Wissenschaft, das führt uns der Super-GAU in Fukushima abermals vor Augen, bringt keine eigenverantwortlich funktionierenden Technologien hervor, sondern Anwendungsmöglichkeiten, über deren Anwendbarkeit der Mensch erst noch zu entscheiden hat. Das Risiko unkalkulierbarer Ereignisse – die Kernschmelze, der Riss im Reaktorgehäuse – muss dabei genauso dem Nutzen gegenübergestellt werden, wie der realistischen Option, Risiken durch Sicherheitsmaßnahmen auszuschalten. Gegebenenfalls gilt es aber auch einzusehen, dass man von bestimmten Technologien besser die Finger lässt. Selbst wenn damit ein schmerzhafter Verzicht verbunden ist. Für die Atomkraft erscheint das nun klarer denn je. Aber gilt das auch für andere Errungenschaften der Fors
Kultur : Nein ist auch eine Möglichkeit
Der Bundestag will den Embryonen-Check gesetzlich regeln. Und steht erneut vor dem Dilemma, dass es kein richtig und falsch geben kann
Von
Kathrin Zinkant
orschung? Soll man Vorteile einer modernen Technik opfern, wenn Mechanismen denkbar sind, die das Risiko neutralisieren?Wenn der Bundestag nun bis zum Sommer über drei Entwürfe zur gesetzlichen Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) debattiert, steht er vor einer solchen Frage, nur dass das Sujet nicht ganz die technische Kälte von Beton hat und auch der Abstraktionsgrad seiner wissenschaftlichen Grundlage kaum so hoch ist wie bei der Spaltung von Atomkernen. Eizellen und Spermien sind dem Menschen jedenfalls näher als Protonen und Neutronen: Aus Eizellen und Spermien wird noch jeder Mensch gezeugt und heißt dann zwar erstmal Embryo, aber wird, sofern es klappt und man es zulässt, bald zu einem Individuum mit Namen, Geschichte und Charakter.Ein natürlicher Vorgang, der genauso natürlich gelingen wie schief gehen kann, weil er vor allem eine Hürde nehmen muss: Aus zwei halben Portionen Erbgut ein Ganzes zu machen, das nach Plan funktioniert und überhaupt die Chance erhält, zu einem Baby heranzuwachsen. Ein wundersamer Vorgang ist das, und so ungeheuerlich komplex, dass man bis vor gut 30 Jahren keinen nennenswerten Einfluss auf ihn nehmen konnte. Ob man ein Kind bekam, ob Mädchen oder Junge, ob gesund oder erblich krank, ob mit zwei Beinen oder keinen, das alles blieb dem Zufall, dem Schicksal oder Gottes Willen überlassen. Und zwar bis zur Geburt.Dem Labor überantwortet In einer Gegenwart, in der das Kinderkriegen längst einer Art Vollzeitüberwachungsaufgabe gleicht und auch die Zeugung selbst bei Bedarf dem Labor überantwortet wird, ist soviel Ungewissheit kaum noch vorstellbar. Aber es gibt sie noch: Für Paare, in deren Erbgut bestimmte Defekte schlummern, die abhängig vom Geschlecht des Trägers oder von der Kombination mit den Genen des Partners schwere Krankheiten verursachen können. Dass dieser Umstand die Kinder solcher Paare trifft, ihnen Schmerzen bringt und frühen Tod, ist so wahrscheinlich wie unkalkulierbar – falls das Kind natürlich gezeugt wird. Denn dann bleibt nur die spezielle Pränataldiagnostik (PND) zwischen der 12. und 16. Schwangerschaftswoche und die schwere Entscheidung, ob man sein Kind, dass zu diesem Zeitpunkt schon ein Gesicht hat, sich bewegt und eine Faust machen kann, im Fall eines Befunds abtreibt, um, wie es jetzt so häufig hieß, „Leid zu verhindern“.Die mit dem Nobelpreis geadelte Reagenzglasbefruchtung bietet aber eine Alternative an: Die Diagnostik am IVF-Embryo, PID, die laut Embryonenschutzgesetz eigentlich verboten sein sollte, es aber nicht ist, wie der BGH im vergangenen Jahr feststellte (siehe Freitag Nr.16 2010). Was gleichsam Chance und schwere Aufgabe zeitigt, eine wasserdichte gesetzliche Regelung für dieses zwei Jahrzehnte alte Verfahren zu finden, das sich im Kern scheinbar unwesentlich von den Methoden unterscheidet, die im Rahmen der vorgeburtlichen Diagnostik längst routinemäßig Behinderungen