Bei einer Kernschmelze haftet der Kraftwerksbetreiber - auf dem Papier unbegrenzt, de facto mit 2,5 Milliarden. Die erwarteten Schäden übertreffen dies um das 2.000fache
Zehn Billionen Deutsche Mark, eine Zahl mit 13 Nullen. Das ist der Schaden, den das Prognos-Institut im Jahr 1992 für eine Kernschmelze in Deutschland errechnet hat. Heute entspräche das inflationsbereinigt etwas mehr als fünf Billionen Euro. Welche wirtschaftlichen Folgen die Vorfälle in Japan haben, ist überhaupt nicht absehbar, Versicherungsgesellschaften wollen derzeit nicht einmal Schätzungen für die Kosten des Tsunamis und des Erdbebens angeben.
Sicher aber ist: Am Ende wird ein Großteil der Kosten auf die Bevölkerung abgewälzt. Denn der AKW-Betreiber Tepco wird wohl kaum genug Geld haben, um alle Schadensersatzforderungen zu begleichen. Im Prinzip haften die japanischen Kraftwerksbetreiber unbegrenzt. Vorsorglich müssen sie aber
panischen Kraftwerksbetreiber unbegrenzt. Vorsorglich müssen sie aber nur umgerechnet rund eine Milliarde Euro bereithalten. Nach Angaben der Deutschen Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft sind Schäden auf Grund von Erdbeben oder Tsunamis in Japan ohnehin nicht versichert.In Deutschland sähe es bei einem Atomunfall ähnlich aus. Hier haften die Betreiber zwar auch für Atomunfälle in Folge von Erdbeben und das auch unbegrenzt. Trotzdem müssen die Konzerne nur nachweisen, dass im Katastrophenfall 2,5 Milliarden Euro verfügbar sind. Zum Vergleich: Der wirtschaftliche Schaden wurde von Prognos auf mehr als das 2.000fache geschätzt. Umweltschützer ziehen die Studie gerne heran – gerade weil das Wirtschaftsforschungsunternehmen der Anti-Atom-Propaganda unverdächtig ist. Den Auftrag zur Untersuchung hat übrigens das Bundeswirtschaftsministerium unter der Kohl-Regierung gegeben.Heute will die Bundesregierung davon nichts mehr wissen: In einer Antwort auf eine Grünen-Anfrage heißt es, dass "Folgekosten derartiger Unfälle sehr stark von den im Rahmen der hypothetischen Betrachtung getroffenen Annahmen abhängen und deshalb nicht verlässlich bewertet werden können." Die Deckungsvorsorge in Höhe von 2,5 Milliarden Euro hält sie dennoch für "ausreichend".Gigantische GrößenordnungAuf dem Privatmarkt ist eine Versicherung in solch gigantischer Größenordnung nicht zu bekommen. Deswegen wurde ein kompliziertes System erdacht: 256 Millionen Euro, also etwa ein Zehntel der Summe, sind haftpflichtversichert bei der Deutschen Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft (DKVG) mit Sitz in Köln. Für die restlichen 2,244 Milliarden Euro stehen die vier großen Energiekonzerne in Deutschland gegenseitig ein. Dafür gibt es einen festen Schlüssel, der sich an der Atomstrommenge orientiert. Eon hält mit rund 40 Prozent den größten Teil bereit.Jedes Jahr muss ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer gegenüber dem Umweltministerium bescheinigen, dass die Betreiber ausreichend frei verfügbare Mittel in ihren Geschäftsberichten ausweisen. Trotzdem: Kommt es zum Super-GAU, ist davon auszugehen, dass zumindest das Betreiberunternehmen des betroffenen Kraftwerks enorm an Wert verliert oder gar Konkurs anmelden muss. Sollten die 2,5 Milliarden Euro am Ende nicht zusammenkommen, springt der deutsche Staat ein und stockt auf – bis zu dieser Obergrenze.Hinzu kommen noch 300 Millionen Euro von Staaten, die wie Deutschland das Pariser Abkommen zu internationalen Atomhaftungsfragen unterzeichnet haben. Im Gegenzug haben auch Geschädigte aus diesen Ländern einen Anspruch auf Entschädigung. Sollte das Geld nicht ausreichen, wird die Verteilung durch ein Gesetz geregelt – das erst noch beschlossen werden muss. Dann wird also das große Stechen und Hauen beginnen.Strahlenschäden sind nicht versichertOhnehin ist unklar, ob Privatpersonen ihre Ansprüche problemlos geltend machen können. DKVG-Geschäftsführer Dirk Harbrücker sagt zwar, es reiche aus, den Aufenthalt in der Nähe des Unfalls sowie typische Folgeschäden nachzuweisen. Bei der Bundesregierung hört sich das allerdings schwieriger an: "Jeder Kläger muss grundsätzlich seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen."Gerade der Ursache-Wirkung-Zusammenhang dürfte sich schwer zweifelfrei feststellen lassen. Eine Krankheit etwa kann von radioaktiver Strahlung kommen, vielleicht wäre sie aber auch so aufgetreten. Nicht umsonst sind Strahlenschäden bei Unfallversicherungen in der Regel ausgeschlossen. Zumindest gilt das für alle Versicherungsgesellschaften, die sich an den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft orientieren. Eine Sprecherin des Verbands erklärt, "Gesundheitsschäden, die allmählich auftreten" widersprächen "der klassischen Version des Unfallschutzes".Die Atom-Haftpflichtversicherung bis zu einer Höhe von 256 Millionen Euro ist politisch umstritten. Einige Umweltschützer fordern etwa, dass die Betreiber ihre Reaktoren vollständig versichern müssen. Das würde den Preis von Atomstrom jedoch in die Höhe treiben.Haftpflicht und StrompreiseIn einer Studie für Greenpeace hat das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft die Versicherungskosten für verschiedene Szenarien hochgerechnet. Demnach zahlen die Betreiber derzeit gerade mal 13,3 Millionen Euro pro Jahr – das entspreche 0,008 Cent pro Kilowattstunde. Sollten die von Prognos errechneten Schäden abgedeckt werden, müsste die Versicherungsprämie 287 Milliarden betragen. Dadurch würde die Kilowattstunde Atomstrom um 1,79 Euro teurer – und damit deutlich teurer als Strom aus anderen Energiequellen.Weil Radioaktivität keinen Halt an Grenzen macht, gibt es internationale Abkommen zur Atomhaftpflicht. Deutschland hat das Pariser Abkommen unterzeichnet, dieses regelt unter anderem, dass alleine die Betreiber von Atomkraftwerken für Schäden haften. Das Brüsseler Zusatzabkommen sieht jedoch ein dreistufiges Entschädigungssystem vor: Zunächst muss der Betreiber zahlen, danach der Staat, in dem der Reaktor steht, darüber hinaus tragen auch die Vertragsstaaten dazu bei, dass Geld vorhanden ist.Japan hat das Abkommen jedoch nicht unterzeichnet. Sollte sich der Unfall auf Deutschland auswirken, muss die Bundesrepublik nach geltender Rechtslage deutschen Staatsbürgern eine angemessene Entschädigung sichern – bis zu einer Gesamthöhe von 2,5 Milliarden Euro.