Der Saatgutkonzern Monsanto hat sich das Patent für eine neue Melonenzüchtung gesichert. Ein neuer Fall von Biopiraterie, sagen NGOs. Und warnen vor den globalen Folgen
Seit einigen Jahren greift auf den Melonenfeldern der Mittelmeerländer und Nordamerikas eine sonderbare Krankheit um sich: Die Blätter der maladen Früchte verfärben sich gelb, rollen sich auf und werden brüchig. Die Wasser- und Honigmelonen selbst sehen normal aus, enthalten aber weit weniger Zucker als gesunde Früchte. Und deshalb kostet das Curcubit Yellow Stunting Disorder Virus (CYSDV), das die Krankheit auslöst, die Landwirte viel Geld. Wenn nicht gar die Existenz.
Aber nicht alle Melonen sind für CYSDV anfällig. Forscher haben in Indien eine resistente Sorte aufgespürt. Dem holländischen Unternehmen De Ruiter gelang die Kreuzung mit anderen Sorten. 2008 kaufte Monsanto die Firma – um die virusresistenten Melonen nun vom Euro
n vom Europäischen Patentamt (EPA) patentieren zu lassen. „Dieser Fall ist ein Missbrauch des Patentrechtes, denn es handelt sich bei der Melone um keine Erfindung“, sagt Christoph Then, ein Sprecher des Bündnisses „Keine Patente auf Saatgut!“. „Das Patent steht im Widerspruch zum Verbot der Patentierung konventioneller Züchtung, das die EU in einer Richtlinie festgelegt hat.“Im vergangenen Jahr hatte die Große Beschwerdekammer des EPA deshalb noch einen Patentantrag auf eine Brokkolisorte mit angeblich krebsprotektiven Eigenschaften abgelehnt. Seither allerdings hat die Behörde mehrfach das Saatgut und die Produkte konventioneller Züchtungen patentiert, wie nun die virusresistente Melone. Diese war, wie auch der Brokkoli, durch ein molekularbiologisch gestütztes, letztlich aber klassischen Auswahlprinzipien folgendes Verfahren entstanden. Für die Methode werden genetische Marker ermittelt und genutzt, anhand derer sich sehr früh im Zuchtprozess und vor allem ganz gezielt Pflanzen mit der gewünschten Eigenschaft erkennen lassen. Ohne Genmanipulation beschleunigt diese Marker-assistierte Selektion (MAS), auch Smart Breeding genannt, die Zucht enorm. Und sie eröffnet den Saatgutkonzernen neue Tore, weil die so gezüchteten Pflanzen patentierbar sind. Egal mit welchem Verfahren andere Züchter künftig zum selben Resultat gelangen: Dort, wo das Patent angemeldet ist, machen sie sich ohne die Zahlung von Lizenzgebühren strafbar. Gegner wie Then sagen, das Melonenpatent widerspreche dem Geist der Brokkoli-Entscheidung und der EU-Richtlinie. Endgültig soll das EPA über den Brokkoli-Fall im Herbst entscheiden.Bereits in den 1930er Jahren erhielten US-amerikanische Züchter erste Patente auf Lebewesen. Der eigentliche Run darauf begann mit dem Aufkommen der Gentechnologie. Rund 350 Pflanzen und 25 Tiere sowie ihre Erzeugnisse hat das EPA allein 2010 patentiert. Dabei wächst der Anteil konventionell gezüchteter Pflanzen und Tiere seit einigen Jahren deutlich stärker als der genmanipulierter Organismen, im vergangenen Jahr war fast ein Drittel der patentierten Sorten konventionell gezüchtet. Der Großteil der Patente entfällt auf die fünf Riesen der Branche: Monsanto, BASF, DuPont, Syngenta und Bayer.Verunsicherte LandwirteKleinere und mittelständische Züchter können sich Patente schlicht nicht leisten und kommen nicht mehr an züchterisch wertvolles Material heran, um Sorten weiterzuentwickeln. Immer mehr Betriebe werden von den Großen wie DeRuiter und Seminis von Monsanto aufgekauft – sehr zur Verunsicherung der Landwirte: „Die Bauern in den Niederlanden haben Angst, dass nach Betriebsübernahmen durch ausländische Firmen die Züchtung für die hiesigen Boden- und Klimagegebenheiten keine Priorität mehr genießt“, erklärt Niels Louwaars von der Universität Wageningen. Denn so ging es ihren skandinavischen Kollegen: „Niemand züchtet für die Klimazone des Nordens, weil der Saatgutmarkt dafür zu klein ist. Großbetriebe sind an großen Märkten interessiert und nicht in spezifisch angepassten Sorten“, sagt Louwaars.Mit dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der geistigen Eigentumsrechte (TRIPS) verpflichtet sich jedes WTO-Mitglied, in seinem Land Patentschutz zu gewährleisten. Zwar gilt