Nur Beobachtung – oder doch Überwachung? Linken-Politiker wurden offenbar auch „nachrichtendienstlich“ bearbeitet, Abgeordnete kritisieren nun die „Lügen“ der Behörden
Sprachlich mag die Bedeutung des Unterschieds nicht sofort ins Auge stechen, politisch betrachtet geht es um eine bedeutsame Differenz: Hat der Verfassungsschutz über Abgeordnete der Linken „nur“ öffentlich zugängliche Informationen gesammelt, oder kamen bei der Bearbeitung der Partei und ihrer Parlamentarier auch „nachrichtendienstliche Mittel“ zum Einsatz?
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat am Mittwoch noch einmal auf eine „klare Anweisung schon meines Vorgängers“ hingewiesen, „dass es keine Überwachung der Linken gibt, sondern eine Beobachtung“. Ähnlich hatte sich zuvor bereits der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz geäußert. Wenn es eine Akte über Linken-Politike
n-Politiker gebe, so Heinz Fromm, bedeute dies nicht, „dass sie bespitzelt werden, dass sie sozusagen in ihrem täglichen Leben in irgendeiner Weise beobachtet würden. Sondern es wird zur Kenntnis genommen, in welcher Weise sie sich politisch betätigen. Und wenn da etwas ist, was relevant ist, dann wird das auch in den Akten erfasst.“ Ein Sprecher des Innenministeriums hatte schon zuvor erklärt, im Fall der Abgeordneten der Linkspartei würden nur öffentlich zugängliche Informationen wie Reden oder Aufsätze verwendet.An dieser Version sind Zweifel angebracht. Die Behauptungen stehen zunächst in Widerspruch zu der Praxis des Geheimdienstes auf Landesebene – jedenfalls in Niedersachsen. Der Präsident des dortigen Landesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Werner Wargel, hat dementiert, dass man zur Beobachtung von linken Abgeordneten lediglich auf gesammelte Zeitungsausschnitte, Redemanuskripte und sonst allgemein zugängliche Informationen zurückgreife. Seine Behörde habe „punktuell auch nachrichtendienstliche Mittel angewandt“ – und, so fügte Wargel hinzu, dies sei auch längst bekannt.Bundesinnenminister Friedrich hat in diesem Zusammenhang auf die Verantwortung der Länder für die Landesämter hingewiesen. Ein besonders stichhaltiges Argument dafür, dass in den Akten des Bundesamtes über linke Bundestagsabgeordnete wirklich keine Spitzelberichte, Observationsprotokolle oder Ähnliches zu finden sei, ist das Dementi des CSU-Politikers aber nicht. Was schon an der Arbeitsweise des Geheimdienstes liegt, der in die bei ihm geführten Akten zum Beispiel auch Erkenntnisse anderer Behörden mit aufnimmt. Wie wackelig Friedrichs Hinweis ist, zeigt auch eine Erklärung des Bundesinnenministeriums aus dem Jahr 2009. Darin konnte mit Blick auf die „Sachakte“ des Bundesamtes über die Linkspartei nicht ausgeschlossen werden, dass sich darin „im Einzelfall auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnene Informationen befinden“, also solche, die bei der Bespitzelung „anderer Beobachtungsobjekte“ oder im Rahmen der Beobachtung der Linken auf Landesebene angefallen seien.Wenn Bundesinnenminister Friedrich nun die ganze Aufregung über den Verfassungsschutz für „künstlich“ erklärt, könnte das alsbald auf ihn ganz ungekünstelt zurückfallen. Linksfraktionschef Gregor Gysi hat den Innenbehörden vorgeworfen, bei der Frage „Überwachung oder Beobachtung“ zu lügen. Parlamentsgeschäftsführerin Dagmar Enkelmann erklärte, sie habe „erhebliche Zweifel“ an der Version des Ministers und glaube, dass Abgeordnete auch bespitzelt würden. Die Vizepräsidentin des Bundestags, Petra Pau, sagte, ihr seien nur geschwärzte Akten vom Geheimdienst vorgelegt worden „mit der Begründung, ich könne sonst Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes ziehen“. Pau betrachtet die Schwärzungen wie Gysi als Beleg, dass eben doch auch zum Beispiel V-Leute gegen die Linke zum Einsatz gekommen sind. Weshalb Linken-Chef Klaus Ernst jetzt Auskunft darüber verlangt hat, ob und in welchem Ausmaß die Partei praktisch bespitzelt wurde.Auch nach Meinung von Bodo Ramelow deuten die vom Verfassungsschutz geschwärzten Akten daraufhin, „dass dieses Amt genügend zu verbergen hat“. Thüringens Linksfraktionschef berichtet zudem, dass sich ihm sogar ein Spitzel offenbart habe: 2006, da saß Ramelow noch für die Linke im Bundestag, hätte sich ein ihm seit längerem bekannter Mann erklärt, er sei als V-Mann tätig – offenbar, so der Linkenpolitiker gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung, aus Furcht, entdeckt zu werden."Fast alles schwarz"Ramelow hat, wie andere Politiker der Partei auch, lange um Einsicht in seine Akten kämpfen müssen. Wirklich vollständig zu Gesicht bekommen haben ihre Konvolute aber die wenigsten. Gysi etwa berichtet von einer Akte, in der „fast alles schwarz“ gewesen sei – und fragt: „Wieso darf ich denn die Zeitungsartikel nicht lesen und meine Interviews? Wieso schwärzen die alles?