Auf dem G20-Gipfel starb der unbeteiligte Ian Tomlinson, nachdem ein Polizist ihn gestoßen hatte. Der Staatsanwalt sieht keinen Anlass für ein Strafverfahren
Ian Tomlinsons Leben lief außerhalb des Blickfelds der breiten Öffentlichkeit ab, doch er starb einen öffentlichen Tod. Für seine Familie ist es eine private Tragödie, die kein Ende nehmen will. Die Ereignisse, die zu Tomlinsons Tod führten, wurden zufällig von Mobiltelefonen und den CCTV-Kameras in der City of London festgehalten. Der zutiefst schockierende Ablauf der Ereignisse, der darin kulminierte, dass ein Unbeteiligter auf der Straße starb, sorgte in Großbritannien für landesweite Empörung. Dieses Mal konnte keiner andeuten, das Opfer habe provoziert, sei weggerannt oder über Straßensperren gesprungen. Doch gestern verkündete Oberstaatsanwalt Keir Starmer, die Beweise seien nicht ausreichend, um einen Polizisten s
berstaatsanwalt Keir Starmer, die Beweise seien nicht ausreichend, um einen Polizisten strafrechtlich zu belangen, den die ganze Welt auf den Fernsehbildschirmen dabei hatte beobachten können, wie er Tomlinson schlug und stieß. Und so liegen nun zwei Skandale vor: die weltweit übertragenen Beweise, dass ein Mann starb, nachdem er von einem Polizisten mit Gewalt niedergeschlagen wurde und die Entscheidung, diesen dafür nicht zu belangen.Der Oberstaatsanwalt hatte keine leichte Aufgabe zu bewältigen. Auch wenn wir alle Zeugen der letzten Minuten vor Ian Tomlinsons Tod gewesen waren, so wusste doch nur eine Handvoll, was genau anschließend geschah. Die so genannte „goldene Stunde“ ist der entscheidende Zeitraum für eine mögliche polizeiliche Ermittlung. Wäre der Täter irgendjemand aus der Öffentlichkeit gewesen, dann wäre eine solche Untersuchung mit peinlich genauer Aufmerksamkeit auf die Details durchgeführt worden. Seit gestern steht jedoch fest, dass eine solche Untersuchung durch eine stümperhafte Obduktion vereitelt wurde, die in der Abwesenheit der Familie des Opfers von dem Pathologen Dr. Freddy Patel durchgeführt wurde. Gegen Patel ermittelt inzwischen die Ärztekammer – in Fällen die mit diesem nichts zu tun haben –, von der Ausübung solcher Tätigkeiten ist er bis auf weiteres gesperrt. Zwei spätere Obduktionen gelangten zu dem Ergebnis, dass die Todesursache kein Herzinfarkt war (wie Patel vorgeschlagen hatte), sondern innere Blutungen, die vermutlich durch einen schweren Sturz ausgelöst worden waren – doch um ganz sicher zu sein, hätten die Pathologen bessere Aufzeichnungen benötigt, als die von Patel angefertigten.Aus dem Bericht der Staatsanwaltschaft geht eindeutig hervor, dass versucht wurde, die Resultate der Obduktionen miteinander in Einklang zu bringen. Dass ihr dies nicht gelang, ist jedoch kein katastrophales Missgeschick, sondern Symptom eines institutionellen Versagens. Das Problem ist folgendes: Unter den britischen Polizeikräften herrscht ein Klima der Straffreiheit, das durch die Zögerlichkeit der Staatsanwaltschaft, Vorfälle strafrechtlich zu verfolgen, unterstützt wird. Das zeigte sich im Rahmen der Ereignisse rund um den Tod des Aktivisten Blair Peach vor über 30 Jahren; es zeigte sich auch im Fall der Erschießung von Jean Charles Menezes 2005, für die keiner je strafrechtlich belangt wurde; und nun zeigt es sich in der Reaktion auf Ian Tomlinsons Tod. Einiges mag sich gebessert haben, seit vor einigen Monaten die Ergebnisse des Cass-Berichts zum Fall Blair Peach veröffentlicht wurden. Dieser kam zu dem Schluss, dass Beamte der Londoner Polizei (von denen keiner jemals juristische belangt oder zumindest disziplinarisch bestraft wurde) „leicht erkennbare Lügen“ erzählt hatten. Auch in diesem Fall muss man fragen: Wie konnte Polizist A. leugnen, Ian Tomlinson geschlagen zu haben, wenn die ganze Welt sehen konnte, dass er genau das getan hatte? Und doch hat sich an dem Gefühl der Straffreiheit nicht geändert. Akzeptabel war es noch nie. Nun ist es unhaltbar geworden.Die Fakten des Übergriffs auf Ian Tomlinson, die laut der Staatsanwaltschaft zumindest für Körperverletzung ausgereicht hätten, vielleicht auch für Totschlag, hätten vor einem Gericht abgewogen werden müssen. Man hätte dort die Pathologen ins Kreuzverhör nehmen und ihre Aussagen von Geschworenen abwägen lassen können. Es war die Aufgabe des Oberstaatsanwalts, sicherzustellen, dass dies geschehen würde, um der langen und unrühmlichen Tradition, die Polizei nicht strafrechtlich zu verfolgen, ein Ende zu setzen. Doch sein Büro war nicht die einzige Instanz, die für einen Wandel hätte sorgen können. Die Polizei-Aufsichtbehörde IPCC ist die Hüterin des Vertrauens der Öffentlichkeit. Sie muss erklären, weshalb sie die Untersuchung des Vorfalls erst mit einer Woche Verspätung aufnahm. Die Polizei handelt insgesamt öfter richtig als falsch. Niemand hat immer recht. Doch dass Relikte eines autoritären Staates ungehindert darauf verfallen können, übertriebene Gewalt anzuwenden, ist nicht hinnehmbar – ganz egal, wie selten so etwas passiert. Übersetzung: Christine Käppeler