Volksvertreter? Die Eigenheiten des deutschen Wahlrechts führen die Idee einer repräsentativen Demokratie zunehmend ad absurdum. Eine radikale Reform ist nötig
Erinnern Sie sich noch an die Aufregung über die Überhangmandate kurz vor der Bundestagswahl? Da wurde vor einer womöglich nicht legitimierten Regierung gewarnt, das Wahlrecht galt allgemein als verfassungswidrig. Zu Unrecht: Denn das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2008 lediglich das so genannte negative Stimmgewicht bemängelt. Es tritt auf, wenn einer Partei ein Überhangmandat dadurch verloren geht, dass die Wähler mit ihren Zweitstimmen diese Partei wählen – eine von vielen Paradoxien des deutschen Wahlrechts, aber bei weitem nicht die einzige.
Es handelt sich um ein kompliziertes Mischgebilde aus Personen- und Verhältniswahl, das von fast der Hälfte der Wähler überhaupt nicht verstanden wird. Dies haben die Politologen
ltniswahl, das von fast der Hälfte der Wähler überhaupt nicht verstanden wird. Dies haben die Politologen Rüdiger Schmitt-Beck und Jürgen Meier in mehreren Studien nachgewiesen. Das schwer durchschaubare Verfahren stellt die Legitimation der Abgeordneten zwar weiter in Frage, ist aber durchaus so gewollt.Kandidaten vor "Strafe" geschütztDas Wahlrecht ermöglicht den Parteien beispielsweise, ihre Kandidaten vor der Bestrafung durch den Wähler zu schützen, indem sie sie auf sichere Listenplätze setzen. Diese „starren Listen“ sind streng genommen ein Verstoß gegen das grundgesetzliche Recht auf unmittelbare Wahl, denn die Listen sind geschlossen, das heißt der Wähler muss sie akzeptieren wie sie sind und kann die Kandidaten weder direkt auswählen noch von der Liste streichen.Dem Prinzip der unmittelbaren Wahl wird allein durch die Direktwahl eines Wahlkreiskandidaten genüge getan. Hier gilt das „The-winner-takes-it-all-Prinzip“: Der Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereint, gewinnt das Mandat und zieht in den Bundestag ein – ganz gleich, wie viele Bürger ihn wirklich gewählt haben. Und gerade hier liegt das Problem: Bei schrumpfender Stammwählerschaft und mehr als zehn Direktkandidaten je Wahlkreis kommt es nur noch selten vor, dass ein Kandidat wenigstens die einfache Mehrheit der Wähler für sich gewinnen kann, geschweige denn die Mehrheit der Wahlberechtigten. Bei den letzten Bundestagswahlen war dies nur in 31 von 299 Wahlkreisen der Fall – davon lagen 20 in Bayern und gingen wie alle anderen bayrischen Wahlkreise an die CSU. In den meisten blieb der Gewinner weit unter 50 Prozent. Selbst der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion Wolfgang Bosbach erreicht sie nur durch Aufrunden.Verhältnisse auf dem KopfDas „The-winner-takes-it-all-Prinzip“ stammt aus dem Zweiparteiensystem und macht dort Sinn. In Deutschland stellt es die politischen Verhältnisse auf den Kopf und spricht demokratischen Prinzipien Hohn. Selbst bei Bürgermeisterwahlen werden in den meisten Bundesländern so lange Stichwahlen durchgeführt, bis sich die Wähler mehrheitlich auf einen Kandidaten geeinigt haben.Ausgerechnet bei Bundestagswahlen gilt diese Grundvoraussetzung demokratischer Legitimation und politischer Repräsentanz nicht. Berücksichtigt man die geringe Wahlbeteiligung, wurden einige Abgeordnete von weniger als einem Drittel der Wahlberechtigten gewählt – und dies, obwohl ein solches Wahlergebnis immer auf eine politisch sehr heterogene Wählerschaft im Wahlkreis hindeutet. In diesen Wahlkreisen wurden mehrheitlich Parteien des linken Spektrums gewählt, aber es gewann der CDU-Kandidat. Weil das Bundeswahlgesetz aber keine Stichwahlen vorsieht und den Parteien verbietet, gemeinsame Kandidaten aufzustellen, müssten diese im Hinblick auf das mutmaßliche bundesweite Ergebnis Absprachen treffen und zum Beispiel die eigenen Wähler dazu auffordern, mit der Erststimme eine andere Partei zu wählen – was diese nicht immer nachvollziehen können.Beispiel Wahlkreis Stuttgart I: Cem Özdemir wurde von den Grünen auf einen unsicheren Listenplatz gesetzt und war daher gezwungen, eine Erststimmenkampagne zu führen. Er erreichte ein für die Grünen hervorragendes Ergebnis von 29,9 Prozent, womit er nur 4,5 Prozent hinter dem Wahlsieger Stefan Kaufmann von der CDU lag. Noch am Wahltag dankte er seinen Wählern und Unterstützern und meinte, dass die beiden Stuttgarter Wahlkreise womöglich nicht an die CDU gegangen wären, „wenn die SPD-Landesvorsitzende etwas weniger Ignoranz an den Tag gelegt hätte.