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Politik : Mit der Demokratie über Kreuz

Ein Ranking der Initiative "Mehr Demokratie" zeigt: Die Wahlgesetze in vielen Bundesländern trauen den Bürgern kaum Entscheidungen zu – mit nur zwei Ausnahmen

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Hamburger und Bremer haben bei Wahlen am meisten zu sagen. So lautet das Ergebnis eines Wahlrechts-Rankings, das der Verein „Mehr Demokratie“ am vergangenen Dienstag vorgestellt hat. In Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen und im Saarland stehe es dagegen schlecht um die Demokratie. Um das zu ändern, müssten die Länder jeweils ihr Wahlrecht ändern, fordern die Aktivisten. Als erstes müsste sich aber wohl der Bund an den beiden norddeutschen Musterländern ein Beispiel nehmen.

Für die Studie hat die Initiative sämtliche Kommunalwahlgesetze Deutschlands untersucht. Ihre Bewertung richtet sich vor allem nach den Antworten auf einige Fragen: Wie einfach ist der Wahlvorgang? Können die Wähler auch für Kandidaten aus anderen Wahlkreisen stimmen? Hat die Vergabe der Personenstimmen durch die Wähler Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Gemeinderats?

Weitere Kriterien – ein geringes Wahlalter, niedrige formale Anforderungen für Kandidaten und eine kurze Amtsdauer – runden das Ergebnis: Hinter den Spitzenreitern Hamburg und Bremen, die ein „gut“ erhielten, folgen die Kommunalwahlgesetze der fünf neuen Bundesländer, Hessen und Niedersachsen. Für ein „ausreichend“ gereicht es noch in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern, den restlichen Ländern bescheinigt die Initiative das Prädikat „mangelhaft“. Der Hauptgrund: Dort haben die Wähler gar keinen Einfluss auf die Personenauswahl der Parteien.

„Die Regeln bestimmen maßgeblich das Ergebnis“, erklären die Verfasser – und verweisen auch auf die Wahlen in Hamburg am 20. Februar, die nach einem neuem Verfahren stattgefunden haben. Die Neuregelung rührt von einem Volksbegehren her, das die Initiative 2009 angestrengt hat und das im selben Jahr noch einen Bürgerschaftsentscheid herbeiführte. Ob das Hamburger Wahlrecht aber wirklich einen entscheidenden Einfluss auf die Ergebnisse hatte, ist fraglich: Umfragen hatten den Sieg der SPD lange prognostiziert, am Ende wichen die Prognosen um nur etwa zwei Prozentpunkte vom Ergebnis ab.

Modelle für Deutschland

Dennoch kam der Vorwurf der „Wahlrechtstrickserei“ auf. Er bezieht sich auf die Stimmzettel, auf deren Seite 2 ganz oben jeweils der 31. Partei-Listenplatz vermerkt war. Kritiker vermuten, dass die dort platzierten Kandidaten viele Stimmen von Überforderten erhalten haben – von Wählern, die auf allen Seiten oben bei ihrer Partei Kreuze gesetzt hatten. Jedenfalls ziehen nun auch die unbekannten 31. Kandidaten der Listen von CDU, SPD und Grün-Alternativer-Liste in die Bürgerschaft ein.

Skeptiker wettern außerdem: Ein Wahlgesetz wie das in Hamburg sei zu kompliziert, zu teuer und zu aufwändig. Schließlich habe die diesjährige Wahl 10 Millionen Euro mehr gekostet als die vorige im Jahr 2008, mehr ungültige Stimmen und einen Rückgang der Wahlbeteiligung provoziert.

Stimmt nicht, wendet dagegen der Hamburger Landeswahlleiter Willi Beiß ein, das Wahlrecht sei „komplex, aber erklärbar“. Es sichere den Wählern großen Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Parlamente. Fast die Hälfte der Wähler habe die Möglichkeit genutzt, die Vorgaben der Parteien durcheinander zu werfen und ihre Kandidaten selbst zu bestimmen, sagt auch Lynn Gogolin, Pressesprecherin von „Mehr Demokratie“. Beim Rückgang der Wahlbeteiligung liege Hamburg darüber hinaus im allgemeinen Trend und im übrigen nur auf Platz 10 bundesweit. Der Anteil ungültiger Stimmen sei sogar zurückgegangen.

Regelung bis zum Juni

Den Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Studie hat „Mehr Demokratie“ strategisch gewählt. 2008 wurde der Bundestag vom Bundesverfassungsgericht verpflichtet, bis zum Juni dieses Jahres die Überhangmandate im Bundeswahlrecht neu zu regeln. Die Idee: Was Hamburg und Bremen bereits praktizieren, lässt sich auch als Modell für die Gesamtrepublik sehen. Daher fordert die Initiative: mehr Direktmandate, Personalisierung der Listenstimmen und Einführung einer „Alternativstimme“ für den Fall, dass die bevorzugte Partei die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt.

Zumindest auf Landesebene werden die Wähler demnächst selbst entscheiden, was sie von den Vorschlägen halten. Als nächstes steht ein von „Mehr Demokratie“ angestrebtes Volksbegehren um das Berliner Wahlrecht an. Der Entwurf liegt derzeit beim Berliner Verfassungsgericht, die Aktivisten rechnen mit einer „baldigen Entscheidung“.

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