Die Karlsruher Richter weisen die Politik erneut mit einem Grundsatzurteil in die Schranken. Doch wird die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich in Frage gestellt
Der Paukenschlag kam am Ende eines juristischen Bandwurmsatzes. Die „Telekommunikationsverkehrsdaten sind unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht an die ersuchenden Stellen übermittelt werden“. Mit diesen Worten beendete der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, eine der umstrittensten Kontrollmaßnahmen vergangener Jahrzehnte: die so genannte Vorratsdatenspeicherung. Internetprovider und Telefonnetzbetreiber müssen also nicht länger die Verbindungsdaten von Millionen unbescholtener Bundesbürgerr für sechs Monate speichern, wozu sie gesetzlich seit Januar 2008 verpflichtet waren. Das Urteil ist zwar ein Erfolg für die 35.000 Unterzeichner der Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung, aber e
r es kann nicht darüber hinwegtäuschen, nur Schadensbegrenzung zu sein. Der Rechtsstaat atmet flach.Zum wiederholten Male pfeifen die Karlsruher Richter die Politik zurück, nachdem diese Gesetze beschlossen hat, die Fahndungen nach Kriminellen oder die Bekämpfung von Terroristen „effektiver“ machen sollen. Ob großer Lauschangriff, Online-Durchsuchung, Luftsicherungsgesetz: Immer wieder werden verfassungsmäßige Grundrechte angekratzt. Fast scheint es, als seien die Regierenden davon besessen, den demokratischen Firnis von 1949 zu beseitigen, weil er nicht mehr zum globalisierten Informationszeitalter passt. Es tut im jetzigen Fall nichts zur Sache, dass die schwarz-rote Bundesregierung bei der Vorratsdatenspeicherung „nur“ eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzte.Der nächste Anschlag auf die informationelle Selbstbestimmung des Bürgers hat längst stattgefunden. Unter dem harmlosen Begriff ELENA, kurz für „Elektronischer Entgeltnachweis“, sind Arbeitgeber seit dem 1. Januar verpflichtet, einmal im Monat Daten über ihre Arbeitnehmer an eine zentrale Sammelstelle der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg zu übermitteln. Dazu gehören nicht nur Name, Anschrift, Einkommen und Rentenversicherungsnummer, sondern auch Angaben zu Krankschreibungen, Abmahnungen – und ab Juli Kündigungsumstände. Vier Jahre bleiben die Datensätze gespeichert. Ab 2012 sollen Sozial- und Arbeitsämter aus der Datenbank entnehmen können, mit welchem Bittsteller sie es zu tun haben.Auch hier werden alte Papiervorgänge durch Datenprozeduren „effektiver“ gemacht. Auch hier steht wie bei Lauschangriff, Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung der Bürger erst einmal unter Generalverdacht. Sozialabbau, ausgehöhlter Datenschutz und Strafverfolgung fallen für den Kontrollstaat zusammen. Der Übergang vom „Sozialschmarotzer“ zum Terroristen verflüssigt sich.Leider weisen die Karlsruher Richter die Politik nicht ohne Wenn und Aber in die Schranken. Genauso wenig, wie sie jüngst die Hartz-IV-Praxis überhaupt in Frage stellten, kippten sie nun die Vorratsdatenspeicherung (einmal abgesehen davon, dass die EU das letzte Wort hat) generell. Verlangt werden vielmehr ganz „klare Anforderungen“, wann Strafverfolger und Geheimdienste auf Verbindungsdaten der digital kommunizierenden Bürger zugreifen dürfen. An der jetzigen Regelung wird lediglich die „Streubreite“ der erfassten Daten bemängelt, nicht das Prinzip der Datenerfassung. Nun könnte man einwenden, dies sei in Ordnung, solange der Zugriff auf das digitale Alter Ego eines Bürgers im Verhältnis zur Schwere des Verdachts angemessen sei. Schließlich kam es auch in der analogen Welt vor, dass jemand ganz klassisch observiert wird, der sich später als unschuldig herausstellt. Doch während eine Akte in einem Büroschrank verstauben kann, bleibt ein Datenschatten in Speichermedien kleben, die vernetzt sind. Und was vernetzt ist, darauf kann im Prinzip von dritter Seite zugegriffen werden.Das müssen nicht nur Sicherheitsbehörden sein, die „kreativer“ mit den Daten umgehen als erlaubt. Begehrlichkeiten gibt es längst auch seitens der Little Brothers aus der Wirtschaft, für die Datensätze bares Geld sind. Selbst aus anonymisierten Mobilfunkdaten – Gerätekennung, Position und Gesprächszeiten – lassen sich detaillierte Personenprofile gewinnen.Bislang erschreckendstes Beispiel ist das Reality Mining, das als Forschungsprojekt am Massachusetts Institute of Technology begann und mittlerweile von der US-Firma Sense Networks zur kommerziellen Dienstleistung entwickelt wird. Sie erstellt aus dem Bewegungsmuster eines Handynutzers in einer Stadt ein soziales Profil, das anhand von Restaurantbesuchen, Einkäufen und Büroadressen sogar dessen Gehaltsniveau verrät. Als das Verfassungsgericht gerade die Telefondatenspeicherung als besonders problematisch einstufte, lag es also ganz richtig. Entscheidende Frage für einen künftigen umfassenden Datenschutz ist deshalb nicht so sehr, wann, falls unvermeidlich, welche Daten erfasst werden dürfen, sondern wie sie wieder schnellstmöglich nachweisbar und unwiderruflich gelöscht werden. Dass Datenschatten in einer computerisierten Welt entstehen, ist unvermeidlich. Aber dass sie sich von ihren Urhebern, denen sie allein gehören, lösen, darf nicht zugelassen werden. Weder für Strafverfolgung und Behördenkontrolle noch für Marketingzwecke.