Der Fall des Wikileaks-Gründers Julian Assange wirft ein Schlaglicht auf fragwürdige juristische Praktiken, wie sie der Europäische Haftbefehl abverlangt
Die Jagd auf Julian Assange mag viele unbeabsichtigte Folgen haben, doch angesichts seiner drohenden Auslieferung an Schweden, besteht ein Nebeneffekt darin, dass der Europäische Haftbefehl einer breiteren Öffentlichkeit bekannt geworden ist. Das juristische Instrument ist umstritten, seit es im Jahr 2003 eingeführt wurde, es verursacht seitdem tagtäglich neues Unrecht. Kaum jemanden außerhalb der kleinen Gruppe von Anwälten, die beruflich damit befasst sind, kümmert dies. Wer die Wikileaks-Story verfolgt hat, fragt sich nun, wie Assange ausgeliefert werden könnte, wenn doch noch so viele Fragen unbeantwortet sind. Warum zum Beispiel kann jemand wegen eines Vergehens, das es wohl nach schwedischem, nicht aber nach britischem Recht gibt, in Großb
Übersetzung: Holger Hutt
3;britannien inhaftiert werden? Und wie kann ein Richter einer Auslieferung zustimmen, ohne über genügend Beweise zu verfügen?Der Fall Jaskolski Das Auslieferungsgesetz von 2003 hatte seinen Ursprung in einer Entscheidung der EU, die nur eine Woche nach den Anschlägen vom 11. September getroffen wurde. Sie wurde den Wählern als eine Möglichkeit verkauft, des Terrorismus und anderer schwerer Verbrechen Verdächtige zu verfolgen, die über europäische Binnengrenzen hinweg gesucht werden. Die gemeinsamen Verpflichtungen gegenüber der europäischen Menschenrechtskonvention schufen eine ausreichende Vertrauensgrundlage dafür, dem Haftbefehl eines anderen EU-Mitgliedsstaates ohne weiteres Folge zu leisten.Heute werden ungefähr drei Leute pro Tag von Großbritannien auf Grundlage dieses Haftbefehls ausgeliefert, und es gibt wenig Anzeichen dafür, dass es sich bei der Mehrzahl von ihnen um Terroristen oder Schwerkriminelle handelt. Vielmehr räumen viele ein, die an dem Prozedere beteiligt sind, dass es sich häufig um triviale Fälle handelt.Ich habe mir in diesem Monat in Westminister die Verhandlung gegen einen 58-jährigen Lehrer für Naturwissenschaften namens Jacek Jaskolski angesehen, der sich gegen ein Auslieferungsgesuch seines Heimatlandes Polen wehrte. Jaskolski, der sich um seine Frau kümmern muss, lebt seit 2004 in Großbritannien. Sein Vergehen? Vor zehn Jahren, als er noch in Polen lebte, hat Jaskolski sein Konto überzogen. Es kann sicherlich Fälle geben, in denen unerlaubte Geldanleihen bei einer Bank eine kriminelle Dimension aufweisen, hier aber war dies nicht der Fall, denn die Bank erhielt ihr Geld zurück. Ein vergleichbarer Fall wäre in Großbritannien eine zivilrechtliche und keine strafrechtliche Angelegenheit. In Polen stellt dies aber einen Straftatbestand dar, und jede Straftat muss dort verfolgt werden, ganz egal, wie trivial sie auch sein mag. Polen hat daher allein 2010 5.000 Auslieferungen beantragt – das sind 40 Prozent aller Fälle, mit denen es die britische Justiz zu tun hatte. Das Vereinigte Königreich stellte lediglich 220 Anträge.2008 wurde ein Pole wegen des Diebstahls an sein Heimatland ausgeliefert, weil er in einem Restaurant einen Nachtisch entwendet hatte. Auf dem Europäischen Haftbefehl, der hierbei in Gebrauch kam, war sogar die Liste der Zutaten aufgeführt.Menschen werden bei derartigen Fällen in speziell gecharterten Flugzeugen nach Polen ausgeflogen, weil ihnen Dinge vorgeworfen werden, die hierzulande nicht einmal für eine Verhaftung ausreichen würden. Und wir kommen für die Zeit auf, die all die Polizisten, Juristen und Sachverständigen benötigen, um tausend Fälle dieses Kalibers im Jahr zu bearbeiten. Das ganze kostspielige System basiert auf der Annahme, dass Länder wie Polen vernünftig genug sind, um zu wissen, dass es sich nicht lohnt, all ihren Anfragen nachzukommen. Dem ist leider nicht so und die Frustration darüber groß. Selbst David Blunkett, der als Innenminister für die Einführung des Systems verantwortlich zeichnete, bereut dies heute. „Es besteht noch Raum für die Verbesserung des EUHB“; sagte Blunkett gerade im Innenausschuss des Unterhauses. „Als wir dem Abkommen zugestimmt haben, taten wir dies in dem Glauben, die Menschen würden rational handeln.“Kein Vertrauen mehr Doch der Europäische Haftbefehl ist es nicht allein. Er wurde Teil einer wesentlich ambitionierteren Agenda zur Harmonisierung der europäischen Strafrechtssysteme. Bis Januar muss die Europäische Beweisanordnung umgesetzt worden sein, die Großbritannien – ähnlich wie der Haftbefehl – zur automatischen Kooperation in Rechtsfragen verpflichtet. Bis Dezember 2011 müssen noch weitere Beschlüsse umgesetzt werden. Im Fall Assange wie im Fall Jaskolski befindet sich der Europäische Haftbefehl auf Kollisionskurs mit den Rechten der Beschuldigten. Und plötzlich scheint das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Strafrecht der anderen europäischen Mitgliedsländer überhaupt nicht mehr zu existieren.