„Parallelisierung der Linienführung“ – vor 70 Jahren koordinierten in einer Wannsee-Villa die Generalinstanzen des NS-Staates den Völkermord an den Juden Europas
Am 8. Januar 1942 lud Reinhard Heydrich als Chef der Sicherheitspolizei 14 Vertreter verschiedener Ministerien, SS- und Polizeidienststellen „zu einer Besprechung mit anschließendem Frühstück“ nach Berlin. Beim Treffen im Gästehaus der Sicherheitspolizei in der Villa Am Großen Wannsee 56-58 am 20. Januar 1942 wurde nicht – wie lange Zeit vermutet – die Vernichtung der Juden beschlossen. Heydrich war vielmehr um eine „Parallelisierung der Linienführung“ bei der Ausweitung des Mordens bemüht, das längst begonnen hatte.
Seit dem Sommer 1941 erschossen SS- und Polizeieinheiten in der Sowjetunion Hunderttausende Juden. Im Oktober setzten die Deportationen aus dem Deutschen Reich in die Ghettos von Lodz, Riga, Minsk und K
insk und Kaunas ein. Im westpolnischen Chelmno ermordete seit Dezember ein SS-Sonderkommando Juden aus dem Wartheland in Gaswagen. Die Schwelle zum Genozid war damit Ende 1941 erreicht. Eines ausdrücklichen Befehls bedurfte es dafür nicht; die Massenexekutionen und Deportationen wurden von regionalen Potentaten und ehrgeizigen SS-Führern vorangetrieben. In dieser Lage wollte Heydrich die Kompetenz der Sicherheitspolizei bei allen weiteren Schritten behaupten. Bereits in der Einladung zum Treffen erinnerte er daran, dass ihn Reichsmarschall Hermann Göring mit der „Gesamtlösung der Judenfrage in Europa“ beauftragt habe. Der ursprünglich vorgesehene Termin am 9. Dezember musste wegen folgenschwerer Geschehnisse verschoben werden. Nach dem Überfall der japanischen Luftwaffe auf die US-Pazifikflotte in Pearl Harbor am 7. Dezember hatte Hitler den Vereinigten Staaten den Krieg erklärt. Zeitgleich war der Vorstoß der Wehrmacht auf Moskau zum Stehen gekommen. Mit ihrem Gegenangriff zwang die Rote Armee die deutschen Truppen erstmals zum Rückzug – die Kriegslage für das Deutsche Reich hatte sich entscheidend geändert.Zynisches Behördendeutsch Zum Treffen am Wannsee erschienen Staatssekretäre aus dem Auswärtigen Amt, aus dem Justiz-, Innen- und aus Görings Superministerium für die Kriegswirtschaft, Ministerialdirektoren aus der Reichs- und der Parteikanzlei, Gesandte des deutschen Besatzungsregimes in Polen und der UdSSR. Kurzum, der Staats- und Parteiapparat wurde zum Komplizen des Völkermords. Die größte Fraktion stellten jedoch SS und Polizei, unter anderem mit Gestapo-Chef Heinrich Müller und dem Deportationsspezialisten Adolf Eichmann, der das Protokoll führte. Vier Tage nach der Konferenz sandte Heydrich Kopien an die Teilnehmer der Runde. Von den 30 Ausfertigungen ist nur eine überliefert. Robert Kempner, Stellvertreter des US-Chefanklägers in den Nürnberger Prozessen, entdeckte das Schriftstück 1947 im Archiv des Auswärtigen Amtes und machte es zum Beweismittel des Tribunals.Die 15 Seiten dokumentieren nicht das Gesagte, sondern Verlauf und Ergebnisse der Besprechung. Heydrich eröffnete mit einem Rückblick auf die bisherigen Maßnahmen gegen die Juden, die zur Auswanderung gezwungen werden sollten. Inzwischen mache das die Kriegslage unmöglich, so Heydrich: „Anstelle der Auswanderung ist nunmehr als weitere Lösungsmöglichkeit nach entsprechender vorheriger Genehmigung durch den Führer die Evakuierung der Juden nach dem Osten getreten.