In Mecklenburg-Vorpommern müssen Erzieherinnen und Tagesmütter Verfassungstreue erklären. Mit Gesinnungstests Rechtsradikalismus bekämpfen, ist das eine gute Idee?
Die Sache mit dem Schornsteinfeger zieht sich. Im April 2008 hatte das Landesverwaltungsamt Halle dem Mann, der im sachsen-anhaltinischen Burgenlandkreis NPD-Abgeordneter ist, die Kehrerlaubnis entzogen. Es handele sich um eine hoheitliche Aufgabe, wegen mangelnder Verfassungstreue sei er nicht geeignet. Schließlich könne er sich notfalls mit Hilfe der Polizei Zutritt zu Wohnraum verschaffen.
Der Mann hat Einspruch angelegt und war im Frühjahr erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Halle fand, er sei seiner Arbeit korrekt nachgegangen, die Kündigung ergo ungültig. Doch Magdeburg will das nicht akzeptieren. Die Landesregierung geht in Revision – und macht öffentlich Druck. Jüngst wandte sich der Wirtschaftsminister persönlich an den Sportverein, der
erein, der den Mann als ehrenamtlichen Trainer beschäftigt. „Alle Verträge“ seien zu lösen. Inzwischen ist das auch geschehen.Währenddessen zeichnet sich in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Welle von Maßregeln ab. Dort hat SPD-Sozialministerin Manuela Schwesig den „Kita-Erlass“ verfügt: Erzieher müssen grundsätzlich und ausdrücklich das politische System bejahen. Alle Kita-Träger müssen ihre Verfassungstreue erklären. Und bei freien Trägern wird von den einzelnen Mitarbeitern folgender Satz gefordert: „Ich erkläre, dass ich nicht Mitglied in einer Partei oder einer sonstigen Gruppierung mit einer der Verfassungsordnung widersprechenden Zielsetzung bin.“ Stellt sich dann Gegenteiliges heraus, ist das ein Kündigungsgrund. All das sei rechtssicher, ließ die Ministerin gleich hinterherschieben.Eingeschworene TagesmütterSchwesigs Gesinnungstest, der laut ihrer jüngsten Klarstellung nicht nur für die 1.100 Kitas, sondern auch die 1.700 Tagesmütter im Lande gelten soll, folgt einer Reihe ähnlicher Eingriffe. Schon im Frühjahr 2007 hatte sich CDU-Innenminister Lorenz Caffier in einem Runderlass an alle Landräte, Oberbürgermeister und Zweckverbände gewandt: „Wichtige demokratisch legitimierte Ämter und Funktionen“ dürften „nicht den Feinden von Demokratie, Grundgesetz und Landesverfassung in die Hände gegeben werden“. Untragbar seien NPD-Leute etwa als Amts- oder Zweckverbandsleiter sowie als Orts- oder Amtswehrführer bei der Feuerwehr. In Richtung NPD warnte Caffier, der Rechtsstaat sei kein „zahnloser Tiger“.Ein Jahr später, als im Nordosten Landratswahlen anstanden, biss der Tiger bereits zu: Drei NPD-Landtagsabgeordnete wurden als Landrats-Kandidaten abgelehnt. Und wieder ein Jahr später zeigte der Kreiswahlausschuss in Ücker-Randow, wie schnell man beim Entziehen des passiven Wahlrechts Routine entwickelt. Gerade mal eine Stunde dauerte es, dem NPD-Landtagspolitiker Tino Müller im Zuge der Kommunalwahl die Bürgermeister-Kandidatur im Flecken Ferdinandshof zu untersagen.Nun steht das passive Wahlrecht zwar jedem zu – aber dieses verfassungsmäßige Recht kann auf vielerlei Weise eingeschränkt werden. Wer beispielsweise wegen eines Verbrechens verurteilt wird, auf das zwölf Monate oder mehr stehen, verliert sein passives Wahlrecht für fünf Jahre. Es gibt weiterhin mehr als 30 Straftaten, die mit einem Entzug des aktiven und passiven Wahlrechts für zwei bis fünf Jahre geahndet werden können – von der Vorbereitung eines Angriffskrieges über die Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei und Verunglimpfung des Bundespräsidenten bis zu Sabotage an Verteidigungsmitteln: Ein Katalog, mit dem man bei aggressiver Auslegung auch eine Militärdiktatur führen könnte.Im Nordosten aber verschiebt sich zudem die Ebene, auf der über diesen massiven Grundrechtseingriff befunden wird. Statt der eigentlich obligatorischen Richter entscheiden hier inzwischen routinemäßig die Wahlausschüsse – deren Leiter vom Land bestellt werden und deren Zusammensetzung sich oft am örtlichen Parteienproporz orientiert: letztlich also der politische Konkurrent. Zudem heißt das Strafmaß a priori lebenslänglich: Solange er Mitglied der NPD ist, wird etwa ein Tino Müller nicht mehr als Bürgermeister oder Landrat antreten dürfen.Juristisch weiß Caffier, was er da tut. Landräte und Bürgermeister sind – anders