“ Dafür kann es viele Gründe geben, etwa das Bemühen des Geheimdienstes, formale Arbeitsrituale zu verschleiern, Aktenzeichen und handschriftliche Bearbeitervermerke, ja sogar einzelne Unterstreichungen zu verheimlichen sowie die Kommunikation mit anderen Diensten zu schützen. Ironischer Weise macht das Innenministerium zum Teil sogar auch den Schutz von Persönlichkeitsrechten anderer Personen geltend.So genannte Sperrerklärungen des zuständigen Bundesinnenministeriums, mit denen die Heimlichtuerei begründet wird, legen indes auch nahe, dass in den Akten von Linken-Abgeordneten nicht bloß öffentlich zugängliche Informationen gesammelt wurden. Schwärzungen seien zum Schutz von Quellen, Informanten, einem „Verbindungsmann“ oder dessen „Führer“ vorgenommen worden. „Der Kläger“, heißt es in einer dem Freitag vorliegenden Sperrerklärung zur Verfassungsschutz-Akte des Linken-Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, „könnte von dem konkreten Rahmen der Informationserhebung sowie deren Zeitpunkt auf die Identität der Quelle(n) schließen“. An anderer Stelle wird im Sinne des „Quellenschutzes“ darauf hingewiesen, dass „im Rahmen der Einzelabwägung“ durch das Ministerium nicht danach gefragt wurde, „ob ,man‘ oder ,jemand‘ Rückschlüsse aus bestimmten Informationen ziehen könnte. Maßgeblich war vielmehr, ob im konkreten Fall der Kläger (…) den Kreis etwaiger Informanten oder Beschaffungsquellen so eingrenzen könnte, dass diese für die weitere Arbeit des BfV oder anderer Sicherheitsbehörden entwertet oder gefährdet werden könnten“.Über Gehrcke, der seit Jahrzehnten in der Friedensbewegung aktiv ist, früher Mitglied der DKP und Wortführer von deren Erneuererströmung war, hat der Geheimdienst offenbar seit den sechziger Jahren Informationen gesammelt – Tausende von Seiten. Allein zwei Sperrerklärungen machen in seinem Fall weit über 100 Seiten aus. In einer Auskunft hat dem Linken-Politiker das Bundesamt für Verfassungsschutz Ende 2006 beschieden, welche Informationen über ihn „aus allgemein zugänglichen Quellen“ und der Presse „angefallen“ seien. Darüber hinaus teilte die Kölner Behörde mit, dass „weitere Einzelinformationen“ vorlägen, „die nicht mitgeteilt werden können“, da das „Geheimhaltungsinteresse des BfV überwiege“. Worin dieses Interesse besteht, geht unter anderem aus der Sperrerklärung hervor: Ein in der Akte enthaltener Bericht zum Beispiel sei „durch eine bzw. mehrere nicht beim BfV geführte Quellen erstellt“ worden. Zu einem anderen Teil der Akte heißt es, „eine Enttarnung der Quelle(n) würde“, heißt es da, „den/die Informanten der Gefahr möglicher Repressalien aussetzen“. Und an einer nächsten Stelle heißt es, „durch die Offenlegung“ würden „sowohl nachrichtendienstliche Zugänge gefährdet als auch Vertraulichkeitszusagen verletzt, die Informanten schützen sollen“.Anweisung von FriedrichGehrcke, der heute Obmann der Linksfraktion im Auswärtigen Ausschuss des Bundestags ist, findet die jahrzehntelange Datensammelei des Verfassungsschutzes nicht nur „skandalös“, er fürchtet auch die Behinderung seiner Arbeit als Abgeordneter. „Jeder Mensch, der mit mir redet, mich trifft, anschreibt oder anruft, sich mit einem Anliegen an mich wendet, mich lobt oder kritisiert, läuft Gefahr, selber ins Visier des Verfassungsschutzes zu geraten.“ Die Anmerkungen aus der Sperrerklärung des Ministeriums zu seiner Akte interpretiert Gehrcke als Beleg dafür, dass der Verfassungsschutz ihn auch bespitzeln ließ. Wenn der Präsident des Bundesamtes anderes behaupte, „so lügt er einfach“.Bundesinnenminister Friedrich hat hingegen erklärt, ihm sei jedenfalls nicht bekannt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz gegen die Anweisung verstoßen habe, nach der Abgeordnete der Linken „nur“ beobachtet, nicht aber überwacht würden. „Sonst“, so der CSU-Mann, „müsste ich da natürlich sofort einschreiten.“ Auch gebe es Grundsätze, nach denen die Behörden keine Informationen aus dem "Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit" herbeischaffen dürfen – ob diese "klare Anweisung" beachtet wird, lässt sich angesichts der Geheimhaltung des Amtes jedoch gar nicht beantworten. Wie es um die Einhaltung von Vorschriften innerhalb des Verfassungsschutz bestellt sein kann, hat sich bereits mehrfach gezeigt. Am Mittwoch berät der Bundestag in einer aktuellen Stunde über den Fall. Innenausschuss und das Gremium zur parlamentarischen Kontrolle des Geheimdienstes werden sich der Sache ebenfalls annehmen.Wolfgang Gehrckes dicke Verfassungsschutz-Akte wird dadurch nicht dünner. Eine vollständige Offenlegung ist dem Linken-Politiker deshalb mehr als eine Frage des Prinzips: Da ein beträchtlicher Teil seines Lebens von anderen und gegen seinen Willen zwischen Pappdeckeln erfasst sei, wolle er wenigstens „kontrollieren, ob das, was ausgeforscht wurde, richtig wiedergegeben wurde“. Und überprüfen, dass nicht „Falsches, Erlogenes und Diffamierendes darunter ist“. Wie nötig das ist, zeigt sich im Fall Gehrcke bereits auf dem Deckblatt: Von den vier Angaben, die darauf im Zuge der Auskunftserteilung nicht geschwärzt wurden, ist bereits eine falsch: Der Abgeordnete hat an einem anderen Tag Geburtstag.