Sie gezielte Selektion von Nachwuchs ist in der Bundesrepublik verboten. Doch immer häufiger unterlaufen auch deutsche Eltern das Embryonenschutzgesetz
Es gibt Kinder, die in die Geschichte eingehen, bevor sie überhaupt das Licht der Welt erblicken: Louise Brown etwa, das erste Retortenbaby, oder der im Jahr 2000 in Minneapolis geborene Adam Nash. Adam nämlich verdankt sein Dasein nur der schweren Erbkrankheit seiner Schwester Molly: Er wurde im Reagenzglas gezeugt und aufgrund seiner genetischen Eigenschaften gezielt ausgewählt, um später das lebensrettende Knochenmark für sie zu spenden. Mittlerweile hat es Adam sogar in bundesdeutsche Schulbücher geschafft.
Um die Erzeugung von solchen Retterkindern („saviour siblings“) wie Adam geht es bei dem Präimplantationsdiagnostik (PID) genannten Verfahren aber nur in Ausnahmefällen. Grundsätzlich soll die PID jenen Paaren zu einem gesunden
m gesunden Kind verhelfen, die andernfalls befürchten müssten, eine schwere, erblich bedingte Krankheit an ihren Nachwuchs weiterzugeben - wie Chorea Huntington, Mukoviszidose oder die Fanconi-Anämie, an der Adams Schwester Molly litt. Eine solche Angst hatten auch Debbie und Delvin Edwards aus Hayes, als sie sich 1989 dem britischen Reproduktionsmediziner Alan Handyside am Hammersmith Hospital in London anvertrauten. Debbie war Trägerin des Gens für Andrenoleukodystrophie (ALD), einer seltenen Erbkrankheit, die sie mit 50-prozentiger Wahrscheinlichkeit an einen Sohn vererbt hätte. Handyside erzeugte Embryonen im Reagenzglas, entnahm ihnen im Achtzellstadium eine Zelle, die er auf das Geschlecht untersuchte. Debbie wurden nur weibliche Embryonen eingepflanzt. 1990 gebar sie zwei gesunde Mädchen.20 Jahre nach diesem spektakulären Eingriff bricht Alan Handyside in der Wissenschaftszeitschrift Nature erneut eine Lanze für diese, von ihm in die Welt gebrachte und bis heute ethisch heftig umstrittene Methode. Die Entscheidung, ob ein Embryo auf Krankheiten oder andere Eigenschaften getestet werden darf, solle nicht der Gesetzgeber treffen, sondern den Eltern überlassen bleiben, fordert der Reproduktionsmediziner. In den kommenden Jahren erlaubten es die verbesserten technologischen und diagnostischen Möglichkeiten, Embryonen auch auf Risiken wie Diabetes, Krebs und andere Volkskrankheiten zu testen und würden in dem Maße, wie die Kosten für die genetischen Testmethoden sinken, auch in Anspruch genommen werden. Die PID (englisch: PGD) könne sich von der Einzelfall-Diagnose sogar zu einem normalen Screening-Verfahren entwickeln. Die Gesetzgebung reagiere jedoch zu unflexibel auf den Wandel, den dieser Fortschritt befördere. Soweit die Eltern gut beraten würden, sei ihnen eine informierte Entscheidung zuzutrauen. Handyside schränkt allerdings ein, dass die PID nicht den Wünschen der Eltern, sondern dem Wohl der Kinder zu gehorchen habe und die Öffentlichkeit außerdem darüber aufzuklären sei, dass sich Eigenschaften wie Aussehen und Intelligenz nur bedingt im Reagenzglas „herstellen“ ließen.Bemerkenswert ist, dass der Pionier der Reproduktionstechnologie ausgerechnet Großbritannien als Vorbild gegen Länder wie Belgien, Spanien und die Vereinigten Staaten ins Feld führt. Immerhin ist die PID in Großbritannien grundsätzlich erlaubt. Entschieden wird von Fall zu Fall von der Human Fertilization and Embryology Authority (HFEA), die erst 2008 für Schlagzeilen sorgte, als im Königreich erstmals ein Embryo ausgewählt und verpflanzt wurde, der nicht Träger des sogenannten Brustkrebs-Gens BRCA 1 war. Das Gen löst nicht sicher Krebs aus, erhöht die Wahrscheinlichkeit für eine Brustkrebserkrankung aber drastisch.Speerspitze für die SelektionDoch Handyside