Das Ende des großen Alarms kam jäh und überraschte sogar die Polizeigewerkschaft: Anfang Februar hat der Bundesinnenminister angekündigt, die schwer bewaffneten Beamten abzuziehen, die seit Wochen auf Plätzen, Bahnhöfen und Flughäfen patrouillierten. Angesichts der „aktuellen Gefährdungslage“ seien die im November veranlassten „öffentlich wahrnehmbaren Schutzmaßnahmen“ überflüssig, so Thomas de Maizière. Hinweise auf Anschläge hätten sich „nicht weiter verdichtet“ oder als „nicht valide“ herausgestellt, verlautete von Länderkollegen des CDU-Politikers. „Ich kann nicht mit Sicherheit sagen, ob unsere Maßnahmen einen Anschlag verhindert haben“, mein
Politik : Gute Wirkung allemal
Eine kritische Überprüfung der nach dem 11. September 2001 erlassenen Sicherheitsgesetze findet praktisch nicht statt. Die Grünen wollen das nun ändern
eint der Innenminister nun. „Eine gute Wirkung hatten sie allemal.“Es sind solche Aussagen, die zur schleichenden Veränderung der sicherheitspolitischen „Normalität“ beitragen, indem sie noch jedes Mittel nachträglich zur angemessenen Reaktion erklären. Der Gegenbeweis ist schwierig anzutreten: Wäre es ohne die Dauerpräsenz von Polizisten mit Maschinenpistolen wirklich weniger „sicher“ zugegangen, fragt man sich – und denkt an jenen Beamten, der beim Entladen seiner Waffen versehentlich einen Schuss auf dem Düsseldorfer Flughafen abgab.Eine kritische und transparente Überprüfung staatlicher Maßnahmen auf das, was „internationaler Terrorismus“ genannt wird, findet kaum statt – auch in der Gesetzgebung. Seit dem 11. September 2001 sind unter der Überschrift „Terrorbekämpfung“ zahlreiche Vorschriften erlassen oder verändert wurden, teils im parlamentarischen Schweinsgalopp, oft unter dem Eindruck tatsächlicher oder behaupteter Gefährdungslagen, den Bogen des Rechtsstaats dabei meist überspannend.18, 30 oder über 70 Gesetze?Bereits vor zwei Jahren zählte die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union über 70 solcher Bundesgesetze. Der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments kam Ende 2009 „ohne Anspruch auf Vollständigkeit“ auf „über 30 Maßnahmen des Bundes“. Vergangenen Sommer listete die Bundesregierung dann 18 Gesetze auf, die „bis Mai 2010 mit dem alleinigen oder maßgeblichen Ziel der Terrorismusbekämpfung oder zumindest aus dessen Anlass“ erlassen oder geändert wurden.Vom Vereinsrecht über die Ausländergesetze bis zu den Bestimmungen für BKA, BND und Co.: Ob mit dem „legislativen Antiterrorkampf“ mehr Sicherheit oder weniger Freiheit erreicht wurde, wird immer umstritten sein, weil sicherheitspolitische Befugniserweiterung und der Schutz von Bürgerrechten in einem Dauerkonflikt stehen. Ohne das Instrument einer kritischen Evaluation, so die Befürworter, fehle dem Parlament aber schon die Voraussetzung, sich in mäßigender Absicht zu korrigieren. Es bleibt dann allein dem Karlsruher Verfassungsgericht überlassen, hin und wieder die Bremse zu ziehen.Das wollen die Grünen nun ändern: Im Bundestag steht diese Woche ein Antrag auf der Tagesordnung, mit dem die Überprüfung von Sicherheitsgesetzen vorangebracht werden soll. Zwar wurde in einige der seit 2001 erlassenen Vorschriften Evaluierungsklauseln geschrieben. Praktisch aber führen diese ins Leere oder bewirken sogar das Gegenteil.Regierung drückt sich vor TransparenzDas hat Gründe – und für einen sind die Grünen selbst mitverantwortlich. Mag sein, dass man zu rot-grünen Zeiten unter Evaluation die „unabhängige Überprüfung der Grundrechtsverträglichkeit und Verhältnismäßigkeit“ verstanden hat. „Dies wurde allerdings nicht so vom Gesetzgeber ausformuliert“, gesteht der Grünen-Antrag ein. So kontrollierten die Regierungen später ihre eigene Praxis nach eigenen Kriterien, Ergebnisse