Die beiden Sätze, die für Johann-Albrecht Haupt zu den entscheidenden gehören, stehen im Grundgesetz, und doch finden sie sich nicht darin. Nur ein Hinweis: Weit hinten, in Artikel 140, wird auf fünf Artikel der Weimarer Verfassung verwiesen, die „Bestandteil dieses Grundgesetzes“ sind. Einer davon lautet: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“ Doch dieser Auftrag, sagt Haupt, sei bis heute unerfüllt geblieben: „Es hat sich einfach niemand daran gehalten.“
Der Jurist sitzt im Vorstand der Humanistischen Union, einer Bürgerrechtsorganisation, die nu
on, die nun eine Bilanz dieser Unterlassung präsentiert hat. Rund 14 Milliarden Euro sollen die Länder – Bremen und Hamburg aus hanseatischer Tradition ausgenommen – an die katholische und evangelische Kirche seit 1949 gezahlt haben. Begründet wurde dies mit dem Anspruch auf Entschädigung für die Säkularisierung im 19. Jahrhundert, herhalten muss dafür meist der Reichsdeputationshauptschluss von 1803, mit dem geistlicher Fürstenbesitz entzogen wurde. Haupt dagegen meint, die Milliarden seien nicht nur verfassungswidrig, sondern für die öffentlichen Haushalte auch eine Last ohne hinreichende Begründung. Die Kirchen, schuldenfrei und vermögend, sollten sich selbst finanzieren. Und schließlich, darauf legt Haupt großen Wert, gehe es keineswegs um Geld für Schulen, soziale Dienste oder die Entwicklungshilfe.Ansgar Hense arbeitet am Institut für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands. Im vergangenen Herbst hat Hense „Hinweise zur aktuellen Lage und Diskussion über die Staatsleistungen“ aufgeschrieben – 24 Seiten voller juristischer Fachbegriffe, historischer Interpretationen und kirchenrechtlicher Überlegungen. Wolle man den Ablösungsauftrag als Verfassungsgebot verstehen, so Hense, „ist damit eine Verpflichtung des Staates adressiert, nicht eine moralische Aufforderung zum Verzicht“. In der Regel enthielten die seit den fünfziger Jahren geschlossenen Staatsverträge mit den Kirchen und die Konkordate zudem Klauseln, die zum Einvernehmen über jede Änderung zwingen. Und schließlich hätten die Kirchen einen Anspruch auf eine Entschädigung, die sich insgesamt „in einem unteren zweistelligen Milliardenbereich bewegen“ könnte.Gewisse ÄngstlichkeitDas Argument verfängt in der Politik. Angesichts der Kassenlage der Länder wird eine kurzfristige Ablösung, die längerfristig die Etats entlasten würde, so zu einer schier unüberwindlichen Hürde. Nicht zuletzt deshalb begann die Humanistische Union damit, nach der bisher gezahlten Summe zu forschen.Dies stellte sich als schwieriges Unterfangen heraus – entweder konnten oder wollten Länder und Kirchen keine Auskunft geben. Von einem „unvertretbaren Verwaltungsaufwand“ sprachen die zuständigen Ministerien, was für Carsten Frerk „an Lächerlichkeit grenzt“. Der Autor, dessen Violettbuch Kirchenfinanzen zu den Standardwerken in kirchenkritischen und laizistischen Kreisen gehört, hatte sich schließlich selbst auf die Suche nach den Zahlen gemacht und wurde in den archivierten Haushaltsunterlagen der Länder fündig: „Sie hätten nur schlicht addiert werden müssen.“Die Anekdote hält man bei der Humanistischen Union durchaus für symptomatisch: Wo nicht Unwille herrsche, offen über das Problem der Staatsleistungen zu reden, bestehe eine „gewisse Ängstlichkeit“ – vor allem in der Politik. Haupt und Frerk hatten Hunderte Abgeordnete angeschrieben, um sie für parlamentarische Hilfe bei der Recherche zu gewinnen. Doch die Reaktionen waren „erstaunlicherweise sehr zurückhaltend“. Erstaunlich deshalb, sagt Haupt, weil es von der FDP bis zu den Grünen, von der SPD bis zur Linkspartei durchaus Befürworter einer Ablösung gibt.Parteitagsbeschluss von 1974Im vergangenen Sommer unternahm zum Beispiel der schleswig-holsteinische FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki einen Vorstoß: „Es wird Zeit, dass wir die bisherigen Kirchenstaatsverträge und die damit zusammenhängenden Dotationen ablösen durch eine Einmalzahlung, damit hat es dann sein Bewenden.