Wolfgang Duysen ging es nicht um die 74 Euro, sondern um die Liebe zu seinem Mann. Er hatte Werner gleich zweimal geheiratet, 1997 auf Hawaii und 2001 in Pinneberg bei Hamburg. Doch das Paar fühlte sich diskriminiert, von Nachbarn und vom Staat. 2007 zog Wolfgang vor das Bundesverfassungsgericht. Wolfgang, 55, und Werner, 68, wollten aus ihrer „Homo-Ehe“ Rentenansprüche ableiten, die denen einer Ehe zwischen Mann und Frau entsprechen, 74 Euro mehr im Monat. Doch wichtiger als Geld waren die 30.000 Menschen, die in Deutschland wie die Duysens gleichgeschlechtlich verheiratet sind. Ihr Wunsch nach Gleichberechtigung hat nun die Politik erreicht: Noch vor der Sommerpause entscheidet der Bundestag über einen Antrag der SPD, der Grünen und der Linken, das Grundge
Politik : Wolfgang und Werner ins Grundgesetz
Die Opposition will mit einer Verfassungsänderung Menschen besser vor Diskriminierung schützen
Von
Peter Seiffert
dgesetz zu ändern.Im Artikel 3, Absatz 3, heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Die „sexuelle Identität“ fehlt.Viele Homosexuelle halten das für einen Skandal. „Wir wollen diesen Sperr-Riegel gegen jeden Rückschritt“, sagt etwa Renate Rampf, Sprecherin der „Initiative 3+“, die für eine Änderung des Grundgesetzes kämpft. „Bis 1994 stand Homosexualität im Strafgesetzbuch. Einige haben das Gefühl, sie hätten das Recht, Schwule und Lesben schlecht zu behandeln.“ Tatsächlich ist Deutschland im Umgang mit Homosexualität ein schizophrenes Land: Der Außenminister ist schwul, aber der Freistaat Bayern klagte noch 2009 gegen das volle Adoptionsrecht für homosexuelle Paare. Schwule Fußballer haben Angst, sich zu outen. Und die Gerichte urteilen häufig konservativ. „Es gibt bei Richtern eine hohe Bereitschaft zur Diskriminierung“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Dirk Siegfried. „Die Welt ist nicht so rosig, wie sie in manchen Großstädten aussieht.“Vom Erfolg zum ProblemSiegfried hat die Duysens vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Karlsruhe hatten deren Antrag vorher ebenso abgelehnt wie der Bundesgerichtshof. Die Gerichte sagten: Wer in einer Lebenspartnerschaft – einer „Homo-Ehe“ – lebt, hat nicht dieselben Ansprüche wie eine Ehe aus Mann und Frau. „So ein Verfahren dauert“, erzählt Werner Duysen, „die Mühlen in Deutschland mahlen unendlich langsam.“Die Duysens kämpften von 2004 bis zum 7. Juli 2009. Das Verfassungsgericht hob den Spruch des Bundesgerichtshofes auf. Das Grundgesetz bestimme: Alle Menschen sind gleich. So steht es in Artikel 3, Absatz 1. „Genugtuung“ empfand Werner Duysen an diesem Tag. Nicht nur, weil sein Mann später vom Staat 74 Euro Rente mehr im Monat bekommen wird. Sondern auch, weil die Duysens genau solch ein „Grundsatzurteil“ im Sinn hatten – mit Blick auf 15 weitere homosexuelle Kläger vor dem Verfassungsgericht und „deutlich dreistellige Fallzahlen“, die Anwalt Siegfried im Bereich der Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben bearbeitet hat. Doch ausgerechnet dieser Erfolg wird nun, neun Monate später, zum Problem für die „Initiative 3+“.Denn die CDU argumentiert, dass der Schutz von Homosexuellen bereits „immanenter Bestandteil der Verfassung“ sei – das habe das Bundesverfassungsgericht entschieden. So sagte es der Abgeordnete Jan-Marco Luczak bei der ersten Aussprache im Bundestag. Renate Rampf hält dagegen, dass schon das Duysen-Urteil so nicht gefallen wäre, wenn nicht der erste, sondern der konservative zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden hätte. Sie könnte auch fragen, welchen Sinn Absatz 3 überhaupt noch hat, wenn doch schon alle Menschen durch Absatz 1 geschützt sind.Union blockt im BundesratIn den Landesverfassungen von Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen gibt es den Diskriminierungsschutz schon. CDU und CSU sorgten aber im Herbst