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Politik : Nicht nur der Vorstand zählt

Streit in der Bundesregierung über Frauenquoten in den Chefetagen? Überfällig ist ein Gleichstellungsgesetz für die private Wirtschaft

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Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (beide CDU) streiten um die mediale Hoheit über Frauenquoten. Frau Schröder will mit einem Stufenplan eine „gesetzliche Pflicht zur Selbstverpflichtung“ einführen. Unternehmen ab einer gewissen Größe sollten danach selbst eine Frauenquote festlegen, die innerhalb von zwei Jahren erfüllt werden müsste.

Offensichtlich scheint der jungen Ministerin entgangen zu sein, dass die bisherige Selbstverpflichtung der Deutschen Wirtschaft „krachend gescheitert“ ist – wie ihre erfahrenere Parteikollegin und Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen urteilt. Mit ihrem sicheren Instinkt für Medienwirksamkeit hat von der Leyen flugs die Frauenquote auch für sich entdeckt. Sie will noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen, wonach in Aufsichtsräten und Vorständen Männer und Frauen zu jeweils mindestens 30 Prozent vertreten sein müssen.

Fragt sich, warum nur 30 und nicht 40 Prozent, wie dies in Norwegen seit Jahren erfolgreich praktiziert und jetzt auch vom französischen Parlament beschlossen wurde. Die Wirtschaft schreit bereits Zeter und Mordio bei der Vorstellung einer jeglichen gesetzlichen Regelung. Ebenfalls harsche Kritik kommt von FDP und CSU. Nach FDP-Generalsekretär Christian Lindner würden „Unternehmen aus eigenem Interesse in ihre Führungen die Bestqualifizierten berufen“. Wie kommt es dann, dass nur 2,2 Prozent Frauen in den Vorständen der DAX-Unternehmen und 10 Prozent in den Aufsichtsräten – meist auf der Arbeitnehmerseite – vertreten sind? Gleichzeitig beträgt der Anteil der Frauen an den Abiturienten 55,7 und an den Absolventen eines Studiums 51,0 Prozent.

Im 100. Jubiläumsjahr des Internationalen Frauentages am 8. März wäre es ein gutes Symbol für die Bundesregierung, auch in der Bundesrepublik eine verbindliche Frauenquote von 40 Prozent in Aufsichtsräten festzuschreiben. Dabei müsste sie über ihren eigenen Schatten und viele Hürden in der Wirtschaft springen. An der Opposition dürfte sie nicht scheitern. Allerdings würde auch dies den vielen Millionen Frauen mit Niedriglöhnen, inhumanen Arbeitsbedingungen und mangelnden Aufstiegschancen wenig helfen. Erforderlich dazu wäre das längst überfällige Gleichstellungsgesetz für die private Wirtschaft mit Biss.

Dazu braucht es verbindliche Vorgaben der vom Grundgesetz geforderten aktiven Frauenförderung bei Einstellung, Entlohnung, Qualifizierung und Aufstieg. Hierzu muss den Arbeitnehmerinnen und ihren Vertretungen in Betriebsräten und Gewerkschaften Verhandlungsmacht auf gleicher Augenhöhe mit den Arbeitgebern gegeben werden. Unabdingbar ist die Verbesserung der praktischen Durchsetzung. Der unter Rot-Grün von der damaligen Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (SPD) mit tatkräftiger Hilfe der Gewerkschaftsfrauen eingebrachte Gesetzentwurf ist an der Macht der Männer in SPD und Gewerkschaften kläglich gescheitert.

Mit dem Antidiskriminierungsgesetz wurde 2006 ein Verbandsklagerecht eingeführt. Danach können Gewerkschaften und Betriebsräte klagen, wenn Frauen im Betrieb diskriminiert werden. Dies ist jedoch bisher kaum genutzt worden. Deshalb müssen auch Frauenverbände vor den Arbeitsgerichten klagen können. Von ihnen ist nicht nur ein größeres frauenpolitisches Engagement zu erwarten, sondern betroffene Frauen werden auch eher vor Repressionen durch den Arbeitgeber geschützt.

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