Warum aus dem letzten Akt der Herbst-Revolution im Osten eine endlose Geschichte wurde: Über den Stand der DDR-Aufarbeitung und die Neufassung des Unterlagengesetzes
Am 2. Januar 1992 begann „ein historisch einmaliges Experiment:...der Blick in die Akte als Blick in den Abgrund des Verrats“, schrieb am 10. Januar 1992 Die Zeit. Die Gauck-Behörde hatte für den Auftakt der Akteneinsichtnahme acht prominente DDR-Oppositionelle ausgesucht. Über zwei Tage erlebten sie – heißt es in dem Beitrag – „schmerzvolle Entdeckungen und Enttäuschungen“. „Die Totalität der Akten lässt keinen Platz mehr für abstrakte Fragen nach der eigenen Vergangenheit... Übrig bleibt nur die Suche nach Mielkes Medium, nach den IMs“.
Das Experiment dauert seit Inkrafttreten des Stasi-Unterlagengesetzes am 29. Dezember 1991 an. Mehr als drei Millionen Anträge auf Akteneinsicht, eine halbe M
ne halbe Million Prüfaufträge in Sachen Rehabilitierung und Wiedergutmachung für Opfer und über drei Millionen amtliche Ersuchen auf Überprüfung von (ostdeutschen) Personen im öffentlichen Dienst wurden bearbeitet. Zeitweilig gab es 3.500 Bedienstete in der Behörde, derzeit noch zirka 2.000. Zum Vergleich: die 1958 in der Bundesrepublik eingerichtete Ludwigsburger Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen hatte selbst in Hochzeiten nur 100 Mitarbeiter. Der Aufwand ist – gemessen an den vergleichsweise unblutigen Hinterlassenschaften eines Fünftels der nun gesamtdeutschen Gesellschaft – unvergleichlich und gewiss nicht unumstritten. Je mehr er der totalitären Überwachungspraxis zu entsprechen versucht, um so weniger entkommt man ihr.Als jüngst der Bundestag über das Stasi-Unterlagengesetz debattierte, gab es wegen der Weiterbeschäftigung von 50 einstigen Mitarbeitern des MfS in der Behörde einen grundsätzlichen Dissens darüber, wie weit der Staat gehen darf, um im öffentlichen Interesse Grundrechte Einzelner zu negieren. Als sich schließlich die Opposition im Bundesrat nicht verkämpfen wollte und einem Sondergesetz zur Entlassung jener Mitarbeiter zustimmte, bedeutete das die Hinnahme einer rechtsstaatlich fragwürdigen Entscheidung als eine Art letzte Aufmerksamkeit für die Opfer politischer Verfolgung in der DDR. Darin liegt aber etwas zutiefst Beschämendes, weil die Verweigerung von Grundrechten am Ende die Opfer auf die gleiche Stufe stellt wie die Täter.Unverhältnismäßige Mittel Die 8. Neufassung des Stasi-Unterlagengesetzes vom November 2011 ermöglicht zusätzlich, die Regelüberprüfung ostdeutscher Bewerber für den öffentlichen Dienst zu verlängern und zu erweitern. Eine verdachtsunabhängige Überprüfungspraxis zu befristen, war wegen des Eingriffs des Staates in die Persönlichkeitsrechte von Anfang an verfassungsrechtlich geboten. Schließlich kennt der Rechtsstaat außer bei Mord keinen Tatbestand, der nach 20 Jahren nicht verjährt. Nun hintergeht der Rechtsstaat sich selbst, wenn er diesen Grundsatz hier fallen lässt, aber dann nach Grundgesetz, Beamten- und Arbeitsrecht keine Sanktionen mehr ausüben darf. Indem sich der Gesetzgeber entschied, nochmals den Kreis der zu überprüfenden Personen auszuweiten, drückte er der Stasi-Unterlagenbehörde genau jenen Stempel auf, der ihr den Ruf einbrachte, sie stehe nicht zuerst für Aufklärung von Unrecht, sondern für das Durchleuchten (ostdeutscher) Biografien.Die ursprünglichen Ziele der „politischen, historischen und juristischen Aufarbeitung“, wie sie 1990 vom Runden Tisch der DDR und im Volkskammergesetz über die „Sicherung und Nutzung der personenbezogenen Akten...“ formuliert wurden, lauteten: Schutz vor Missbrauch der Akten, Unterstützung der Rehabilitationsbegehren von Opfern, Aufklärung schwerer, noch nicht verjährter Straftaten. Auch für das vom Bundestag 1991 beschlossene Gesetz galt: Lediglich die Interessen der Opfer rechtfertigen es, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung begrenzt und befristet auszusetzen – niemals das allgemeine Interesse politischer, historischer und juristischer Aufklärung allein. Es sei denn, eine massive Bedrohung wäre abzuwenden. Wurde im November 2011, ohne neuen zwingenden Anlass am Ausnahmerecht (im Sinne welcher Gefahren-Abwehr?) festgehalten und dasselbe sogar verschärft, laufen Behörde und Rechtsstaat Gefahr, sich wegen unverhältnismäßiger Mittel selbst ins Unrecht zu setzen.Dabei ist es eine Legende, die Behörde sei von Westdeutschen zur endlosen Demütigung von Ostdeutschen erfunden worden. Das Gegenteil war der Fall. Mit dem Ruf Die Akten gehören uns! besetzten im Dezember 1989 Bürgerkomitees Stasi-Dienststellen, um die Akten vor dem Schreddern