“Das galt nicht nur für Juden aus dem Herrschaftsbereich des NS-Regimes, sondern ebenso aus den Staaten der Verbündeten, der Neutralen und Kriegsgegner – nach Berechnungen Eichmanns mehr als elf Millionen Menschen. Was ihnen zugedacht war, liest sich in dessen Behördendeutsch so: „Unter entsprechender Leitung sollen nun im Zuge der Endlösung die Juden in geeigneter Weise im Osten zum Arbeitseinsatz kommen. In großen Arbeitskolonnen, unter Trennung der Geschlechter, werden die arbeitsfähigen Juden straßenbauend in diese Gebiete geführt, wobei zweifellos ein Großteil durch natürliche Verminderung ausfallen wird. Der allfällig endlich verbleibende Restbestand wird, da es sich bei diesem zweifellos um den widerstandsfähigsten Teil handelt, entsprechend behandelt werden müssen, da dieser, eine natürliche Auslese darstellend, bei Freilassung als Keimzelle eines neuen jüdischen Aufbaus anzusprechen ist“. Heydrich legte großen Wert auf eine genaue Definition des zu deportierenden Personenkreises. Bei der Diskussion, ob und in welchem Umfang das Vernichtungsprogramm auch „Mischlinge“ erfassen sollte, wurden unterschiedliche Auffassungen laut. Die Nürnberger Gesetze von 1935 definierten zwar, wer als Jude, als „Halb“- oder als „Vierteljude“ galt, doch gab es über die Auslegung immer wieder Konflikte. Wilhelm Stuckart, Staatssekretär aus dem Innenministerium, warnte vor „unendlicher Verwaltungsarbeit“ bei der „Bereinigung der Mischehen- und Mischlingsfragen“. Um den Aufwand zu minimieren, schlug der promovierte Jurist die Zwangssterilisation der „Mischlinge“ und die Scheidung von „Mischehen“ per Gesetz vor. Da man sich darüber nicht einigen konnte, vertagte Heydrich das Thema auf eine Folgebesprechung.Nach nicht einmal zwei Stunden war das Treffen beendet. Eichmann erinnerte sich noch 18 Jahre später während seines Prozesses in Jerusalem an die angenehme Atmosphäre einer distinguierten Herrenrunde: „Das geht eben sehr ruhig, sehr freundlich, sehr höflich und sehr artig und nett zu, und es werden nicht viele Worte gemacht, es dauerte auch nicht lange, es wird ein Cognac gereicht durch die Ordonnanzen und dann ist die Sache eben vorbei.“ Mit den Ergebnissen war Heydrich zufrieden. Alle Beteiligten akzeptierten seine „Federführung bei der Bearbeitung der Endlösung der Judenfrage“ und garantierten Unterstützung. Anders als im Protokoll, das sich an mäßig verhüllende Tarnbegriffe wie Evakuierung oder Endlösung hält, wurde laut Eichmann in der Besprechung Klartext geredet. Auch Karrierebeamte wie Stuckart, den Eichmann als „sehr heiklen Gesetzesonkel“ beschrieb, sprachen von „töten und eliminieren ...“ Josef Bühler, der das Amt des Generalgouverneurs in Polen vertrat, bat darum, „die Judenfrage in diesem Gebiete so schnell wie möglich zu lösen“. Da er die Mehrzahl der Juden im besetzten Polen als „arbeitsunfähig“ einstufte, war allen bewusst, was Bühler wollte: Den sofortigen Mord an mehr als 2,5 Millionen Menschen. Wie das geschehen sollte, war Anfang 1942 noch nicht klar. Erst im Laufe des Jahres entstanden unter Führung der SS im Zusammenspiel mit Euthanasie-Experten die Vernichtungsstätten Belzec, Sobibor und Treblinka.Niemals Anklage erhobenBei Vernehmungen nach Kriegsende war es Bühler, der 1946 als erster die Wannsee-Konferenz erwähnte. Er erinnerte sich bemerkenswerter Details aus dem noch unbekannten Protokoll. Wie alle anderen Teilnehmer später auch, stritt Bühler jedoch ab, Genaueres über das Schicksal der Deportierten gewusst zu haben. Von den Alliierten verhört, täuschten die Staatssekretäre und Ministerialbeamten a.D. Erinnerungslücken vor, leugneten das Protokoll erhalten zu haben oder beteuerten, über die Bedeutung von Evakuierung und Sonderbehandlung nichts gewusst zu haben. Von den 15 Teilnehmern der Wannsee-Konferenz erlebten sechs das Kriegsende nicht. Vor Gericht verantworten mussten sich fünf, doch nur im Fall Eichmanns spielte dabei die Besprechung eine zentrale Rolle.Die bundesdeutsche Justiz sollte niemals Anklage wegen der Wannsee-Konferenz erheben. Die Staatsanwaltschaft Ulm stellte 1962 ihre Ermittlungen gegen Gerhard Klopfer ein, der für die NSDAP-Parteikanzlei der Einladung Heydrichs gefolgt war. Klopfer, der nach Kriegsende als Rechtsanwalt arbeitete, starb als letzter Teilnehmer der Wannsee-Konferenz 1987. Fünf Jahre später eröffnete nach langen politischen Kontroversen am historischen Ort die Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz.