Nur als Kindergrundsicherung ist die Idee des Grundeinkommens realitätstüchtig. Sinnvoll wäre sie außerdem: Die Kinderarmut würde auf ein Viertel reduziert
I. Von mehreren Seiten wird derzeit ein bedingungsloses Grundeinkommen gefordert. Was ist damit gemeint? Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist eine vom Staat dauerhaft an jeden Bürger gezahlte steuerfreie Sozialleistung in Höhe des Existenzminimums. Von der Wiege bis zur Bahre soll damit ein Leben frei von Armut und frei vom „Zwang“ zur Arbeit gewährleistet werden. Erwerbsarbeit und gemeinnützige unbezahlte Bürgerarbeit brauchen dann nur noch freiwillig geleistet zu werden.
Wie man leicht errechnen kann, würde ein bedingungsloses Grundeinkommen für jeden in Höhe von 650 Euro eine Jahresausgabe von circa 640 Milliarden Euro bedeuten. Dies ist etwa ein Drittel des Volkseinkommens. Die Bruttostundenlöhne können wesentlich niedriger
niedriger sein, da es ja für jeden ein Grundeinkommen gibt. Aber wie hoch die Nettolöhne sein werden, ist eine offene Frage. Denn natürlich muss das Grundeinkommen über wesentlich erhöhte Steuern auf Erwerbs- und Vermögens-einkommen finanziert werden.Allerdings gibt es zur Gegenfinanzierung auch Einsparungen. Hierfür werden zwei unterschiedlich weit reichende Vorschläge diskutiert: Entweder werden alle anderen Sozialleistungen abgeschafft. Dies würde einen Großteil der Ausgaben für das Grundeinkommen decken. Oder es entfallen lediglich die steuerfinanzierten Transfers und das Arbeitslosengeld. Da bei dieser Variante die Sozialabgaben bis auf die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung weiterhin gezahlt werden, entstehen wesentlich geringere Einsparungen.Der Haupteinwand gegen eine solche Reform des sozialen Sicherungssystems besteht darin, dass nach aller Voraussicht der Anreiz zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit für sehr viele Bürger wesentlich geschwächt wird. Dies ist die Kehrseite der Überlegung, dass es keinen „Zwang“ zur Arbeit mehr gibt, um ein Existenzminimum zu erreichen. Die Erhöhung der Steuerbelastung führt zu einer weiteren Schwächung der Arbeitsanreize und auch der Investitionsbereitschaft bei den Unternehmern. Nicht einmal die Größenordnung des durch eine solche Systemreform verursachten Rückgangs der Beschäftigung und der dadurch verursachten Schrumpfung des Volkseinkommens kann abgeschätzt werden – so wenig wie die Größenordnung der Einwanderung, die zu erwarten wäre. Daher ist ein bedingungsloses Grundeinkommen als sozialpolitische Utopie anzusehen.II. Bei genauerer Betrachtung trifft der Haupteinwand gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen aber nicht auf die gesamte Bevölkerung zu. Bei Kindern und Alten erwartet niemand, dass sie ihren Lebensunterhalt mit eigener Erwerbsarbeit bestreiten, also ist ihr Arbeitsanreiz kein Thema. Ihr Unterhalt wird durch innerfamiliäre oder staatliche Transfers – gegebenenfalls auch durch Vermögenseinkommen – gesichert. Eine Beschränkung des Grundeinkommens auf diese beiden Gruppen wäre möglicherweise also ein Weg, um diese Reformvorstellung wenigstens teilweise umzusetzen. Damit wäre es immerhin eine Sozialleistung, die nur an die Erfüllung einer Altersbedingung geknüpft ist. Würde man eine solche Reform für alle alten Menschen einführen, also eine Volksrente schaffen, so müsste man wegen bereits erworbener, geschützter Anwartschaften mit Übergangsfristen von 40 bis 50 Jahren zurechtkommen. Die Komplexität dessen braucht hier nicht weiter erläutert zu werden. Denn es geht uns hier nur um die dritte Gruppe: die Kinder.Bei Kindern – und bei ihren Eltern – besteht das größte Armutsproblem. Legt man als Armutsgrenze 50 Prozent des Durchschnitts des statistisch gewichteten Nettoeinkommens zugrunde, so befinden sich etwa 16,5 Prozent aller Kinder unter 15 Jahren in diesem Armutsbereich. Auch die Zahl der Kinder in Arbeitslosengeld-II-Haushalten ist mit über 1,8 Millionen bedrückend hoch. Ein Aufwachsen unter höchst beschränkten Verhältnissen wird für viele Kinder – vorsichtig formuliert – zu bleibenden Nachteilen im ferneren Lebenslauf führen. Dies sollte keine Gesellschaft sehenden Auges hinnehmen.III. Damit liegt es nahe, sich über ein Grundeinkommen, beschränkt auf Kinder, genauere Gedanken zu machen. Denn nur auf diese Weise kann Kinderarmut sofort nach Einführung weitestgehend bekämpft werden. Alle Überlegungen, die sich nur auf einen Ausbau der Kinderbetreuung richten, damit die Mütter einer Vollzeittätigkeit zu auskömmlichen Löhnen nachgehen können, setzen die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen voraus. Auch wenn dadurch auf längere Sicht Kinderarmut reduziert werden kann, so hängt das Ausmaß doch von vielen Vorbedingungen ab, die vom Staat nicht vollständig kontrolliert werden können.In Form des Kindergeldes besteht bereits ein rudimentäres Kindergrundeinkommen. Es liegt also nahe, hieran anzuknüpfen. Es sind nur zwei Schritte zu tun: Erstens eine Erhöhung auf ein Existenzminimum, das auch gesellschaftliche Teilhabe eines Kindes ermöglicht. Und zweitens eine Einbeziehung in die Besteuerung bei den Eltern. Damit wird erreicht, dass für Eltern aus unteren Einkommensschichten das Existenzminimum ihrer Kinder gesichert ist, während Eltern aus höheren Einkommensschichten auch einen Teil des Existenzminimums ihrer Kinder selbst tragen müssen. Ein solches existenzsicherndes und zu versteuerndes Kindergrundeinkommen wird im Folgenden als Kindergrundsicherung bezeichnet.IV. Wir gehen hier von einer monatlichen Grundsicherungsleistung von 454 Euro für jedes Kind aus. Dieser Wert ist abgeleitet von der Summe der maximalen Steuerersparnis im obersten Einkommensbereich bei Ausnutzung aller Kinderfreibeträge. Der Betrag wird an die Eltern analog zum Kindergeld ausgezahlt. Er schließt den Lebensunterhalt der Kinder sowie Bildungsaufwendungen und einen angemessenen Anteil an den Miet- und Heizkosten ein.Was kostet eine solche Kindergrundsicherung, welche Verteilungswirkungen sind zu erwarten, und wie stark geht die Kinderarmut dadurch zurück? Die Nettobelastung, die vom Staat zu tragen ist, setzt sich aus drei Positionen zusammen:Erstens aus den zusätzlichen Bruttoaufwendungen, die über das gegenwärtig (2010) gezahlte Kindergeld hinausgehen. Diese liegen zwischen 55,5 Milliarden und 59,3 Milliarden Euro pro Jahr. Zweitens aus den Einsparungen bei anderen Elementen des bisherigen Kinderlastenausgleichs, die wegfallen können; deren Summe liegt zwischen 5,5 Milliarden und 9,7 Milliarden Euro pro Jahr. Wegfallen würden das Sozialgeld, der Kinderzuschlag, ein Teil der Sozialhilfe, ein Teil des Wohngeldes, ein Teil des Arbeitslosengeldes, ein Teil der Ausbildungsförderung und der Leistungen der Unterhaltsvorschusskassen. Drittens aus den zusätzlichen Steuereinnahmen in einer Höhe zwischen 23,8 und 27,9 Milliarden Euro pro Jahr. Diese setzen sich zusammen aus zusätzlichen Einnahmen aus der Besteuerung der Kindergrundsicherung sowie aus erhöhten Einnahmen infolge des Wegfalls der Kinderfreibeträge. Insgesamt gesehen entstünden zusätzliche Ausgaben in einer Höhe zwischen 21,7 und 26,0 Milliarden Euro. Eine Finanzierung dieser zusätzlichen Ausgaben könnte man sich durch einen Zuschlag auf die Einkommensteuerschuld, also durch einen „Kindersoli“, in Höhe von etwa 15 Prozent vorstellen. Auch eine Kombination verschiedener Steuererhöhungen ist denkbar. Naheliegend wären eine Erhöhung des Satzes für die Abgeltungssteuer, der gegenwärtig nur bei 25 Prozent liegt, und eine gleichzeitige Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes. Die Größenordnung dieser Steuererhöhungen scheint keinesfalls utopisch.Auch die Umverteilungswirkungen einer derartigen Kindergrundsicherung lassen sich abschätzen. Unterstellt man einen „Kindersoli“ von etwa 15 Prozent auf die Einkommensteuerschuld, so zeigt sich zum einen eine horizontale Umverteilung zwischen den Haushalten gleicher Einkommensschicht – und zwar jeweils von den Haushalten ohne Kinder zu den Haushalten mit Kindern. Zum anderen ergibt sich auch eine vertikale Umverteilung von den oberen Einkommensschichten zu den unteren.Die Umverteilung zugunsten der Haushalte mit Kindern in der unteren Einkommensschicht reduziert die Einkommensarmut von Kindern ganz stark, wenn auch nicht vollständig. Denn man kann nicht ausschließen, dass arbeitslose Eltern und arbeitende Niedrigverdiener auf die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II verzichten, um den Einkommens-prüfungen und der Vermögensanrechnung zu entgehen, und dann die Kindergrundsicherung nicht voll den Kindern zugute kommen lassen. Aber dies dürfte doch nur eine geringe Fallzahl sein.Unsere Berechnungen haben ergeben, dass sich die Einkommensarmut unter den Kindern bis zu 15 Jahren von etwa 16,5 Prozent auf etwa 4,3 Prozent vermindern würde. Dabei wären insbesondere die Kinder in Alleinerziehenden-Haushalten und in Mehr-Kinder-Familien, bei denen die Einkommensarmut besonders hoch ist, begünstigt.Um nunmehr auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Nur ein Grundeinkommen für Kinder in der Ausgestaltung einer bedingungslosen und zu versteuernden Kindergrundsicherung ist eine realistische Form eines Grundeinkommens. Auf deren Einführung sollten die Anstrengungen der Politik gerichtet sein, wenn sie Kinderarmut wirklich bekämpfen will.