und Erbkrankheiten aufspüren. Nur tut das die PND eben erst nach einer weit reichenden Entwicklung des Embryos zum Fötus. Für eine PID dagegen werden mithilfe von Tests aus einer Reihe von einige Tage alten Embryoen jene ohne Defekt ausgewählt, nur diese werden überhaupt in den Bauch der Frau verpflanzt. Die defekten Embryos lässt man „untergehen“, was der schonende Ausdruck für „absterben“ ist.Die Abgeordneten im Bundestag werden in den kommenden Monaten entscheiden müssen, unter welchen Umständen so eine Technologie samt der gezielten Embryonenselektion vielleicht doch zulässig erscheint, weil sie in vielen Fällen weit mehr Leid vermeiden kann als die erlaubte spätere Abtreibung. Oder ob sie aus ethischen Gründen grundsätzlich abzulehnen ist, weil mehrere Tage alte Embryonen im Zuge der Auswahl diskriminiert und geopfert werden.Das ist kein unbekanntes Dilemma, es fand vor drei Jahren in ähnlicher Weise seinen Niederschlag in der Debatte um die Forschung an embryonalen Stammzellen. Damals war das Ergebnis leider keine klare Entscheidung, sondern die Fortsetzung eines peinlichen Kompromisses namens Stichtagsregelung, dem ein in weiten Teilen ideologisch geführter Kampf um – und vor allem gegen – Interessen vorausging, anstelle einer den Tatsachen gerechte Debatte, die nicht nach richtig oder falsch sucht, wo es um vertretbar oder nicht vertretbar geht. Und darum, Verantwortung für eine Entscheidung zu übernehmen. Wird das bei der PID wieder so sein?Fest steht, dass die Kenntnislage auch hier kein richtig oder falsch vorgibt, und es dennoch die Notwendigkeit einer klaren Entscheidung gibt, die auf Grundlage der Kenntnisse getroffen werden muss – und nicht aufgrund von schlagwortartigen Verzerrungen, die zuerst Gefühle aktivieren, und dann den Verstand. Das ist auf einem sensiblen Gebiet wie der Reproduktionsmedizin nicht einfach, aber möglich.Was bedeutet „genetische Selektion“? Der rein technische Vorgang der Präimplantationsdiagnostik ist vergleichsweise klar: Nach einer In-Vitro-Fertilisation beginnt sich die befruchtete Eizelle zu teilen. Nach wenigen Tagen bildet sich ein Zellhäufchen, dem bis zum sechsten Tag einzelne Zellen entnommen werden können, ohne dass dem Embryo später Gewebe fehlen würde. Ab dem vierten Tag kann aus einer entnommenen Zelle auch kein hypothetischer Zwilling des untersuchten Embryos mehr entstehen (deshalb scheiterte das Embryonenschutzgesetz am BGH). Mit dem Erbgut der entnommenen Zelle können nun allerlei Tests durchgeführt werden, deren realistische Zahl aber durch mehrere Faktoren beschränkt wird: Zum einen ist das Zeitfenster, bis der untersuchte Embryo eingepflanzt werden muss, nur einige Tage lang. In diesem Zeitraum lassen sich nur wenige genetische Analysen durchführen. Zum anderen ist die Menge des zu untersuchenden Materials ohnehin beschränkt. Was drittens dazu führt, dass die genetische Selektion sich fürs erste auf eine einzelne, vorher zu bestimmende genetische Veranlagung beschränken wird, und immer nur eine begrenzte Zahl von Embryos betreffen kann. Aus diesen Embryos wählt letztlich nicht die Genetik den Embryo aus, sondern die Mutter. Sie ist dabei nicht verpflichtet, dem Vorschlag des Gendiagnostikers zu folgen.Geht es dabei um das „perfekte Kind“? Die Entwicklung eines Embryos wird maßgeblich, aber nicht allein durch die Zusammensetzung seines Erbguts bestimmt. Die PID untersucht Eigenschaften, die im Gegensatz zu den komplex vernetzten Anlagen für Konstitution, Körpermerkmale oder gar Intelligenz von extremer Einfachheit und zugleich tief greifender Wirkung sind. Es handelt sich hier meist um seltene monogene Erbkrankheiten, also schwere Leiden, die durch einen einzigen, genau bestimmbaren Defekt im Erbgut ausgelöst werden können. Chromosomenstörungen und -fehler, wie sie etwa bei älteren Schwangeren routinemäßig