Es ist 16.51 Uhr an diesem 6. April 2006, als Andreas T. im Nebenraum eines Kasseler Internetcafés die Seite einer Datingagentur aufruft. Um 17.01 Uhr, so zeigt es das Verlaufsprotokoll des Computers, schließt er das Seitensprungportal wieder. Ein kleiner Zeitvertreib, zehn Minuten mal eben zwischendurch.
Doch genau in diesen zehn Minuten wird im vorderen Raum der Besitzer des Internetcafes, der 21-jährige Türke Halit Yozgat, ermordet. Andreas T., Beamter im hessischen Landesamt für Verfassungsschutz, verschwindet, bevor die Polizei kommt. Erst zwei Wochen später wird er von den Ermittlern ausfindig gemacht. Angeblich hat er nichts gesehen und von den zwei Todesschüssen auf Halit Yozgat nichts gehört.
Dieser Mord von Kassel wird inzwischen von Generalb
chen von Generalbundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt der mutmaßlichen rechten Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zugeschrieben. Das zweifelhafte Verhalten des Andreas T. in diesem Fall sorgt bereits seit Monaten für Fragen und Spekulationen. Nun kommen nach Recherchen des Freitag neue Details ans Licht, die nicht nur den Verfassungsschützer selbst, sondern auch dessen Dienstherren im hessischen Innenministerium in Erklärungsnot bringen.Eine Schlüsselrolle spielt dabei ein V-Mann, den T. als Beamter der Kasseler Außenstelle des Landesverfassungsschutzes seit 2003 führte und der ihm Informationen über die rechtsextreme Szene von Kassel lieferte. Der Kontakt zu diesem V-Mann mit dem Tarnnamen „GP 389“ könnte für die Ermittlungen zur NSU-Mordserie von Bedeutung sein. Denn Verfassungsschützer T. befand sich nicht nur am 6. April 2006 am Tatort. Er soll auch im unmittelbaren zeitlichen Umfeld dieser Tat sowie zweier weiterer NSU-Morde mit seinem V-Mann aus der Neonaziszene telefoniert haben.Hessisches Innenministerium behinderte ErmittlungenSo steht es in einem Ermittlungsbericht der Staatsanwaltschaft Kassel, der am 4. Januar an den Generalbundesanwalt übersandt wurde. Das 19-seitige Schreiben, das dem Freitag vorliegt, fasst die jahrelangen, ergebnislosen Bemühungen der Fahnder zusammen, Yozgats Mördern auf die Spur zu kommen. In dem Report finden sich eine Reihe von bislang unbekannten Fahndungserkenntnissen. Daraus wird deutlich, wie sehr das Wiesbadener Innenministerium seinerzeit die Ermittlungen der Polizei behinderte. Unklar bleibt allerdings das Motiv dafür: Wollten die Verantwortlichen vielleicht vertuschen, dass sie frühzeitig Hinweise auf die rechtsextremen Hinterleute der zehn NSU-Morde besaßen, während sie Polizei und Staatsanwaltschaften im Dunkeln tappen ließen? Hätte die Tat in Kassel verhindert werden können, wenn seinerzeit die Informationen an die Strafverfolger weitergegeben worden wären?Getötet wurde Halit Yozgat an jenem 6. April 2006 in dem Internetcafé in der Holländischen Straße 82 mit zwei Kopfschüssen. Tatwaffe war eine mit Schalldämpfer versehene Pistole Ceska vom Typ 83. Sie wurde Anfang November im Schutt der ausgebrannten Wohnung von Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in der Zwickauer Frühlingsstraße gefunden. Dort konnten die Fahnder auch DVDs mit dem Bekennervideo des selbst ernannten „Nationalsozialistischen Untergrunds“ sicherstellen. In dem Film bekannte sich die Gruppe zu der bis dahin ungeklärten Mordserie an insgesamt neun Migranten, deren letztes Opfer 2006 Yozgat war. Zehntes Opfer war die Polizistin Michèle Kiesewetter.Die Kasseler Polizei und Staatsanwaltschaft waren während ihrer Ermittlungen