und vergleichbar gestimmte Wissenschaftler wollen nicht nur den betroffenen Paaren die Entscheidung überlassen, sie wollen auch die Indikationsstellung für die PID erweitern. Eine 2009 veröffentlichte Untersuchung des Büros für Technikfolgenabschätzung (TAB) hat gezeigt, dass in Ländern, die das Einsatzspektrum der PID vergleichsweise offen handhaben und von Fall zu Fall entscheiden, ein größerer Druck besteht, den Anwendungsbereich zu erweitern als in Ländern mit vergleichsweise restriktiver Gesetzgebung, wie zum Beispiel Frankreich.Dabei bilden Fortpflanzungsmediziner und nachfragende Paare nicht nur in Großbritannien eine zumnehmed einflussreiche Allianz, wie man sie auch zwischen Pharmaindustrie und Patientenselbsthilfegruppen kennt. Auch in Deutschland agieren Kinderwunschärzte als Speerspitze gegen eine angeblich unflexible und konservative Politik. Bereits 1995 brachte der Kieler Gynäkologe Klaus Diedrich die Debatte ins Rollen, als er den ersten Antrag für eine PID an die Lübecker Ethikkommission stellte. Die Debatte schien zunächst beendet, nachdem das Parlament 2002 eine Initiative der FDP ablehnte und die PID für nicht vereinbar mit dem deutschen Embryonenschutzgesetz (siehe Kasten) erklärte.Wunschkinder im AuslandDie seither eingekehrte Ruhe ist jedoch trügerisch. Aus den Kinderwunschpraxen ist von Paaren zu hören, die nicht nur eine PID, sondern auch Eizellspenden und Leihmütter wünschen. Da sie in Deutschland nicht bedient werden, blüht das Geschäft mit Reproduktions-Reisen in die Nachbarländer. Eine von pro familia in Auftrag gegebene Untersuchung hat die spärlichen Daten zusammengetragen: Bevorzugt werden vor allem spanische und belgische Fortpflanzungszentren, deutsche Paare aus dem bayrischen Grenzgebiet reisen auch nach Tschechien. Obgleich die PID für die Frauen noch belastender ist als eine normale künstliche Befruchtung, weil mehr Eizellen benötigt und mehr Hormone verabreicht werden müssen, und die Schwangerschaftsraten von 15 bis 20 Prozent eher bescheiden sind, boomt die Nachfrage. Ein florierendes Geschäft, das den einheimischen Ärzten entgeht.Einschlägige Mediziner versuchen deshalb, den Gesetzgeber juristisch unter Druck zu setzen: Dem 5. Strafsenat des Bundesgerichtshof liegt der Fall eines Berliner Gynäkologen vor, der sich selbst angezeigt hatte, auf Wunsch der Eltern Embryonen auf genetische Auffälligkeiten untersucht zu haben. In zweiter Instanz hatte das Berliner Landesgericht den Arzt freigesprochen, die Staatsanwaltschaft ging in Revision. Wenn der BGH das Urteil bestätigt, wird die PID-Debatte noch in diesem Jahr in eine neue Runde gehen. Aber nicht nur seitens der Rechtssprechung, sondern auch technologisch könnte das deutsche Verbot, das sich unter anderem auf die Entnahme totipotenter Zellen gründet, ins Wanken geraten. Ein im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstelltes Gutachten, an dem auch PID-Lobbyist Klaus Diedrich mitwirkte, befürwortet den sogenannten „elective single embryo transfer“ (eSET): Dabei werden die Embryonen bis zum 5.Tag kultiviert und nur äußerlich auf ihr Entwicklungspotential untersucht. In Österreich und in Skandinavien wird diese Methode bereits praktiziert, um die Erfolgsraten der IVF zu erhöhen und das Risiko von Mehrlingsschwangerschaften zu mindern. Da allerdings auch bei dieser Prozedur systematisch überzählige Embryonen erzeugt werden, wäre sie nach dem Embryonenschutzgesetz verboten. Das ethische Problem darüber entscheiden zu müssen, welcher Embryo sein Leben gewinnt und welcher verworfen wird, löst diese technische Finesse nicht. Und Vorschläge im Sinne von Handyside verschieben die Verantwortung nur von den Ärzten auf die Eltern.