wurden nicht veröffentlicht, die schwarz-gelbe Koalition, von der Linksfraktion zur Evaluation befragt, „drückte sich regelrecht vor einer konkreten Darstellung der Verfahren“, wie der Abgeordnete Jan Korte befand.Zum Beispiel das „Terrorismusbekämpfungsgesetz“ aus dem Jahr 2002: Mit ihm wurden die Befugnisse der Geheimdienste erweitert, Grundrechte eingeschränkt und das Ausländerrecht verschärft. Bürgerrechtler hatten immer wieder vor den ausufernden Möglichkeiten der neuen Instrumente gewarnt. Als das Gesetz schließlich 2005 von der Bundesregierung selbst evaluiert wurde, sah sich diese natürlich bestätigt. Mehr noch: In dem teils vertraulichen Bericht wurde das Prinzip allgemeiner Evaluation überhaupt in Frage gestellt. Was beim Terrorismusbekämpfungsgesetz „als Korrektiv zum sehr beschleunigten Gesetzgebungsverfahren, gleichsam als Übereilungsschutz“, noch sinnvoll gewesen sein möge, sei „als generelle Maßgaben zu gesetzlichen Neuregelungen“ überflüssig.Die Rufe nach einer transparenten, unabhängigen Evaluation von Sicherheitsgesetzen sind nicht neu. Schon vor Jahren hat das Deutsche Institut für Menschenrechte angemahnt, rechtspolitische Entscheidungen unter dem Aspekt der Vereinbarkeit mit „dem Rechtsstaatsprinzip zu überprüfen und gegebenenfalls nachzubessern“. Im März 2010 forderten die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern eine „zeitnahe“ Evaluation. Und vor wenigen Wochen legte der Bundesbeauftrage Peter Schaar nach: Er halte eine Überprüfung für dringend nötig, dass diese wie beim Terrorismusbekämpfungsgesetz durch die vollziehende Gewalt selbst vorgenommen wird, sei „nicht für akzeptabel“.Was die Union unter Evaluation verstehtNun hat sich Schwarz-Gelb eine Evaluation der Sicherheitsgesetze im Koalitionsvertrag sogar selbst auf die Fahnen geschrieben. Allerdings verstehen die Regierungspartner darunter verschiedene Dinge: Als im Herbst 2010 mal wieder Berichte die Runde machten, der Bundesinnenminister wolle neue Sicherheitsgesetze einführen oder die Gültigkeit von bestehenden Vorschriften verlängern, bekam de Maizière zwar Unterstützung von den Sozialdemokraten. Die liberale Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger beharrte dagegen darauf, „dass in Sachen Sicherheitsgesetze außer der Evaluierung der bestehenden Anti-Terror-Gesetze sonst nichts mehr aktuell ist“. Man wolle wissen, ergänzte damals die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Gisela Piltz, „welche Maßnahmen verzichtbar sind“.Was dagegen die Union unter Evaluation versteht, hat der CSU-Abgeordnete Hans-Peter Uhl schon zu Beginn der gemeinsamen Regierungszeit deutlich gemacht. „Zum Teil“ sei man ja auch für die Überprüfung von Sicherheitsgesetzen, beschied Uhl der FDP, aber dann werde man schon sehen, „ob sie – was Sie befürchtet haben, als Sie in der Opposition waren – einen übermäßigen Eingriff in den Kernbereich der Privatsphäre unserer Bürger darstellen. Oder ob wir sie – was wir befürchten – aus lauter Sorge, die wir uns um den Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre der Bürger gemacht haben, praxisuntauglich formuliert haben.“Evaluation als Schwungrad für die Verschärfung „zu lascher“ Gesetze? Linken-Mann Korte macht aus seiner Skepsis keinen Hehl und rät der Opposition, angesichts des von den bisherigen Regeln ausgehenden „Optimierungsdrucks“ sich genau zu überlegen, „ob es Sinn macht“ oder die Klauseln vielleicht sogar zur „Beruhigung und Akzeptanz freiheitsbeschränkender Gesetze“ führen.Die Grünen wollen der Perfektionierungsfalle mit klar formulierten Zielen begegnen: Bei der Überprüfung solle nicht nur auf „Nutzen und Effektivität“, heißt es in ihrem Antrag, sondern „vor allem auf die Grundrechtsverträglichkeit“ von Gesetzen geachtet werden.