nach eigenen Angaben zu keinem Zeitpunkt auf Hinweise für einen rechtsextremistischen Hintergrund der Tat gestoßen. Auch das steht in dem Bericht, den die Staatsanwaltschaft Kassel am 4. Januar 2012 dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof übermittelte. Die Ermittler fanden aber heraus, dass zum Tatzeitpunkt sechs Personen im Internetcafé waren: ein Mann, der in einer Telefonzelle unweit des Arbeitstisches telefonierte, an dem Yozgat erschossen wurde; zwei Jungen sowie eine Frau mit ihrer dreijährigen Tochter, die im hinteren Teil des Cafés an Computern im Internet surften; und ein Unbekannter, der ebenfalls an einem PC saß, aber kurz nach der Tat verschwunden war.Der „kleine Adolf“ kam bald wieder freiBis auf den Unbekannten konnten alle Zeugen – durchweg Migranten – noch am Tattag ausfindig gemacht und befragt werden. Auf den Unbekannten stieß man zwei Wochen später durch die Auswertung seiner Internetaktivitäten: eben auf Andreas T. vom hessischen Verfassungsschutz. Der damals 39-Jährige, der als Mitglied eines Schützenvereins mehrere Waffen besaß, wurde unter Mordverdacht festgenommen. In den Vernehmungen gab er an, erst drei Tage nach der Tat aus der Zeitung von dem Mord erfahren zu haben. In der Erinnerung sei er dann fälschlicherweise davon ausgegangen, zuletzt am Tag vor dem Mord in dem Internetcafé gewesen zu sein. Deshalb habe er sich nicht als Zeuge gemeldet.Trotz dieser zweifelhaften Aussage kam T. wieder auf freien Fuß, weil die Ermittlungen gegen ihn keine Indizien für einen dringenden Tatverdacht ergeben hatten. Zwar fand man in seiner Zweitwohnung im Haus der Eltern Schriftstücke mit Bezug zum Dritten Reich, so etwa die Abschrift von Passagen aus Hitlers „Mein Kampf“ sowie eine handschriftliche Fassung der nach dem Missbrauch durch die Nationalsozialisten indizierten ersten Strophe des Deutschlandliedes. T. gab an, diese Abschriften als Jugendlicher angefertigt zu haben. Jetzt aber, so betonte er in seiner Vernehmung, liege seine politische Gesinnung nicht mehr im „rechten Bereich“. Diese Behauptung konnten spätere Ermittlungen der Polizei nicht widerlegen, auch wenn Zeugen aus T.s hessischem Wohnort Hofgeismar aussagten, der Verfassungsschützer trage im Ort wegen seiner Gesinnung den Spitznamen „kleiner Adolf“.Die Ermittler kamen laut Bericht der Kasseler Staatsanwaltschaft 2008 zu dem Fazit, „dass T. und sein persönliches Umfeld mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit … nicht an einer oder mehreren zur Serie zuzuordnenden Tötungsdelikte beteiligt waren“. Allerdings räumten die Fahnder schon damals „geringe Restzweifel“ an T.s Unschuld ein.Die Spur führt zu „GP 389Nach dem Bekanntwerden der rechtsterroristischen NSU haben sich diese Restzweifel offenbar verstärkt. Das ist der Grund, weshalb die Kasseler Staatsanwaltschaft den Generalbundesanwalt Anfang dieses Jahres darüber informierte. Einige der damaligen Erkenntnisse erscheinen heute in einem neuen Licht. So wurde nach T.s Festnahme 2006 ermittelt, dass der Verfassungsschützer am Tattag um 13.06 Uhr mit seinem Diensthandy ein 17 Sekunden dauerndes Gespräch mit einer in Kassel registrierten Festnetznummer führte. Angemeldet war dieser Anschluss auf die Wohnung des V-Manns „GP 389“ – dem Kasseler Neonazi also, den T. seit November 2003 als Informant führte.Im Jahr 2006 wurde diesem Umstand von den Ermittlern offenbar keine große Bedeutung beigemessen. Zwar versuchten Polizei und Staatsanwaltschaft, den rechten V-Mann sowie einen