Ab Mai können EU-Bürger überall in der Union arbeiten. Gewerkschaften fürchten Druck auf die Löhne – doch der droht eher durch europäische Subunternehmer
Sieben Jahre hat die Bundesrepublik die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU eingeschränkt. Nun endet die Übergangszeit, mit der die Alt-EU-Staaten bei der Erweiterung der Gemeinschaft 2004 ihre Arbeitsmärkte abschotten konnten. Seit dem 1. Mai dürfen Beschäftigte aus acht osteuropäischen Ländern auch in Deutschland arbeiten. Und das löst mancherorts Befürchtungen aus: Wegen des teils erheblichen Lohngefälles könnte die Öffnung zu einem Ansturm auf den deutschen Arbeitsmarkt führen; einheimische Beschäftigte könnten verdrängt werden, Löhne und Gehälter unter Druck geraten.
Doch wie berechtigt sind diese Sorgen? Die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung hat das einmal näher beleuchtet. In ihrer Stu
ihrer Studie schätzen Timo Baas und Herbert Brücker, dass pro Jahr zwischen 51.000 und 134.000 Osteuropäer nach Deutschland kommen könnten. Ihre Zahl würde sich dadurch bis 2020 auf bis zu 1,5 Millionen erhöhen – zwei- bis dreimal so viele wie heute. Sinkende Löhne und steigende Arbeitslosenzahlen erwarten die Wissenschaftler jedoch nicht.Hausgemachtes Lohndumping51.000 oder 134.000? Die große Spanne zeigt, wie schwer sich die Entwicklung vorhersagen lässt. Aufgrund der Beschränkungen war die Zahl osteuropäischer Arbeitsmigranten in den vergangenen Jahren nur ganz leicht gestiegen – viele zogen stattdessen nach Großbritannien und Irland. Dort galt die volle Freizügigkeit von Anfang an. Andererseits hat nun die Wirtschaftskrise vor allem in Irland viele bereits zur Umkehr bewegt. Ohnehin lassen sich nur die wenigsten auf Dauer in den Zielländern nieder. Die meisten jobben einige Monate in einem Hotel oder einer Bar und kehren dann zurück. In Großbritannien ist in den vergangenen Jahren weder die Arbeitslosigkeit nennenswert gestiegen, noch sind die Löhne gesunken. Und in den Branchen, in denen die Einkommen doch sanken, waren die Leidtragenden zumeist die Migranten selbst. Allerdings hat Großbritannien auch einen gesetzlichen Mindestlohn von umgerechnet knapp sieben Euro.Dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf die Löhne und Gehälter in Deutschland drückt, ist also alles andere als sicher. Hinzu kommt: Deutschland ist längst nicht mehr Spitzenreiter bei den Einkommen. In sieben anderen EU-Staaten, darunter Frankreich, waren die Kosten für eine Arbeitsstunde 2009 höher als in Deutschland; Schweden lag nahezu gleichauf. In keinem europäischen Land haben sich die Löhne und Gehälter in den letzten zehn Jahren so schlecht entwickelt wie in Deutschland. Und dieses Lohndumping war hausgemacht.Schon eher als die Arbeitnehmerfreizügigkeit hat die ebenfalls ab Mai geltende Dienstleistungsfreiheit das Potenzial zum Problem: Osteuropäische Leiharbeitsfirmen könnten deutsche Tarife unterlaufen. Vor dieser Möglichkeit warnen nicht nur die Gewerkschaften, sondern auch manche Unternehmen. Sie fürchten, mit der Konkurrenz aus Osteuropa nicht mithalten zu können.Konkurrenzlos günstigEine wirksame Maßnahme gegen Lohnkonkurrenz und schlecht bezahlte Kollegen aus Osteuropa wäre es, die Tarife in vielen Branchen für allgemeinverbindlich zu erklären und so Untergrenzen festzulegen – etwa über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Bisher gelten entsprechende Regelungen für eine Reihe von Branchen, darunter das Baugewerbe und die Gebäudereinigung. Zuletzt kamen im Zuge der Hartz-Reform noch Mindestlöhne unter anderem für die Leiharbeit hinzu. Dort sollen dann im Westen mindestens 7,79 Euro und im Osten 6,89 Euro gezahlt werden.Beim DGB fürchtet man allerdings, dass osteuropäische Verleihfirmen diesen Mindestlohn umgehen, indem sie ihre Dienste als ganz normale Subunternehmen über das Entsendegesetz anbieten. Der Migrationsreferent des Dachverbandes Volker Roßocha weiß von Unternehmensberatungen, die entsprechende Schulungen für Firmen aus mittel- und osteuropäischen Ländern anböten.Auch die Scheinselbstständigkeit sei ein Problem, sagt Roßocha. Insbesondere aus Rumänien seien Fälle bekannt, in denen Arbeitsvermittlungen