“ Gemeint ist Ute Vogt. Özdemir hatte ihr vorgeschlagen, dass die Grünen die Direktkandidatin in Stuttgart II unterstützen, wenn die SPD seine Kandidatur in Stuttgart I unterstützen würde. Dort errang Vogt nämlich trotz Erststimmenkampagne nur 18 Prozent der Stimmen – eine Schmach für eine SPD-Landesvorsitzende. Vogt will das Amt inzwischen abgeben.Die CDU hat solche strategischen Absprachen nicht nötig. Sie ist trotz ihrer Verluste weiterhin die stärkste Partei von allen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie das Direktmandat gewinnt, ist selbst dann noch hoch, wenn die Mehrheit der Wähler Parteien des linken Spektrums wählt, sich also eine andere Politik wünscht. Denn im Gegensatz zur CDU hat die SPD nie versucht zu verhindern, dass ihr Konkurrenz entsteht. Ganz im Gegenteil: Ihr dominanter rechter Flügel nahm in Kauf, dass sich etliche Mitglieder von der SPD abwenden und eine eigene Partei gründen. „Wenn die Genossen wissen wollen, wo ihre Stimmen geblieben sind, müssen sie einfach nur mal nach links sehen!“, meinte dazu ein ehemaliges SPD- und jetziges Linke-Mitglied am Wahlabend.2,5 Millionen Wähler ohne VertretungEin weiteres Paradox des Wahlrechts ließ sich an der Piratenpartei beobachten. Gewinnt eine Partei nämlich Stimmen von ideologisch nahe stehenden Parteien und scheitert an der Fünf-Prozent-Hürde, stärkt sie unwillkürlich den politischen Gegner, in diesem Fall die CDU. Denn Stimmen, die an chancenlose Kandidaten oder Parteien gegeben werden, gehen de facto verloren. Mehr als 2,5 Millionen Wähler, das sind fast sechs Prozent, blieben allein nach der letzten Bundestagswahl ohne politischen Vertreter im Bundestag.Martin Wilke, Wahlrechtsexperte von Mehr Demokratie, fordert daher ein Absenken der 1953 willkürlich festgelegten Fünf-Prozent-Hürde auf zwei Prozent und die Einführung einer Alternativstimme für den Fall, dass die Partei auch an dieser Hürde scheitern sollte. So würden kaum mehr Wähler ohne politische Vertretung bleiben.Die Vielzahl der Parteien, die undemokratische Ausgestaltung des Bundeswahlrechts und die Unwissenheit der Bürger bilden eine Kombination, die der Politikverdrossenheit Vorschub leistet und allmählich die Demokratie aushöhlt. Dabei gäbe es genügend gerechtere Verfahren, die in Deutschland oder anderen Ländern bereits praktiziert werden.Alternativen sind benanntEine Enquete-Kommission des Bundestages hat bereits 1976 gefordert, den Wählern größeren Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Bundestages zu geben, indem sie wie bei bayerischen Landtagswahlen Präferenzstimmen vergeben dürfen. So können sie einem Kandidaten auf der Liste den Vorzug geben, indem sie ihn direkt wählen. Aber abgesehen vom gerechteren Berechnungsverfahren nach Sainte Laguë/Schepers, das kleine Parteien bei der Sitzverteilung nicht benachteiligt, wurde das Bundeswahlgesetz nie zugunsten des Wählerwillens geändert.Paul Tiefenbach, Leiter des Arbeitskreises Wahlrecht von Mehr Demokratie, schlägt vor, Alternativstimmen einzuführen oder die Kandidaten vom Wähler durchnummerieren zu lassen. Bei Alternativstimmen kann der Wähler entscheiden, welchem Kandidat seine Stimme zukommen soll, wenn der von ihm bevorzugte Kandidat keine Aussicht auf Erfolg hat. Dies wirkt wie eine Stichwahl und gibt den Wählerwillen wesentlich besser wieder. Zudem nimmt dieses Verfahren dem Wähler die Furcht, seine Stimme an erfolglose Kandidaten zu verschwenden („wasted vote effect“) und sorgt zwischen den Kandidaten für mehr Chancengleichheit. Ähnlich wirkt das Durchnummerieren der Kandidaten: Wenn der an Platz 1 gesetzte Kandidat bereits genügend Stimmen hat, um in den Bundestag einzuziehen, fällt die Stimme dem Kandidaten zu, der vom Wähler auf Platz 2 gesetzt wurde usw. Der besondere Vorteil ist, dass keine Stimmen mehr unter den Tisch fallen und die Wünsche jedes Wählers gleich berücksichtigt werden. Es spricht auch nichts gegen das bei Kommunalwahlen seit Jahrzehnten übliche Kumulieren und Panaschieren, wobei allerdings dem Norddeutschen System mit wenigen Stimmen der Vorzug zu geben wäre, weil dabei der zeitliche Aufwand geringer ist.Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundestag bis 2011 Zeit gegeben, um wenigstens das Problem des negativen Stimmgewichts zu beseitigen. Eigentlich wäre dies die Gelegenheit zu umfassenden Reformen, um sicher zu stellen, dass die Sitzverteilung tatsächlich den Wählerwillen widerspiegelt und der Politikverdrossenheit nicht weiter Vorschub geleistet wird. Doch ist dies unwahrscheinlich, solange die Partei an der Regierung beteiligt ist, die den größten Nutzen von diesem demokratisch fragwürdigen Wahlsystem hat.