weiteren möglichen Zeugen – einen Informanten des Verfassungsschützers aus der Islamisten-Szene, der T. nur 20 Minuten nach dem Mord angerufen hatte – zu vernehmen. Das vom heutigen hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) seinerzeit geführte Innenministerium in Wiesbaden verhinderte dies jedoch. Es erteilte keine Aussagegenehmigungen für die beiden V-Leute. Die Quellen wurden später lediglich durch den Landesverfassungsschutz selbst vernommen, nachdem Fragen der Polizei übersandt worden waren. Diese Vernehmungen erbrachten jedoch „keine weiterführenden Erkenntnisse“, berichtete die Staatsanwaltschaft.Dabei ist aus heutiger Sicht die Spur von „GP 389“, dem Kasseler Neonazi, vielversprechend. Denn im zeitlichen Zusammenhang mit der Mordserie gab es nicht nur ein Telefonat zwischen T. und seinem rechten V-Mann. Eine neuerliche Auswertung von Telefondaten nach dem Auffliegen des NSU Anfang November 2011 ergab, dass Informant „GP 389“ am 6. April 2006 um 16.11 Uhr, also nur rund 50 Minuten vor den Todesschüssen auf Halit Yozgat, die Kasseler Außenstelle des Landesverfassungsschutzes angerufen hatte. Sein Gesprächspartner dort dürfte sein Verbindungsführer T. gewesen sein. Steht dieser Anruf im Zusammenhang mit dem späteren Geschehen im Internetcafé? Tatsächlich muss sich T. kurz nach dem Anruf in das Café begeben haben, wo er dann zur Tatzeit surfte.Enge Beziehungen zu Blood HonourUnd noch etwas ist auffällig: Laut Unterlagen, die vor sechs Jahren bei T. beschlagnahmt wurden, waren zwischen dem Verfassungsschützer und seinem V-Mann „GP 389“ auch am 9. Juni 2005 und am 16. Juni 2005 Telefonate geplant; ob sie wirklich stattfanden, lässt sich nicht mehr rekonstruieren. Am 9. Juni 2005 wurde der 50-jährige Türke Ismail Yasar in seinem Döner-Imbiss in Nürnberg erschossen, am 15. Juni 2005 starb der Grieche Theodorus Boulgarides, Inhaber eines Schlüsseldienstes in München, nach Kopfschüssen aus der Ceska-Pistole.Sind diese zeitlichen Zusammenhänge zwischen den Telefonaten des Verfassungsschützers mit seiner Quelle und gleich drei NSU-Morden nur Zufall? Laut Kalender war T. zudem am 10. Juni 2006, nur vier Tage nach dem Mord von Kassel, mit seinem V-Mann zu einem Treffen verabredet. Gab „GP 389“ bei diesen Gelegenheiten Informationen über Hintergründe der Mordserie preis, die vielleicht damals in der rechten Szene kursierten? Sind diese Informationen möglicherweise der Grund dafür, dass die Ceska-Serie nach dem Mord in Kassel plötzlich endete?Abwegig sind die Spekulationen nicht. Der V-Mann, der heute 31 Jahre alt ist und in der Nähe von Kassel lebt, unterhielt nach Informationen des Freitag seinerzeit enge Beziehungen zu einem führenden Aktivisten der regionalen Blood Der im Jahr 2000 in Deutschland verbotenen, international vernetzten und extrem gewalttätigen Neonazi-Vereinigung Blood (Blut) standen auch die mutmaßlichen NSU-Terroristen Mundlos und Böhnhardt nahe. Die Ermittler gehen inzwischen davon aus, dass das B die im Januar 1998 in den Untergrund gegangenen Jenaer Neonazis auffing und mit Geld, Unterkunft und Waffen versorgte. Denkbar ist daher, dass in diesem abgeschotteten Netzwerk Informationen über die Taten des NSU kursierten und über V-Mann „GP 389“ auch den hessischen Verfassungsschutz erreichten. Nur Polizei und Staatsanwaltschaft hatten angeblich nicht die geringsten Anhaltspunkte für rechtsextreme Urheber der Mordserie.Andreas Förster ist freier Journalist und hat sich auf Themen der inneren Sicherheit spezialisiert