Bewerber dazu bringen, vermeintliche Verträge zu unterschreiben, bei denen es sich in Wahrheit um Gewerbeanmeldungen handle. In Deutschland böten die Ein-Personen-Unternehmer dann eine konkurrenzlos günstige Dienstleistung an – oft in der Annahme, sie seien als Angestellte der Vermittlungsfirma tätig.Würden diese Menschen von Auftraggebern um ihren Lohn geprellt, hätten sie kaum Chancen, ihr Geld einzutreiben – vor allem dann nicht, wenn sie Deutschland bereits wieder verlassen haben. „Die Vermittlungsfirma argumentiert, das sei ein Problem zwischen den Selbstständigen und ihren Auftraggebern, und die deutschen Auftraggeber verweisen auf den Subunternehmer“, sagt Roßocha. „Die Scheinselbstständigen gehen oft völlig leer aus.“Das Problem mit dem MindestlohnUm sich vor dieser Konkurrenz zu schützen, hat der DGB bisher vor allem auf Abschottung gesetzt. Je näher der 1. Mai rückte, desto lauter wurden Forderungen nach einem gesetzlichen Mindestlohn und der Ausweitung des Entsendegesetzes auf weitere Branchen. Doch in der Bundesregierung gibt es dafür keine Unterstützung. Und es fällt den Gewerkschaften sogar schwer, die eigenen Mitglieder dafür zu mobilisieren. Kein Wunder: Mit 8,50 Euro Stundenlohn, wie sie vom DGB angepeilt werden, kommt ein Vollzeitbeschäftigter im Monat auf ein Gehalt, das deutlich unter der offiziellen Niedriglohngrenze von 1.784 Euro brutto liegt. Für Armutseinkommen zu kämpfen, kommt allenfalls für jene in Frage, die noch weniger verdienen. Die aber sind kaum gewerkschaftlich organisiert.Auch mit der Ansprache nichtdeutscher Beschäftigter hapert es noch. Im ostdeutschen Grenzgebiet gibt es inzwischen einige Kooperationsprojekte mit Gewerkschaften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten. In Berlin haben DGB und Senat im August 2010 ein „Beratungsbüro für entsandte Beschäftigte“ eingerichtet.Auf längere Erfahrung kann der Europäische Verband der Wanderarbeiter (EVW) zurückblicken, den die IG BAU im Jahr 2004 gründete. Der Verband sollte Wanderarbeiter, vor allem polnische Bauarbeiter, beim Kampf gegen Dumpinglöhne unterstützen und ihnen helfen, ausstehende Zahlungen einzutreiben. Im Jahr 2008 gab die Baugewerkschaft den EVW „wegen zurückhaltender Mitgliederentwicklung“, wie es damals hieß, als eigenständige Organisation wieder auf. Die Arbeit wird seither unter dem Dach der IG BAU weitergeführt. Im Mittelpunkt stehen heute Information und Aktivierung der Beschäftigten.KollateralschädenKritiker hatten in dem Verband seinerzeit vor allem eine Alibi-Maßnahme gesehen, mit der die IG BAU ihr schlechtes Image bei nichtdeutschen Beschäftigten aufpolieren wollte. Denn zur gleichen Zeit hatte die Gewerkschaft ihre Mitglieder aufgefordert, illegale Beschäftigung bei einer Hotline zu melden. Auf Grundlage dieser Meldungen führt der Zoll Razzien auf Baustellen durch. Die Maßnahme war seinerzeit auch innerhalb der IG BAU auf Kritik gestoßen, denn die Kontrollen ärgern nicht nur die Firmen, die „Illegale“ beschäftigen. Sie ziehen – als „Kollateralschäden“ – zuweilen auch die Ausweisung der aufgegriffenen illegal Beschäftigten nach sich.In der Gewerkschaft ist dieses Problem bekannt. Doch andere Maßnahmen, um gegen kriminelle Unternehmen vorzugehen, stünden nicht zur Verfügung, heißt es auf Nachfrage. So tragisch die Folgen der Kontrollen für die Betroffenen manchmal seien – ein Mindestlohn, den keiner kontrolliere, sei überflüssig. Man habe zudem die Erfahrung gemacht, dass viele Kontrolleure beim Zoll genau wüssten, dass nicht die Beschäftigten, sondern die Unternehmen von Dumpinglöhnen profitieren, und ihre Spielräume im Sinne der Beschäftigten nutzten.Und so bleibt die Politik der IG BAU zwiespältig. Mitte März zum Beispiel hat die Gewerkschaft in Baden-Württemberg die Landtagsparteien aufgefordert, Stuttgart 21 zur „saubersten Baustelle Europas“ zu machen und „Maßnahmen gegen illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit, Lohn- und Sozialdumping“ zu ergreifen. Dabei sollen nach den Vorstellungen der Gewerkschaft Zugangsausweise für alle Arbeitnehmer helfen. Wie es damit weitergeht, ist nun erst einmal offen: Fürs Erste ruht die Arbeit an Stuttgart 21 sowieso.