Wie Schwarz-Gelb mit der Verschleppung der geforderten Reform des Wahrechts Karlsruhe brüskiert, ist ein Skandal. Doch auch die Opposition hat keine breite Debatte gesucht
Vor drei Jahren hatten es die Karlsruher Richter nicht eilig. „Im Hinblick auf die hohe Komplexität des Regelungsauftrags“, schrieb das Bundesverfassungsgericht im Juli 2008 ans Ende seines Urteils zum negativen Stimmgewicht, erscheine es „unangemessen, dem Gesetzgeber aufzugeben, das Wahlrecht rechtzeitig“ noch vor der Bundestagswahl 2009 zu ändern. Ein „derartig kurzer Zeitraum“ berge Gefahren, auch würde die Möglichkeit genommen, „das für den Wähler kaum noch nachzuvollziehende Regelungsgeflecht“ der Berechnung der Sitze auf eine verständliche Grundlage zu stellen. Deshalb und ausnahmsweise sei es hinreichend, wenn der verfassungswidrige Zustand erst bis Ende Juni 2011 behoben werde.
Daraus wird aber nicht
aber nichts: Union und FDP haben die Frist der Verfassungsrichter verstreichen lassen. Die „schwere Staatskrise“, vor welcher der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier schon warnte, bleibt wohl aus. Aber nicht sehr oft sind die Grundgesetzhüter schon derart brüskiert worden. Mit beachtenswerter Zurückhaltung hat eine Sprecherin des Gerichts die Lage als „unglückliche Situation“ bezeichnet. Etwas deutlicher wurde der CDU-Politiker und Bundestagspräsident Norbert Lammert, der die schwarz-gelbe Obstruktion „ärgerlich und zweifellos auch peinlich“ nannte.Das Gericht hatte der Politik aufgegeben, eine paradoxe Wirkung aus dem Wahlrecht zu tilgen: Wenn in einem Bundesland wegen vieler Überhangmandate eine Partei mehr Sitze erhält, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, fallen diese Sitze in einem anderen Land weg. Auf diese Weise kann eine Stimme sich umgekehrt auswirken, als vom Wähler gewollt. Dieses Problem, darauf hatte Karlsruhe verwiesen, ist „untrennbar mit den Überhangmandaten und der Möglichkeit von Listenverbindungen“ verknüpft – sollte also auch nur in diesem Dreieck zu lösen sein.Ein Rückblick auf die Wahl 1994Noch vor der Bundestagswahl 2009 legten die Grünen einen Gesetzentwurf vor, der diesen Effekt beheben soll – doch zunächst interessierte sich außer der Linken niemand so recht dafür. Erst als die SPD in den Umfragen auf Werte zurückfiel, die es wahrscheinlich werden ließen, dass die Union eine große Zahl an Überhangmandaten erringt, kam Bewegung in die Debatte. Schließlich aber folgten die Sozialdemokraten der Koalitionsdisziplin: Der grüne Entwurf fand keine Mehrheit. Und die Wahl vom September 2009 verschaffte ausgerechnet einem Bündnis den Sieg, in dem jene Partei dominiert, die derzeit am ehesten von Überhangmandaten profitiert.Mit 24 hatte die Union 2009 so viele Überhangmandate wie keine andere Partei je zuvor erreicht. Jedoch waren die zwölf Extrasitze der Bundestagswahl von 1994 politisch weitaus gewichtiger – ohne sie hätte Schwarz-Gelb nur eine Mehrheit von zwei Sitzen gehabt, mit Überhangmandaten wurden daraus zehn.Seinerzeit klagte die niedersächsische SPD-Landesregierung unter Gerhard Schröder, doch das Bundesverfassungsgericht entschied 1997, dass eine gewisse Anzahl an Überhangmandaten vertretbar seien. Der Politikwissenschaftler Frank Decker hat daran erinnert, dass die vier das Urteil tragenden Richter auf Unionsticket in das Karlsruher Gericht gekommen waren. Und er wies auf eine ironische Wendung hin: Bei den folgenden drei Bundestagswahlen waren es die Sozialdemokraten, die am meisten von Überhangmandaten profitierten.Angelegenheit von FachleutenOb diese bei einer Neuregelung gänzlich entfallen, besser verrechnet würden oder eine ganz andere Regelung gefunden werden soll – die Wiederherstellung eines mit der Verfassung konformen Wahlrechts ist in den letzten drei Jahren allein die Angelegenheit von ein paar Fachleuten in den Parteien geblieben. Daran würde sich übrigens auch nichts ändern, wenn die Koalition jetzt doch noch, wie von der Opposition gefordert, an den Tisch überparteilicher Verhandlungen zurückkehrt.„Das Wahlrecht ist das in Gesetz gegossene Demokratieprinzip“, sagt der grüne Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck. Richtig. Aber eine breite Debatte über den Tellerrand des Expertentums hinaus haben die Parteien gar nicht erst gesucht. Zentrale Spielregeln des repräsentativen Systems, jenes „kaum noch nachzuvollziehende Regelungsgeflecht“, werden wie eine Privatsache behandelt. Allem Anschein nach, so mutmaßte bereits vor geraumer Zeit der Politologe Volker von Prittwitz, „fürchten sie eine öffentliche Diskussion über Wahlrechtsfragen“. Waren die Wähler, die sich vom Parlamentarismus ohnehin abwenden, überhaupt interessiert? Das kann schlecht beurteilen, wer den Versuch gar nicht erst macht.