Geschätzte Dauer zwei Jahre, 530 Aktenordner mit Ermittlungsunterlagen, 219 Zeugen und Gutachter, die alleine die Anklage benannt hat, 3,6 Terabyte gesichtete Datenträger, vier Angeklagte in Käfigen hinter schusssicheren Scheiben in einem Hochsicherheitstrakts-Gerichtssaal – keine Frage, der Prozess gegen die „Sauerlandzelle“, der in dieser Woche in Düsseldorf eröffnet wurde, ist der spektakulärste Strafprozess seit den RAF-Verfahren. Die Beweislage gegen die Angeklagten Fritz Gelowicz, Daniel Schneider, Attila Selek und Adem Yilmaz scheint erdrückend. Es besteht kaum ein Zweifel daran, dass sie im September 2007 im sauerländischen Oberschlehdorn Sprengstoff herstellen und damit Anschläge auf militärische und zivile Ziele
Politik : Verdächtige Schlapphüte
Eine entscheidende Frage im Prozess gegen die so genannte Sauerlandzelle ist die Rolle der Geheimdienste: Waren diese nur Beobachter oder auch Akteure?
Von
Jens Berger
le in Deutschland verüben wollten.Von der Sauerlandzelle ging jedoch nie eine konkrete Gefahr aus. Die Angeklagten wurden teilweise schon Jahre vor ihrer Festnahme von mehreren Verfassungsschutzämtern und Länderpolizeien, dem BKA und mehreren amerikanischen Diensten observiert. Sogar der israelische Mossad und der russische FSB schickten ihre Leute. Als die GSG 9 in Oberschlehdorn zuschlug, hatten Beamte bereits das Wasserstoffperoxid in den Fässern der Angeklagten gegen eine ungefährliche Flüssigkeit ausgetauscht, und von den 26 Zündern waren 20 nicht funktionstüchtig.Während der Observation gingen die Schlapphüte der verschiedenen Dienste auch nicht eben konspirativ vor – vor den Häusern der Verdächtigen parkten wochenlang dunkle Limousinen mit Kölner Kennzeichen und man lieferte sich gegenseitig Verfolgungsjagden. Einer der Höhepunkte der Überwachungsfarce war es, als der Angeklagte Sellem sich auf die Motorhaube eines Dienstfahrzeuges legte, an die Scheibe klopfte und verlangte, „den Chef zu sprechen“. Fritz Gelowicz beklagte sich gar im Juli 2007 in einem Stern-Interview über die Observationen.Ein V-Mann als Agent Provocateur?Die entscheidenden Fragen der Verteidigung werden sich jedoch mit der Rolle der Dienste im Vorfeld der geplanten Anschläge beschäftigen. Waren sie selbst Akteure oder nur Beobachter? Eine zentrale Rolle dabei spielt der Türke Mevlüt K., der für die Angeklagten „der Chef“ war und von dem sie Anweisungen bekamen. Von K. stammten auch die „militärischen Zünder“, die beschlagnahmt wurden. Pikant ist jedoch, dass K. zu jener Zeit nicht nur Mitarbeiter des türkischen Geheimdienstes MIT war, sondern auch Kontaktmann der CIA. Die Verteidigung hat ein brennendes Interesse daran zu erfahren, in welcher Verbindung die deutschen Dienste zu K. standen. Vorladen kann man ihn nicht, obwohl bekannt ist, dass er als freier Mann in Istanbul lebt – gegen K. liegt ein internationaler Haftbefehl vor.Als Drahtzieher im fernen Pakistan hat die Anklage zwei Usbeken ausgemacht – Suhayl Buranov und Najmiddin Jalolov. Beide sollen die Köpfe der Islamische Dschihad-Union (IJU) sein und den Angeklagten in einem „Terrorcamp“ in Pakistan den Befehl erteilt haben, Bombenanschläge in Deutschland auszuführen. Buranov und Jalolov sind jedoch usbekische Phantome, von denen – außerhalb der Geheimdienstberichte, die sich vorwiegend auf US-Erkenntnisse stützen -, wenig bekannt ist. Bevor sie nach Pakistan zogen, sollen sie als Köpfe der IJU für mehrere Anschläge in Usbekistan verantwortlich gewesen sein. Dies wird allerdings von mehreren Quellen bezweifelt. Der ehemalige britische Botschafter in Usbekistan, Craig Murray, vertritt beispielsweise die Meinung, dass die besagten Anschläge nur inszeniert waren und die IJU ein Produkt der usbekischen Geheimdienste sei. Diese Einschätzung teilt auch ein Überläufer, der damals ein hochrangiger Mitarbeiter des usbekischen Geheimdienstes war. Wenn die IJU ein Produkt der usbekischen Behörden sein sollte, was sind dann deren Köpfe Buranov und Jalolov?Widersprüchliche ZeugenaussagenDie Verteidigung wird keine Antworten auf diese elementaren Fragen bekommen, da die Kronzeugen Surat J. und Sherali A., auf die sich die Anklage stützt, sich in usbekischer und kasachischer Haft befinden und von der Verteidigung nicht befragt werden können. Fragen gäbe es genug. Warum zum Beispiel gibt Surat J. zu Protokoll, dass er den Angeklagten Gelowicz und Yilmaz im März 2006 in Pakistan begegnet sei? Laut den Unterlagen der Bundesanwaltschaft befand sich zumindest Gelowicz zu diesem Zeitpunkt allerdings in Damaskus. Wenn Surat J. in diesem Punkt die Unwahrheit sagt, wie glaubhaft ist dann seine Aussage, dass die Angeklagten von Jalolov instruiert wurden? Die Aussagen des zweiten Kronzeugen Sherali A. sind ebenfalls voll von Widersprüchen – er will die Angeklagten bereits lange vor April 2006 in Pakistan gesehen haben, was sämtlichen Ermittlungsergebnissen widerspricht. Auch hat A. noch nie etwas von der IJU gehört - wer hat die Angeklagten dann instruiert? Was überhaupt ist von Aussagen zu halten, die in Gefängnissen von Staaten gewonnen wurden, die mit den Menschenrechten auf Kriegsfuß stehen? Dürfen solche Aussagen vor einem deutschen Gericht überhaupt verwendet werden?In den nächsten zwei Jahren werden viele Fragen zu klären sein. Die drei Hauptangeklagten werden das Gericht wohl nicht als freie Männer verlassen – zu schlagkräftig sind die Beweise, die gegen sie vorgebracht werden. Ob allerdings auch ein wenig Licht in das Dunkel der Geheimdienste und der Hintermänner gebracht werden kann, ist fraglich. Zentrale Beweismittel für die internationale Verbindung der Angeklagten stammen von amerikanischen Geheimdiensten und sind als solche für ein deutsches Gericht nicht verifizierbar.Allerdings lieferten die Ermittlungen rund um die „Sauerlandzelle“ bereits ein Ergebnis: Weder eine Verschärfung des BKA-Gesetzes, noch Onlinedurchsuchungen oder Vorratsdatenspeicherung sind nötig, um effektiv gegen die Bedrohung durch islamistischen Terrorismus vorzugehen. Für die Beschaffung von 3,6 Terabyte Daten aus den Rechnern der Verdächtigen und eine lückenlose Überwachung haben die alten Gesetze anscheinend vollkommen ausgereicht.