Der Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb ist gekippt. Der DGB will nun gemeinsam mit den Arbeitgebern ein Gesetz. Doch damit wird er seine Probleme nicht lösen
Der knappen Mitteilung aus Erfurt ist ihre Bedeutung für die Tariflandschaft nicht auf den ersten Blick anzusehen, zumal die Überschrift in die Irre führt: "Grundsatz der Tarifeinheit". Denn genau der ist am Mittwoch vom Bundesarbeitsgericht gekippt worden: „Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können.“ Mit anderen Worten: In ein und demselben Unternehmen sind künftig mehrere Tarifverträge nebeneinander möglich.
Mit dem Beschluss haben die obersten Arbeitsrichter ihre langjährige Rechtssprechung korrigiert. Die Entscheidung macht den Weg für mehr Konkurrenz unter Gewerkschaften frei. Die Ar
ter ihre langjährige Rechtssprechung korrigiert. Die Entscheidung macht den Weg für mehr Konkurrenz unter Gewerkschaften frei. Die Arbeitgeber fürchten nun häufigere Streiks, der DGB den weiteren Aufstieg kleiner Spartengewerkschaften. Ausnahmen gab es auch vorher schon. Aber vor allem der lange Arbeitskampf der Lokführer, der gegen die Bahn AG gerichtet war, aber auch im Konflikt mit der DGB-Organisationen Transnet ausgetragen wurde, hob vor drei Jahren die Frage nach der Zukunft des Grundsatzes der Tarifeinheit auf die Tagesordnung. Die einen machten die verfassungsrechtliche Koalitionsfreiheit geltend. Die anderen warnten vor unbeherrschbaren Verhältnissen oder, wie etwa die Linkspartei, vor Lohndumping. Und weil es eine Wende der Rechtssprechung mit Ansage war, ist längst auch der Streit um die Konsequenzen entbrannt.Bereits Anfang des Monats waren DGB und der Arbeitgeberverband BDA in die Offensive gegangen. In einem gemeinsamen Papier wurde in Erwartung der Erfurter Entscheidung vorgeschlagen, die Tarifeinheit gesetzlich zu regeln. Der Vorschlag: Sollten sich in einem Betrieb konkurrierende Lohnverträge unterschiedlicher Gewerkschaften überschneiden, soll nach dem Willen von DGB und BDA nur die Regelung zur Anwendung kommen, die von der Gewerkschaft abgeschlossen wurde, die mehr Mitglieder in dem Unternehmen hat. Für die kleineren Gewerkschaften würde während der Laufzeit Friedenspflicht gelten. Tarifpluralität in einem Betrieb sei weiter möglich – aber nur, wenn sich die Geltungsbereiche nicht überschneiden und sich die verschiedenen Tarifparteien – also Arbeitgeber und Gewerkschaften – darauf verständigen.Kritik von den SpartengewerkschaftenAus der Bundesregierung waren seinerzeit vorsichtig positive Signale zu vernehmen. Im Arbeitsministerium war von einer „gewissen Sympathie“ für die DGB-BDA-Initiative die Rede. Ein Sprecher der Bundesregierung hatte schon zuvor erklärt, ein Ende der Tarifeinheit könne sich „negativ auf die erfolgreich praktizierte Sozialpartnerschaft“ auswirken. Gleichzeitig stieß der Vorstoß aber auch auf heftige Kritik: bei den Spartengewerkschaften. Die Flugbegleiter etwa warfen dem DGB vor, sich damit unliebsame weil erfolgreiche Konkurrenz vom Leibe halten zu wollen. Die Arbeitgeber, so der UFO-Tarifexperte Joachim Müller, hätten „natürlich ein Interesse an einem möglichst niedrigen Lohnniveau und einer höheren Produktivität auf Kosten der Mitarbeiter“, was „mit den DGB-Gewerkschaften am Tariftisch wohl leichter zu erreichen“ sei. Kritik kam auch von den Lokführern, die von einer „Allianz aus Arbeitgebern, die Löhne drücken wollen und den DGB-Gewerkschaften, die seit Jahren einen rapiden Mitgliederschwund aufweisen“ sprachen.Tatsächlich haben Spartengewerkschaften wie jene der Lokführer und Flugbegleiter für einzelne Berufsgruppen in der Vergangenheit bessere Abschlüsse erzielt und ihren Organisationen damit Zulauf verschafft. Und zwar zum Ärger des DGB, dem die Mitglieder davonlaufen. Die tarifpolitische Defensive der Dachverbands-Gewerkschaften hatte aber auch Gründe, die nicht allein mit den überzogenen Hoffnungen von Funktionären auf ein Entgegenkommen der Unternehmen (Stichwort: Arbeitsplatzsicherung) oder mit falschen Erwartungen an die längerfristigen Resultate korporatistischer Einbindung (Stichwort: asymmetrische Arrangements) beschrieben werden können.Es gibt aber auch so etwas wie ein Dilemma der Solidarität: Der DGB kümmert sich nicht nur um Funktionseliten, die Unternehmen aufgrund ihrer Stellung in der Arbeitsorganisation viel einfacher unter Druck setzen können, sondern auch um jene Heerscharen von Beschäftigten, die an einem weit kürzeren Hebel sitzen. Das soll die berechtigte Kritik an seinen Mitgliedsgewerkschaften nicht schmälern. Man muss das aber mitdenken, wenn man dem Dachverband geringere tarifpolitischen Erfolge vorhält. Zumal es auch eine Unterbietungskonkurrenz von „gelben“ Gewerkschaften gibt, die bisweilen gleich ganz das Geschäft der Unternehmen besorgen.Sein Bündnis mit dem BDA eines Dieter Hundt sollte der DGB trotzdem noch einmal überdenken. Kooperationen dieser Art können sich als Teufelspakt erweisen. Michael Sommer muss sich auch vorhalten lassen, wie der „gemeinsame“ Vorstoß kommuniziert wurde: als Beitrag zu Ruhe, Streikverhinderung und sozialem Frieden. Und das in Zeiten, in denen der DGB eigentlich gegen das schwarz-gelbe Sparpaket mobil machen wollte. Die Warnung vor „englischen Verhältnissen“ durch Hundt ist zudem nicht anders zu verstehen, denn als Affront gegenüber der Konfliktbereitschaft britischer Beschäftigter im „Winter of Discontent“ von 1978 und 1979. Eine Schwemme neuer Spartengewerkschaften wird ohnehin nicht erwartet. Und vergessen wird auch, mahnen Beobachter, dass Arbeitgeber wie die Lufthansa Spartengewerkschaften so lange wohlwollend toleriert haben, wie ihnen die damalige ÖTV zu stark wurde. Unbeantwortet bleibt bei dem Vorschlag von DGB und BDA zudem, wie die größere Gewerkschaft in einem Betrieb ermittelt werden soll: Es hat gute Gründe, dass die Unternehmen ihre Mitarbeiter bisher nicht nach ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit fragen dürfen.Beschäftigte würden sich immer dort organisieren, wo sie sich am besten vertreten fühlen, hat einer der DGB-Kritiker in der Diskussion um die Tarifeinheit erklärt. Der Dachverband ist gut beraten, darauf nicht bloß mit Abwehr zu reagieren. Sondern die im Gewerkschaftsverband ja durchaus laufende Debatte (etwa hier) über die Möglichkeiten einer neuer Offensive voranzutreiben: nicht nur auf dem Tariffeld, sondern auch gesellschaftspolitisch.