als Parlamentarier – Beamte auf Zeit. Sie stehen unter einer besonderen Treuepflicht. Auch 2010 hat es nach dieser Methode bereits drei Kandidaten-Verbote im Nordosten gegeben. Es wird der Regelfall. Und Tino Müller, der seine vereitelte Ferdinandshof-Kandidatur jüngst vor das Greifswalder Verwaltungsgericht brachte, verlor den Prozess. Seine Partei verfolge Ziele, die mit der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ nicht zu vereinbaren seien. So hat es das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Die NPD ist verfassungsfeindlich, auch wenn sie nicht verboten wurde, ist sie nicht wirklich erlaubt. Auf diese Zwitterstellung bauen jetzt Schwesig und Caffier.Und sie werden mit Lob überschüttet: von diversen Landesregierungen und auch vom Zentralrat der Juden. Nachahmer aber gibt es, von der Kaminkehrer-Causa abgesehen, bisher nicht. Sachsen etwa feierte den Kita-Erlass: Extremisten von rechts – und links – hätten dort nichts verloren. Doch zu ähnlichen Maßnahmen hat sich bisher niemand bekannt; und auch von verhinderten Kleinstadtbürgermeister-Kandidaturen hat man außerhalb des Landes noch nicht gehört. Vom Nordosten her erwächst eine Art gesinnungsbezogener Grundrechts-Föderalismus: Als Verfassungsfeinde erkannte Bürger können sich nicht darauf verlassen, dass ihre bürgerlichen Rechte gleichermaßen in der ganzen Republik gelten – oder eingeschränkt sind.Der einzig richtige Weg All das ist indes kein Thema in Schwerin, auch zum 20. Jubiläum der Wiedervereinigung nicht. Man muss lange suchen, um auf einen Politiker zu stoßen, der irgendeine Kritik an dieser Praxis übt – und oberhalb der Preisklasse Provinz-Stadtrats-Fraktionschefs wird man niemand finden. SPD, CDU, Linke und FDP haben ihr Vorgehen der NPD gegenüber sorgfältig koordiniert. So antwortet im Landtag stets nur ein Redner des „demokratischen“ Lagers auf Vorstöße von der „Fensterfront“, wie man die NPD-Leute aufgrund ihrer Position im Plenarsaal nennt. Die Rechten sollen keinen Keil zwischen die „Demokraten“ treiben.„Man kann die Nazis nicht allein mit demokratischer Kultur bekämpfen“, sagt auch Steffen Bockhahn, Bundestagsabgeordneter und Landeschef der Linkspartei. Demokratie müsse „wehrhaft“ sein. Nur bei den Loyalitätserklärungen der Tagesmütter muss er ein bisschen drucksen. Ängste jedoch, selbst einmal von solchen Maßnahmen betroffen zu sein, sind bei den „realpolitischen“ Linken im Nordosten unbekannt – zudem sie seit Herbst 2007 auf den Artikel 18a der Landesverfassung verweisen können. Darin wird „Rassismus“ ausdrücklich gebrandmarkt. Eine solche Klausel hat Mecklenburg-Vorpommern in Deutschland exklusiv. In der Nordost-Landesverfassung – so glauben zumindest die Linken im Land – stehe, was sich bundesdeutsche Linke aller Zeiten bezüglich des Grundgesetzes nur in die Tasche gelogen haben: eine „antifaschistische“ Grundhaltung – auch wenn der CDU wegen der „Extremismus“ nicht fehlen darf. Und da diese „Antifaklausel“ Ergebnis einer zweijährigen Kampagne mit Volksinitiative und Tausenden Unterschriften gewesen ist, sehen viele im Nordosten die Repression per Ministerialerlass auch nicht als isoliertes Regierungshandeln, sondern als Vollstreckung eines artikulierten Mehrheitswillens und als Sieg der demokratischen Kultur.Doch sei dies, wie es wolle: Die Geschichte hat einen üblen Nachgeschmack. Zwar mag der halblegitime Zustand, in den man die NPD hineindefiniert hat, günstig sein, um die Partei zu bekämpfen. Von einem rein verfassungsrechtlichen Standpunkt aus betrachtet ist dieser Zustand sicher nicht optimal – und auch als Werbemittel für die Demokratie auf Pommerschen Dorfplätzen ungeeignet. Der einzig richtige Weg bleibt ein NPD-Verbotsverfahren. Dass es dazu aber einfach nicht kommen will, ist den Schwerinern nicht anzulasten. Hierfür sind diejenigen in Bund und Ländern verantwortlich, die ihre V-Männer nicht aus der rechtsradikalen Partei abziehen wollen. Sei es, weil sie wirklich Angst haben, dann die Kontrolle über den rechten Rand zu verlieren. Oder sei es, weil sie befürchten, dass dabei zu viel über die kleinen schmutzigen Tricks bekannt würde, derer sich Geheimdienste nun einmal bedienen – die man in diesem Land aber gern exklusiv einer gewissen verblichenen Firma zuschreibt.Denn wir sind ja schließlich die Guten.