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Politik : Ärzte als Täter

Erst 65 Jahre nach Kriegsende bekennt sich der Deutsche Ärztetag zur Mitverantwortung der Mediziner an den NS-Verbrechen. Das ist ein gutes Signal und auch eine Mahnung

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Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, weiß der Volksmund, und wenn es um Ärzte geht, schon gar nicht. Vielleicht hat es deshalb 65 Jahre gedauert, bis die deutsche Ärzteschaft endlich ihre kollektive Mitverantwortung für die Menschenversuche und Patientenmorde zwischen 1933 und 1945 übernimmt.

Symbolträchtig geschah dies anlässlich des Deutschen Ärztetages in Nürnberg, dieser Stadt, in der von Dezember 1946 bis August 1947 gegen 20 deutsche Ärzte und drei Gutachter wegen Verbrechen wider die Menschlichkeit verhandelt wurde; 16 wurden verurteilt, einige von ihnen zum Tode. Unter den Angeklagten war eine einzige Frau.

Aus dem Nürnberger Ärzteprozess folgte der sogenannte Nürnberger Kodex, der das humane Selbstverständnis der Ärzte erneuern sollte. Doch angesichts der Tatsache, dass viele an den Verbrechen beteiligte Ärzte in der späteren Bundesrepublik auf ihre alten Posten zurückkehrten, gerieten die Taten und insbesondere die Opfer in Vergessenheit.

In den achtziger und neunziger Jahren schien es so, dass eine neue Generation von Medizinern – auf Druck auch der Vereinigung der Ärzte gegen den Atomkrieg, IPPNW – bereit war anzuerkennen, was nun in der einstimmig angenommenen Erklärung des Ärztetags steht: Dass die Menschenrechtsverletzungen „nicht durch politische Instanzen, sondern von den Ärzten selbst“ ausgelöst worden seien. Als deren Nachfolger bekunden die deutschen Ärzte „tiefstes Bedauern“ und bitten die noch lebenden Opfer beziehungsweise deren Nachkommen um Verzeihung.

Wie viele das noch erreicht, ist nicht bekannt. Doch die Geste unter dem neuen Präsidenten Frank Ulrich Montgomery signalisiert, dass neben anderen Berufsgruppen und den großen Wissenschaftsvereinigungen sich nun auch die Ärzteschaft zu ihrer Verantwortung bekennt und die historische Forschung fördern will.

Denn was sich aus ihr lernen lässt, ist, dass der Menschenversuch und oft auch die Vernichtung Teil der Geschichte der Medizin und ihres Heilanspruchs sind. Deshalb müssen auch heutzutage die Erlaubnisgrenzen des medizinischen Versuchs immer wieder auf den Prüfstand gestellt werden.

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