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Politik : Beliebtes Konzept

Nazi-Outings werden als "Volkssport" der Antifa skandalisiert. Der Grat zwischen Aufklärung und Selbstjustiz ist schmal - aber mitunter hilft sie damit sogar der Polizei

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Chemikalien, Zündschnüre, Sprengstoff-Bücher – Thomas B. hatte Bomben-Material gleich kiloweise gehortet, und doch muss der Neonazis aus Südbaden zunächst nicht mit einem Prozess wegen der „Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens“ rechnen. Das Freiburger Landgericht wies vor wenigen Tagen eine entsprechende Anklage der Staatsanwaltschaft ab. „Wollen die Richter warten“, zitiert die Tageszeitung einen Antifa-Aktivisten, „bis wir in die Luft gejagt werden?“ Dass Thomas B. es auf ein linkes Freiburger Zentrum abgesehen hatte, ist sehr wahrscheinlich.

Interessant ist der Fall auch deshalb, weil die Polizei auf die Spur des Sprengstoff-Sammlers von der Antifa geführt wurde. Grundlage waren eigene Recherchen – und diese werden nun in einem anderen Zusammenhang skandalisiert. „Nazi-Outing nimmt zu“, titelt die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung und schreibt vom neuen „Volkssport in der linksextremistischen Szene“. Fotos, Namen und Adressen würden „verstärkt“ ins Internet gestellt; Politiker zeigten sich besorgt, ein Experte wollte Parallelen zur „Staatssicherheit“ erkennen.

Während die Zeitung schreibt, beim Outing würden Straftaten toleriert oder „in gewisser Weise auch gefordert“, ist der Selbstanspruch der Antifa ein anderer: Die Recherchen – die immer öfter beim Hacken von Internetseiten zutage gefördert werden – sollen demnach „helfen, Nazis besser einzuschätzen“ und diese „mit den gesammelten Fakten in der Öffentlichkeit zu isolieren“. Umstritten ist das Outing trotzdem – auch unter Linken selbst. Die Grenze zwischen Aufklärung und Selbstjustiz ist schmal.

Dass Antifa-Gruppen über Neonazis recherchieren, ist freilich nicht neu. In Baden-Württemberg, so berichtete 2010 der Verfassungsschutz, würde das „Outing verstärkt angewendet“; der Anstieg hält sich indes in Grenzen: von 14 entsprechenden Fällen 2008 auf über 20 im vergangenen Jahr. In Nordrhein-Westfalen spricht die Behörde von einem „beliebten Handlungskonzept“, in Bremen galt „das Beobachten und Outen“ VS-intern schon 2006 als fester Bestandteil der „Antifaschismusarbeit“.

Schwarze Listen der Nazis

Im Fall eines Göttinger Medizinstudenten, der im Internet den Holocaust als „die größte Lüge der Menschheitsgeschichte“ bezeichnet hatte und auf den die örtliche Antifa aufmerksam machte, erklärte die Polizei, die „gezielte Veröffentlichung von Informationen über Personen der rechten Szene“ stelle für sich genommen noch keine Straftat dar. Etwas anderes sei es, wenn zugleich zu verbotenen Aktionen aufgerufen wird oder die Informationen auf illegale Weise beschafft wurden.

Die Freiburger Antifa stieß seinerzeit auch auf E-Mails von Thomas B., in denen dieser vom örtlichen NPD-Chef „wenn möglich die Namen und Adressen von wichtigen politischen Gegnern“ verlangte. Später gründete er selbst eine „Arbeitsgruppe Aufklärung“. Das erinnert an schwarze Listen von Rechtsradikalen, die immer wieder Schlagzeilen machten. 2007 etwa, als in Sachsen eine „Anti-Antifa-Akte“ mit den Namen von 150 Gewerkschaftern und Linken auftauchte, die sogar Polizeifotos enthielt. Ende der neunziger Jahre forderten Neonazis zu „Gegenmaßnahmen“ gegen „Volksfeinde“ auf – in der Liste standen auch 40 Bundestagsabgeordnete.

In der Nazi-Szene gelten solche Aktionen heute als „dilettantische Holzhammerart“. Erst vor ein paar Tagen hieß es in einem rechten Webforum, man müsse gegen „Demokraten und Antifaschisten“ in Zukunft „mit mehr Geschick und volkspädagogisch angemesseneren Vergeltungsmaßnahmen“ vorgehen.

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