“ Der Liberale berief sich dabei auch auf einen Parteitagsbeschluss von 1974 – der bis heute gültig ist. Zwar schloss sich seinerzeit der sächsische FDP-Verband an, doch die Fraktionschefs der Länder fanden dann keine einheitliche Position. Man verwies das Thema auf „eine langfristige Diskussion“.Auch in der Linken wird über die Ablösung der Staatsleistungen diskutiert. Die Forderung spielt im religionspolitischen Teil der Programmdebatte eine gewisse Rolle. Es hat bereits Gespräche mit Kirchenvertretern gegeben. Und inzwischen ist auch ein Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion in Arbeit. Obwohl man sich in der Sache weitgehend einig ist, sagt Raju Sharma, der zuständige Sprecher der Fraktion, spüre er auch in seiner Partei mitunter eine gewisse Zurückhaltung – was am Kompromisscharakter der Forderung ebenso liegen mag wie an der Sorge, mit einer solchen Initiative Kirchenorganisationen und konfessionell Gebundenen zu verprellen. In Wahlkampfzeiten, so Sharma, würden die Widerstände meist noch ein wenig größer.Die Linke plant, ihren Gesetzentwurf nach der Sommerpause einbringen, und Sharma hofft, dass der umstrittene Papstbesuch im September den Diskussionen über die noch längst nicht hinreichend realisierte Trennung von Staat und Kirche neuen Schwung verleiht. Gerade die Staatsleistungen, so sieht es auch die Humanistischen Union, widersprächen „Buchstaben und Geist“ des Grundgesetzes. Die von der Linken vorgeschlagene Lösung, sagt Haupt, gehe dabei allerdings nicht weit genug. Deren Entwurf sieht bisher vor, dass die Länder den Kirchen eine einmalige Entschädigung zahlen, die dem Zehnfachen der heutigen Staatsleistung entsprechen soll. „Die Rechnung ist schon beglichen“, meint die Humanistische Union.„Noch sehr am Anfang“„Die Ablösung der Staatsleistungen wurde bisher stets mit Verweis darauf abgewehrt, dass der Staat nicht in der Lage sei, die bei einer Ablösung fälligen Entschädigungen zu zahlen“, sagt Haupt. Dabei würden aber die seit 1919 an die Kirchen geleisteten Zahlungen unterschlagen. Wenn es überhaupt Ansprüche gegeben habe, dann seien diese „mehr als befriedigt“. Kirchenrechtler Hense weist das zurück: Wer vorbringe, dass der Staat bereits so viel gezahlt habe, dass „die ursprüngliche Schuld getilgt sei“, der übersehe schlicht, „dass es sich nicht um Tilgungsleistungen handelt, sondern um Unterhaltsverpflichtungen“. Zwar werden die Staatsleistungen heute in den meisten Ländern pauschaliert und ohne Zweckbindung gezahlt, in Bayern atmet die Überweisungsliste aber weiter den Geist ihrer Entstehung – mit dem Geld werden im wesentlichen Würdenträger der Kirche bezahlt.Ob eine Ablösung nun mit oder ohne Entschädigung erfolgt: Die Kirchen würde es kaum in Schwierigkeiten bringen. Zwischen zwei und fünf Prozent machen die Staatsleistungen in ihren Haushalten aus, „gewisse Beeinträchtigungen“ seien zwar denkbar, so Haupt. Im Konzert der sonstigen Zahlungen des Staates und der den Kirchen gewährter Privilegien handelt es sich allerdings um eher kleine Beträge. Das freilich schmälert die verfassungspolitische Bedeutung der nunmehr über 90 Jahre bestehenden Ablösungsforderung nicht.Den Weg über Karlsruhe zu nehmen, hat man bei der Humanistischen Union als zu kompliziert verworfen; unter dem Strich laufe es ja doch auf eine politische Entscheidung heraus, sagt Johann-Albrecht Haupt. Wie lange das Ablösungsgebot von 1919 noch auf Verwirklichung warten muss, weiß indes auch Carsten Frerk nicht. „Wir sind da noch sehr am Anfang.“