Mit ihrem Vorgehen gegen Demonstranten haben Justiz und Polizei zuletzt gleich mehrere Skandale produziert. Nun bestätigt der Datenschützer des Freistaats die Kritiker
Sachsens Datenschützer Andreas Schurig ist sich sicher: „Es wurde mehrfach gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen.“ Damit hat sich der Landesbeauftragte auf die Seite jener gestellt, die schon länger den Behörden in Sachsen schwere Vorwürfe machen. Polizei und Justiz, so das Fazit seines gerade vorgestellten Berichts, haben sich bei der massenhaften Erhebung und Auswertung von Handydaten im Zuge ihrer Ermittlungen rund um die Anti-Nazi-Aktionen am 13. Fabruar dieses Jahres nicht an Recht und Gesetz gehalten.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Schurigs Kritik umgehend zurückgewiesen. Das CDU-geführte Innenministerium kündigte immerhin eine sorgfältige Prüfung an. Bekannt ist aber auch: In dieser Woche soll ein Gutachten des Berliner
m kündigte immerhin eine sorgfältige Prüfung an. Bekannt ist aber auch: In dieser Woche soll ein Gutachten des Berliner Verfassungsrechtlers Ulrich Battis vorgestellt werden, in dem die so genannte Funkzellenabfrage wohl als rechtmäßig beschrieben wird. Die Handydaten-Affäre wird dann in eine neue Runde gehen.Es ist nicht die einzige Grundrechts-Baustelle, die in Sachsen nach den Demonstrationen gegen einen Aufmarsch von Rechtsradikalen im Februar aufgemacht wurde. Lange hatten Neonazis jährlich anlässlich der Bombardierung in Dresden 1945 ohne nennenswerte Gegenwehr durch die Stadt marschieren können. Mittlerweile wehren sich jedoch die Anwohner gegen den Missbrauch des Gedenkens, auch wenn Gerichte den Trauermarsch der Rechtsradikalen genehmigten. Tausende aus dem gesamten Bundesgebiet reisen zu Protestaktionen an – und nahmen dabei auch an erfolgreichen Blockaden teil.Seitdem wird in Sachsen nicht nur um das Demonstrationsrecht gestritten. Es geht um die Gewähr von Grundrechten überhaupt. Polizisten stürmten das Pressebüro des Bündnisses „Dresden Nazi-frei!“ – und die Räumlichkeiten von Vereinen, einem Anwalt und der Linkspartei gleich mit. Am selben Tag konnten andererseits Neonazis unbehelligt ein linkes Wohnprojekt angreifen. Als „sächsische Demokratie“ hatte später Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse diese Umstände umschrieben und das harte Vorgehen der sächsischen Polizei gegen die Blockierer kritisiert. Mehr als 200 Verfahren wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz sind im Zusammenhang mit den Februar-Protesten eingeleitet worden – die friedliche Blockade von Neonazi-Demonstrationen stellt nach Ansicht der Behörden einen nicht hinnehmbaren Rechtsbruch dar.Als im Sommer dann schließlich bekannt wurde, dass die Polizei im Rahmen der Ermittlungen rund zwei Millionen Verbindungsdaten erfasst hatte und etwa 42.000 Namen und Adressen von den Behörden abgefragt wurden, geriet die sächsische Innenpolitik auch bundesweit in die Kritik. Nicht nur waren auch Anwälte, Journalisten und Mandatsträger ins Dresdner Massenraster gefallen, die Verantwortlichen bestritten zunächst auch noch das fragwürdige Vorgehen. Zunächst hieß es, der in der Bundesrepublik bisher einmalige Fall sei wegen der Schwere der Straftaten gerechtfertigt, die man einigen Teilnehmern der Nazi-Blockaden vorwarf. Bisher wurden indes rund die Hälfte der Ermittlungsverfahren per Einstellung gegen Geldbuße abgeschlossen – ohne dass die Staatsanwaltschaft relevante Erfolge präsentieren konnte.Stattdessen produzierte die Ermittlungsbehörde weitere Skandale: Dem Jugendpfarrer Lothar König wurde die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen. Mitte August durchsuchten sächsische Beamte seine Wohnung und das darin befindliche Dienstzimmer in Thüringen – was auf verbreitete Kritik stieß. Inzwischen wurde zudem bekannt, dass die Staatsanwaltschaft nun offenbar auch hinter vermeintlichen Informanten der Medien her ist. Dem Rechtsanwalt und linken Stadtrat André Schollbach wird vorgeworfen, ein Dokument aus einem laufenden Verfahren, das den Einsatz der Überwachungstechnik am 19. Februar belegt, „öffentlich“ zugänglich gemacht zu haben – dabei kursierte das entsprechende Schreiben des Landeskriminalamts zuvor unter Landtagsabgeordneten und war darüber hinaus sowohl Zeitungen als Beamten zugänglich. Warum ausgerechnet Schollbach als Informant beschuldigt wird, ist weitgehend unklar. Die Zeitungen Neues Deutschland und Dresdner Morgenpost, die unter anderen aus diesem Dokument zitiert hatten, wurden vom LKA aufgefordert, das entsprechende Papier „freiwillig“ herauszugeben.Immer wieder haben Vertreter der Landesregierung in den vergangenen Wochen Aufklärung versprochen, die Betroffenen sollen erfahren, ob und wann welche persönlichen Daten über sie erhoben wurden. Doch angesichts der noch laufenden Ermittlungen lässt das weiter auf sich warten. Unterdessen haben Sachsens CDU-Innenminister Markus Ulbig und der Chef des Justizressorts Jürgen Martens (FDP) eine Bundesratsinitiative angekündigt: Sie wollen Rechtssicherheit im Umgang mit Handydaten schaffen. Dabei ist vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Schutz der Rechte Dritter die Rede – die „nichtindividualisierte Funkzellenabfrage“ freilich soll weiter möglich bleiben.Auch Elke Stevens vom Grundrechtekomitee in Köln befürchtet, dass solche Überwachungsmaßnahmen weiter zum Einsatz kommen – vor allem bei Demonstrationen. Bereits bei Protesten gegen einen Castor-Transport ins Wendland war ein so genannter IMSI-Catcher von der Polizei benutzt worden. Stevens hält dies grundsätzlich für „verfassungswidrig“: Eine massenhafte Telefonüberwachung von Demonstrationen könne gar nicht verhältnismäßig sein.