dafür, dass ein Antrag auf Änderung des Absatzes 3 von der Mehrheit der Länder im Bundesrat abgelehnt wurde. Rampf mag trotzdem nicht von einem „einheitlichen Widerstandsblock“ in der Union sprechen. Schließlich sei die Initiative im Bundesrat auch vom Saarland und von Hamburg getragen worden – unionsregierten Ländern.Außerdem gibt es auch in der CDU Menschen wie Reinhard Thole. Er ist Bundesvorsitzender der „Lesben und Schwulen in der Union“ (LSU). Die LSU unterstützt die Initiative. „Sie hat aber eine niedrige Priorität in der Gesamtthematik“, sagt Thole. Wichtiger seien einzelne Gesetze zum Erb- oder Steuerrecht. Er sei stolz auf das, was die LSU in nur zwölf Jahren geleistet habe. Das Thema sei in der Partei salon-, aber derzeit nicht mehrheitsfähig. „Gerade die Perspektive, die Stammklientel nicht abschrecken zu wollen, hält viele ab. Die gute Frau Merkel beschäftigt sich nicht mit diesem Thema.“ Er glaubt, dass die drei Oppositionsparteien den Antrag nur eingebracht haben, um die CDU bloßzustellen.Schon jetzt zeichnet sich ab, dass der Antrag im Bundestag keine Mehrheit findet. Denn auch die FDP wird nicht für eine Änderung stimmen. Die Liberalen wollen, analog zum Koalitionsvertrag, einfache Gesetze erlassen. Eine „Schutzlücke“ im Grundgesetz gebe es nicht.Wie schwer sich die FDP mit dem Antrag tut, zeigt das Beispiel ihres Bundestagsabgeordneten Michael Kauch. Zwar hat sich der Politiker zu seiner Homosexualität bekannt. Aber auch er sagt: „Am Grundgesetz ist schon genug rumgefummelt worden.“ Wie er im Bundestag abstimme, sei keine Frage des Gewissens, sondern der „Abwägung“. Kauch beruft sich ebenfalls auf die Gerichtsentscheidung im Fall der Duysens. Es wäre spannend zu wissen, ob er sich an die Linie der Partei hält und mit „Nein“ stimmt. Kauch sagt aber nur, dass es ihm um die „eigene Glaubwürdigkeit“ gehe – ansonsten gebe er „keine Zusagen für Abstimmungen in der Zukunft“.Angst vor dem KarriereknickWenige Parlamentarier sind offen schwul oder lesbisch. Kauch erklärte das mal mit der „Angst vor dem Karriereknick“ – gerade in der CDU. Dabei sind laut Studien fünf bis zehn Prozent der Bevölkerung homosexuell. Das entspräche vier bis acht Millionen Deutschen. Die EU hat längst auf solche Zahlen reagiert und verbietet seit 1999 die Diskriminierung aus Gründen der „sexuellen Ausrichtung“. In Deutschland gibt es dagegen seit 2005 nur das „Allgemeine Gleichstellungsgesetz“. Das gilt für Arbeitgeber oder Vermieter, aber nicht für den Staat, also auch nicht für die Rentenzahlungen in Duysens Fall. Daher die „Initiative 3+“ und der Gesetzesantrag. Ob eine Änderung viel bringt, ist aber umstritten.Nina Dethloff, Rechts-Professorin an der Universität Bonn, hat im Rechtsausschuss des Bundestages klar für einen neuen Artikel 3 plädiert. Sie sagt, dass die Rechtsstellung von Lesben und Schwulen ebenso verbessert würde wie die von bisexuellen, transsexuellen und intersexuellen Menschen. „Die Aufnahme des Merkmals der sexuellen Identität würde ihre Rechtsstellung gegenüber der gegenwärtigen Lage verbessern“, schreibt sie.Fünf von neun Experten sprachen sich im Ausschuss aber gegen eine Änderung aus, teils aus rechtlichen, teils aus gesellschaftlichen Bedenken. Und Rechtsanwalt Siegfried bezweifelt, ob sich das Bundesverfassungsgericht dadurch binden ließe: „Wer gegen Schwule und Lesben entscheiden will, der entscheidet so, wenn er keine Instanzen über sich hat.“Die Duysens jedenfalls kämpfen weiter vor dem Bundesverfassungsgericht. Wieder geht es um eine Gleichstellung mit der „Hetero-Ehe“: Denn die beantragte Steuerklasse für Verheiratete lehnte das Finanzamt ab. „Wir müssen für jede Kleinigkeit klagen“, bedauert Werner Duysen. Ein neuer Artikel 3 verändere nicht die Welt. „Aber dann würden vielleicht Regeln eingehalten – Diskriminierungen in dieser Form gäbe es nicht mehr.“