Anfang Mai forderte der Augsburger Weihbischof Anton Losinger den Deutschen Bundestag zu einer Unterlassungshandlung auf. Statt für einen der drei aus seiner Sicht „unzureichenden Entwürfe“ zu stimmen, sollten die Abgeordneten in Sachen Patientenverfügung die Dinge beim Alten belassen: „Lieber kein Gesetz“, so seine Forderung, „als ein schlechtes Gesetz“. Ist der Mann, der seine Stimme nicht als Kirchenvertreter, sondern als Mitglied des Deutschen Ethikrats in die Debatte warf, verrückt geworden? Will er die Volksvertreter, nachdem sie nach über sechsjährigem Streit kurz vor dem Ziel stehen, verunsichern? Ist irgendeine verbindliche Regelung über den Umgang mit Patienten, die ihr Bewusstsein verloren und im Vorfeld verf
Politik : Rütteln am Tötungstabu
Nach jahrelangem Ringen will der Bundestag über den Umgang mit dem Willen schwerkranker Patienten entscheiden. Der Ausgang der Debatte ist ungewiss
erfügt haben, welche medizinische Versorgung ihnen zuteil werden soll, nicht allemal besser als die derzeitige Praxis, bei der die Vormundschaftsgerichte entscheiden?Nein, Losinger ist nicht verwirrt und auch kein politischer Provokateur. Er brachte nur ein Unbehagen zum Ausdruck, das mit dafür sorgte, dass die Kontroverse über Reichweite und Umsetzung von Patientenverfügungen mittlerweile die dritte Legislaturperiode beschäftigt, begleitet von einer Unzahl von Vorlagen, Anhörungen und Debatten, die am Ende sogar in einer unwürdigen Posse gipfelten, als sich die Fraktionen nicht über die Abstimmungsreihenfolge ihrer Anträge einigen konnten und das Thema noch einmal von der Agenda genommen wurde.Gemeinsam haben die drei vorliegenden Gesetzesentwürfe, dass sie dem Patientenwillen Gehör verschaffen und in mehr oder weniger eingeschränkten Fällen den Behandlungsabbruch ermöglichen wollen. Die gegenseitige Blockade, in die sich die Sprecher der überfraktionellen Gruppenanträge inzwischen manövriert haben und die hartnäckige Verteidigung von Verfahrensfragen, lässt jedoch etwas von der Unsicherheit der Abgeordneten ahnen, die sie mitunter befallen mag, wenn sie an einem zutiefst verankerten Tabu, dem Tötungstabu, rütteln.Eine Art UnterlassungspraxisAm einfachsten macht es sich die Gruppe um den SPD-Politiker Joachim Stünker, die jede Art von prophylaktischer Verfügung durchgesetzt sehen will, vorausgesetzt, sie ist aktuell und auf die gegebene Situation anwendbar. Ob ein Patient ins Wachkoma fällt oder in eine Demenz, ob er mit dem Tod ringt oder sich einfach nur nicht mehr verständigen kann: Wenn er im Vorfeld bei klarem Bewusstsein schriftlich auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichtet hat, muss dies von den behandelnden Ärzten respektiert werden. Liegt kein schriftliches Patiententestament vor, ist der „mutmaßliche Wille“ zu ermitteln. Der Behandlungsabbruch soll auch dann vollzogen werden, wenn der tödliche Ausgang der Krankheit gar nicht feststeht, Arzt und Betreuer müssen in der Auslegung des schriftlichen oder angenommenen Patientenwillens aber einig sein, andernfalls wird gerichtlich entschieden.Dass dies zu einer Art automatischer medizinischer Unterlassungspraxis führen könnte, auch in Fällen, wo es nicht um todesnahe Patienten geht, sondern um teure versorgungsintensive Pflegebedürftige und Schwerkranke, die sich nicht mehr äußern können, ist vielfach beschrieben und kritisiert worden. Patientenautonomie am Lebensende ist, zumindest im Stünker-Entwurf, aber auch in dem inhaltlich verwandten von Wolfgang Zöller (CSU) und Hans-Georg Faust (CDU), ein dehnbarer Begriff.Die beiden Unionspolitiker betonen zwar den „dialogischen Prozess“ zwischen Arzt und Betreuer und die Abwägung jedes Einzelfalles, um „Automatismen“ zu verhindern, doch die Patientenverfügung soll auch gültig sein, wenn es sich um grundsätzlich heilbare Krankheiten handelt.Zöller und Faust wollen mit ihrer Vorlage eine Brücke schlagen zwischen den Anhängern der Stünker-Gruppe, die mit 250 Abgeordneten die stärkste Fraktion stellt, aber keine Mehrheit hat, und der Gruppe um Wolfgang Bosbach (CDU) und Katrin Göring-Eckardt (Bündnisgrüne), die bestrebt ist, das eingeforderte Selbstbestimmungsrecht des Patienten und seinen Schutz vor unkontrolliertem Behandlungsabbruch abzuwägen.Soweit ein Patient seine Verfügung in den letzten fünf Jahren und nach einer ärztlichen Beratung niedergelegt hat und sie notariell beglaubigt ist, wollen Bosbach und Co. deren Reichweite nicht beschränken; einfache Patiententestamente sollen allerdings nur gelten, wenn es sich um eine tödlich verlaufende Krankheit handelt, das gleiche gilt, wenn ein Behandlungsabbruch nur nach dem „mutmaßlichen Willen“ in Erwägung gezogen wird. Möglicherweise verzichtet die Gruppe noch auf die umstrittene notarielle Beglaubigung, die von vielen Abgeordneten als unnötige Bürokratisierung abgelehnt wird.Viele UnwägbarkeitenGrundsätzlich schützt keine der drei Abstimmungsvorlagen alte oder kranke Menschen davor, dass Patientenverfügungen missbraucht werden oder in einem Klima allgemeinen Kostendrucks dazu führen, dass sich Patienten eigenverantwortlich und selbst bestimmt aus dem Leben entlassen, um ihren Angehörigen nicht zur Last zu fallen. Die Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie warnt ähnlich wie der Deutsche Hospiz- und Palliativverband vor der scheinbaren Entlastung, die Patientenverfügungen für Ärzte oder Angehörige bergen. Die Palliativmediziner und Pflegewissenschaftler weisen besorgt darauf hin, dass die Existenz von entsprechenden Testamenten schon heute nachweislich dazu führt, Patienten medizinische Maßnahmen vorzuenthalten. Dass Wunsch und Wille darüber hinaus immer von der konkreten Situation einer Person abhängig sind und ein demenzkranker Mensch sein Leben unter Umständen lebenswerter empfindet als er sich das als Gesunder hätte vorstellen können, gehört zu den Unwägbarkeiten menschlicher Existenz, die auch durch vorauseilende Bestimmungen nicht aufzulösen sind.Ob einer der Gruppenanträge eine Mehrheit im Bundestag hinter sich bringt, ist noch völlig offen. Zumal eine vierte Minderheit von Abgeordneten keinen der drei Anträge unterstützen wird, weil sie eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen grundsätzlich ablehnt und sich auf den Umgang mit Vorsorgevollmachten beschränken will. Der Abgeordnete Hubert Hüppe (CDU) wird einen entsprechenden Regelungsverzicht beantragen. Scheitern auch am 18. Juni alle Gruppenanträge, wird das Thema Patientenverfügung für lange Zeit vom Parlamentstisch verschwinden und keine der Vorlagen je den Tauglichkeitsbeweis antreten müssen.