ein Patent nur da, wo es auch angemeldet ist, doch gerade bei großen Märkten und Abnehmern lohnt sich das für die Konzerne, wie im Fall der Bt-Baumwolle in Indien. „Die Bauern, die in diesen Ländern patentiertes Saatgut kaufen, müssen Lizenzgebühren zahlen. Nachbaurechte sind im Lizenzvertrag geregelt. Meist sind sie nicht oder nur gegen Gebühr gestattet“, erklärt Michael Frein vom Evangelischen Entwicklungsdienst (EED). Dies widerspricht jedoch der Tradition vieler Bauern im Süden, die jedes Jahr Saatgut für das nächste Jahr zurückbehalten und mit ihren Nachbarn tauschen. Problematisch sei es zudem, wie die EU versuche, die Länder des Südens in bilateralen Abkommen auf eine Auslegung von TRIPS festzulegen, die neben Patenten einen strengeren Sortenschutz vorsieht. Danach müssten die Kleinbauern für die Wiederaussaat des so geschützten Saatgutes 50 Prozent Lizenzgebühren zahlen und dürften ihr Saatgut nicht mehr tauschen.Schwund auf kleinen FeldernDie Arten- und Sortenvielfalt in der Landwirtschaft nimmt mit der wachsenden Oligopolisierung des Agrarmarktes stetig ab. Interessant sind nur die wichtigsten Arten und ertragreichsten Sorten, unabhängig von ihrer regionalen Anpassungsfähigkeit. „Nur noch kleinere Firmen bieten landwirtschaftliche Kulturarten wie kleinere Dinkelsorten, Triticale, Ackerbohne, Erbse oder Hafer an“, berichtet Stephanie Franck, Vorstandsmitglied des Bundes Deutscher Pflanzenzüchter (BDP). „Wenn sie aufgekauft werden, werden diese fallen gelassen und verschwinden aus dem Programm.“ Dabei ist die Menschheit in Zeiten des Klimawandels auf die Vielfalt der Sorten angewiesen, um neue widerstandsfähige Pflanzen zu entwickeln.Auch an der Marburger Uni hat man sich kürzlich damit befasst. Auf dem Symposium „Biodiversität, Geistiges Eigentum und Innovation 2011“ wurde unter anderem die landläufige Behauptung kritisiert, Patente steigerten per se den Erfindergeist. Vielmehr blockieren Biopatente die Innovation, denn anders als im Sortenschutz, wo Züchter unentgeltlich weiterforschen und vermarkten können, ist dies bei patentierten Organismen verboten. Deshalb lehnt der BDP Patente auf gezüchtete Sorten ab: „Nur wer etwas wirklich Neues beiträgt, sollte ein Patent bekommen“, sagt Franck.Der Deutsche Bauernverband, der Bundestag, die Kirchen und verschiedene NGOs teilen diese Meinung. Doch während der Bauernverband an die Lizenzgebühren denkt, stehen bei NGOs wie der Bundeskoordination (BUKO) ethische Motive im Vordergrund: „Wenn biologische Ressourcen patentiert werden, eignen sich Menschen diese an, ungeachtet dessen, dass viele andere Menschen vor ihnen daran gearbeitet (und damit zum Ergebnis beigetragen) haben“, erklärt Gregor Kaiser von der BUKO. Zudem haben NGOs und Kirchen die Folgen der Biopatente für den globalen Süden im Blick und lehnen genmanipulierte Pflanzen grundsätzlich ab. Besonders stark verurteilen entwicklungspolitische NGOs aber die Biopiraterie, die auf den Raub traditionellen Wissens von indigenen Völkern zurückgeht. Zwar sieht die Konvention Biologischer Vielfalt (CBD) seit 1993 vor, die Opfer am Gewinn der Konzerne zu beteiligen, doch die Praxis ist weit davon entfernt. Und dem EED fehlt noch etwas anderes: „In dieses Paket gehört nicht nur benefit-sharing, sondern auch die vorherige Zustimmung. Gefragt wird aber so gut wie nie“, kritisiert Frein.Auch die virusresistente Melone ist ein Beispiel für Biopiraterie: Niemand hat die indischen Bauern gefragt, ob europäische Züchter ihre immune Melone mit anderen Sorten kreuzen dürfen, um anschließend für sich allein die Urherberrechte zu beanspruchen. Sollte Monsanto seine Melone auch in Indien patentieren lassen, dürften Bauern und Züchter ihre heimische Melone nur noch unter Vorbehalt mit anderen Sorten kreuzen. Sollten die Nachkommen gegen den Melonenvirus resistent sein, verstießen sie gegen das Patentrecht. „Wir haben Rückmeldung aus Indien bekommen, dass Organisationen dort überlegen, Einspruch gegen das Patent einzulegen“, sagt Christoph Then. Fällig wäre seiner Ansicht nach eine gesetzliche Klarstellung, die Patente auf Züchtungen inklusive ihres Saatgutes und ihrer Produkte verbietet.