder argumentieren die Landespolitiker, private Unternehmen könnten die neuen Gefängnisse schneller bauen und billiger betreiben. Als die JVA Hünfeld eröffnet wurde, war sich der damalige hessische Justizminister Jürgen Banzer sicher, man werde 15 Prozent der Kosten einsparen. Aber möglicherweise gilt sogar das fiskalische Argument nicht. Jedenfalls veröffentlichte das Justizministerium vergangenes Jahr eine Aufstellung, nach der das teilprivatisierte Gefängnis im Jahr 2007 mit 83 Euro pro Tag und Gefangenem sogar um vier Euro teurer war als die vergleichbare staatliche JVA Darmstadt.Ein Forschungsprojekt der Hochschule Fulda hat die beiden hessischen Haftanstalten Hünfeld und Darmstadt 2008 verglichen und die Teilprivatisierung evaluiert. Doch bisher hält das Justizministerium die Ergebnisse zurück. Die bislang bekannten Kosten sprechen nicht gerade für die Privatisierung. In Hünfeld habe Serco nach der Veröffentlichung der peinlichen Zahlen Personal im Bereich der Sozialdienste und der Krankenpflege abgebaut, sagen Gewerkschafter. Das Unternehmen behauptet, bei der „Umstrukturierung“ im vergangenen Jahr sei es nicht um Kostensenkung gegangen. Die hessische SPD-Abgeordnete Nancy Faeser kommentierte die Zahlen mit den Worten: „Der Traum von Hünfeld ist geplatzt.“ Faeser will, dass die JVA in den Staatsbetrieb zurückkehrt. „Die Privatisierung steht verfassungsrechtlich auf dünnem Eis und senkt die Kosten nicht langfristig.“