zu sichern. Nach der spektakulären Besetzung der Berliner Stasi-Zentrale im Januar 1990 beschloss der Zentrale Runde Tisch, die Unterlagen zur zeitgeschichtlichen Forschung und Aufklärung von Verbrechen zur Verfügung zu stellen. So wollte es auch die letzte DDR-Volkskammer noch am 24. August 1990. Doch fand deren Gesetz keinen Eingang in den Einigungsvertrag vom 31. August 1990, der eine Übernahme der Akten ins Bundesarchiv vorsah, was aufgrund einer dann geltenden 30-jährigen Sperrfrist eine Nutzung der Stasi-Dokumente verhindert hätte. Daraufhin besetzten am 4. September Bürgerrechtler die ehemalige Stasi-Zentrale in Berlin. Sie forderten die Übergabe der Akten an die Betroffenen und einen Verbleib des MfS- Materials im Osten. Auf einem Transparent konnte man lesen: Kein Zugang zu unseren Akten! Keine neue Macht, kein anderer Staat sollte davon jemals wieder Gebrauch machen.Die Kontrolle verloren Die Regierungen in Bonn und Ostberlin versprachen daraufhin am 19. September 1990, dass es künftig keine nachrichtendienstliche Verwendung der Stasi-Akten geben soll (Ausnahme Terrorismusverdacht). Man bestellte Pfarrer Joachim Gauck als ostdeutsche Vertrauensperson zum ersten Sonderbeauftragten für die Stasi-Unterlagen. Als die Besetzer sich nicht zufrieden gaben, erklärte Gauck vor der Presse, deren Forderung sei die einer isolierten Gruppe. Die Kontrolle über das Stasi-Erbe ging den Revolutionären verloren – stattdessen kam das Recht auf Einsichtnahme in die Akten und wurde zur letzten Errungenschaft der Revolution.Die Macht der Stasi über die Bürger sollte durch Aneignung ihres Wissens durch die Bürger gebrochen werden. Aufklärung über Praktiken zur Einschüchterung, Verleumdung und Desinformation sollten die davon Betroffene entlasten. Es sollte nach einer Frist sogar möglich sein, auf Antrag Betroffener personenbezogene Informationen (§14) zu löschen oder zu anonymisieren. Das war schon im Volkskammergesetz (§12) vorgesehen, ganz im Sinne des Vorranges der Interessen der Opfer und Betroffenen. Inzwischen wurde ausgerechnet diese Maßgabe des Stasi-Unterlagengesetzes von 1991 gestrichen, obwohl gerade jener § 14 am meisten daran erinnerte, worum es einmal ging Die Akten gehören uns!: Wir wollen zurück, was sie sich angeeignet haben, um Macht über uns auszuüben!So wurde mit der Öffnung der Stasi-Akten Anfang 1992 kein Anfang zum Ende gemacht, sondern begann eine endlose Geschichte. „Der Einfluss der Stasi war nie größer als jetzt, da man sie los ist“, schrieb der Publizist Friedrich Dieckmann. Die von der Stasi beabsichtigte Zersetzung von Kirchen-, Künstler- und Intellektuellen-Milieus schien sich posthum zu vollenden: Alles, was in der DDR auffällig war, ging nach der Öffnung durch das Scheidewasser der Stasi-Akten. Den Anfang machten im Januar 1992 prominente DDR-Oppositionelle, die in ihren Akten einen (eigentlich nicht überraschenden) Abgrund an Verrat entdeckten. Vergessen war, was im Herbst 1989 demonstrativ gelang: die Stasi-Anwesenheit bewusst zu ignorieren, ihr keine Macht mehr einzuräumen. Nun traten erfolgreiche Oppositionelle in eine Opferrolle ein, fand ein Rollentausch statt, der das öffentliche Interesse an einer Geschichte des schmählichen Verrats bediente, aber die Geschichte eines erfolgreichen Widerstands vergessen machte. Am Ende steht statt des Bildes einer gelungenen Freiheitsbewegung in Deutschland ein Zerrbild der Ohnmacht und Vergeblichkeit, das im Film Das Leben der Anderen der Welt vor Augen ist: ein paar Schurken, ein paar Helden, überall Stasi. So bleibt nichts von dem, was dem ganzen Land etwas lehrt, was im Herbst 89 in die Etagen der Macht wirkte und zur Basis für Veränderung wurde. Nicht der Geist eines freiheitlichen Selbstbewusstseins kam zum Tragen, sondern – wegen des überragenden Interesses, das der Stasi seit Öffnung ihrer Akten zukommt – eine Erzählung von Ohnmacht und andauerndem Verrat.Roland Jahn, heute Leiter der Behörde, meint in einem Interview: „Irgendwann ist auch einmal die Aufarbeitung der Aufarbeitung an der Reihe.“ Wenn sein Verständnis davon in seiner Initiative zur Säuberung seiner Behörde von ehemaligen Stasi-Mitarbeitern zum Ausdruck kommt, wenn also – statt die rechtlichen wie menschlichen Grenzen der Aufarbeitung zu würdigen – ein Mehr an Überprüfungseifer dahintersteht, dann wäre in der Tat nichts gelernt. Wenn Jahn sagt: „Transparenz ist eine wichtige Grundlage der Gesellschaft“, wäre heute doch wohl anzufügen – eine Gesellschaft, in der man über den anderen alles weiß, ist voller Misstrauen. Wer Transparenz nicht strikt begrenzt, geht in ihre totalitäre Falle.