in der Pränataldiagnostik aufgespürt werden, gehören ebenfalls dazu. Der Ausschluss bestimmter Erbkrankheiten und Chromosomenstörungen vor der Implantation eröffnet dabei lediglich die Chance, ein Kind zu bekommen, das alt genug werden darf, um schlecht in der Schule zu sein oder seinen Eltern andere Probleme zu bereiten.Kann die PID nur „Leid verhindern“? Die PID erfährt in ihren scheinbar unbegrenzten Möglichkeiten eine weitere sehr klare Beschränkung, die selbst fantasievollste Fortschrittsszenarien nicht so einfach ausblenden können: Für jeden Embryo, der dem Auswahlprozess unterzogen werden soll, ist im Rahmen der Reagenzglasbefruchtung eine menschliche Eizelle nötig, und Eizellen lassen sich nicht in beliebiger Zahl herbeischaffen, sondern müssen durch eine körperlich belastende Hormonbehandlung aus dem Körper der Frau abgeerntet werden. Wer sich für diesen Weg entscheidet hat meist schon einen Leidensweg hinter sich und riskiert weitere Leiden, denn die PID lässt die Aussicht auf eine erfolgreiche Behandlung von rund 30 Prozent auf knapp 15 Prozent sinken. Selbst nach erfolgreicher Verpflanzung getesteter Embryonen sind Fehlgeburten, Missbildungen und Behinderungen möglich.Wird es einen „ethischen Dammbruch“ geben? Selbst wenn die PID niemals in der Lage sein sollte, perfekte Babys zu schaffen und alles Leid zu verhindern: Die Zahl der vor Zeugung testbaren Krankheiten erweitert sich ständig und mittlerweile ist auch die Selektion von Wahrscheinlichkeiten möglich. Die Gene BRCA-1 und -2 sind hier zum viel diskutierten Präzedenzfall geworden, der nicht alle Dämme brechen lässt, aber doch eine wegweisende Änderung in der Einflussnahme darstellt. Ein Defekt in BRCA-1 oder -2 erhöht das Risiko einer Frau, im Verlauf ihres Lebens an Brustkrebs zu erkranken, auf 55 bis 85 Prozent. Wann die Frau erkrankt bleibt ungewiss, aber es gibt mittlerweile zahlreiche Möglichkeiten, das erhöhte Risiko durch Medikamente zu senken und per regelmäßigem Screening rasch Maßnahmen gegen den zeitig entdeckten Tumor einzuleiten. Das Leidenspotenzial der Betroffenen bleibt daher zwar groß, aber sie haben trotzdem die Möglichkeit, Kinder zu bekommen, alt zu werden und ein lebenswertes Leben zu führen – wenn dieses Leben zugelassen wird. In Großbritannien stehen die Brustkrebsgene längst auf jener langen Liste von Krankheiten, für die eine PID erlaubt ist.Geht es um Ja und Nein? Eigentlich nicht, denn keiner der vorliegenden Gesetzesentwürfe sieht eine bedingungslose Freigabe der PID vor. Der Antrag der Gruppe um die Grünenpolitikerin Birgitt Bender lehnt das Verfahren vollständig ab und will ein komplettes Verbot unter Strafandrohung im Gendiagnostikgesetz verankern. Ein grundsätzliches Verbot unter Strafe sehen auch die zwei liberaler gefassten Anträge vor, allerdings als Teil des bisher zuständigen Embryonenschutzgesetzes, und mit Einschränkungen. Die Gruppe um René Röspel und Priska Hinz will dem grundsätzlichen Verbot eine strenge Ausnahmeregelung hinzufügen, die nur dann gilt, falls die PID eine Totgeburt oder den wahrscheinlichen Tod des Kindes im ersten Lebensjahr verhindern kann. Das soll jeweils durch eine Ethikkommission überprüft werden. Der dritte Entwurf unter Federführung von Peter Hintze und Ulrike Flach soll diese Ausnahme auf allgemein als schwer erachtete Erbkrankheiten ausweiten – wobei „schwer“ dem Ermessen der ebenfalls über jeden Einzelfall entscheidenden Ethikkommission überlassen wird.In seiner jeweiligen Form bereitet daher wohl keiner der Vorschläge einem ethischen Dammbruch oder der Züchtung perfekter Menschen den Weg. Aber die Grenzen einer bedingten Zulassung bleiben von der Dynamik wissenschaftlicher Erkenntnisse sicher nicht unberührt. Wer dieses Restrisiko nicht eingehen will, darf auch Nein sagen. Selbst wenn es der Gesetzgeber am Ende nicht so entscheidet.