Inzest bleibt im deutschen Rechtssystem strafbar. Argumentiert wird weiter viel mit Freud und Genetik. Passt das noch in Zeiten moderner Wissenschaft?
Mit Inzest wird nur allzu oft jene psychopathische Triebhaftigkeit assoziiert, die man hinter langwierigem, gewaltsamem, sexuellem Missbrauch in der Familie vermuten muss. Wie bei Josef Fritzl aus Amstetten, der mit seiner Tochter sechs Kinder zeugte, während er sie 24 Jahre lang im Keller gefangen hielt. Ein Fall von Inzest, keine Frage, es wurden ja Kinder gezeugt. In erster Linie aber ein Gewaltverbrechen. Das mit Liebe schon mal gar nichts zu tun hat.
Jener Kasus aber, den der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg vergangene Woche verhandelt hat, liegt anders. Zwei Menschen, die sich nie begegnet sind, lernen sich unter besonderen Umständen kennen. Das Mädchen ist 16, der Mann 24 Jahre alt. Sie teilen ein Zimmer, verlieben sic
lieben sich, haben Sex, bekommen innerhalb von vier Jahren vier Kinder. Zwei sind geistig zurückgeblieben, eines leidet an einem operablen Herzfehler, das jüngste ist gesund. Wären die Eltern keine Geschwister, würde man sie bedauern und unterstützen. Aber da sie Bruder und Schwester sind und das auch wissen, kommt der Mann ins Gefängnis, denn wie in der Mehrzahl der europäischen Länder ist geschlechtliche Liebe zwischen direkt Verwandten in Deutschland verboten.Die Ratio, die diesem Verbot zugrunde liegt, ist vielfältig, sie umfasst religiöse, soziale und traditionelle Konzepte mit weit zurückreichenden historischen Wurzeln. Historisch ist auch die Beobachtung, dass das Auftreten schwerer Erbkrankheiten durch Inzest befördert wird. Ein Effekt, der dort, wo eng Verwandte systematisch miteinander Kinder zeugten – in Königshäusern oder entlegenen Dörfern –, auch ohne Kenntnis der Genetik augenfällig wurde.Von Null auf 25 ProzentHeute steht der zugrunde liegende Mechanismus in jedem Schulbuch der Oberstufe: Die Mehrheit aller Erbleiden wird rezessiv vererbt, das heißt, wenn das jeweilige defekte Gen nur von einem Elternteil vererbt wird, erkranken die Kinder nicht, weil das Erbgut dank des doppelten Chromosomensatzes noch über eine intakte Version des Gens vom anderen Elternteil verfügt. Zeugen aber zwei dieser äußerlich gesunden Geschwister zusammen ein Kind, springt die Chance für eine Erkrankung von Null auf 25 Prozent. Ähnlich, aber komplexer ist diese Art der Vererbung, wenn die Gene an das X-Chromosom gebunden sind, wenn die Leiden von mehreren Genen verursacht werden oder die Eltern entfernter miteinander verwandt sind.Es scheint aber klar, dass das Kinderkriegen innerhalb der Familie im Sinne der Evolution eine eher schlechte Idee ist. Trotzdem sprechen sich viele Wissenschaftler seit Jahrzehnten gegen das Verbot inzestuöser Familiengründungen aus – in erster Linie, weil solche Paarbildungen wegen der Biologie zwar gefährlich sein können, wegen der Biologie zugleich aber auch zu selten stattfinden, als dass man die wenigen Einzelfälle strafrechtlich verfolgen müsste. Den zentralen Beitrag zu dieser Debatte leistete der Finne Edvard Westermarck 1921: Der Ethnologe postulierte, dass die Evolution in Kindern eine tief verwurzelte sexuelle Abneigung gegenüber Geschwistern und Eltern etabliert habe. Als Bedingung für diese Aversion nennt er den intimen Kontakt der Familienmitglieder in Kindheit und Jugend. Westermarck zufolge ist Inzest also eine Ausnahmeerscheinung, und damit widersprach der Wissenschaftler deutlich Sigmund Freuds bis heute weithin etablierter Auffassung, der Inzest entspreche einem natürlichen Trieb des Menschen. Und sein Verbot sei bloß „der Einsicht zivilisierter Menschen“ zu verdanken, dass die Befriedigung eines solchen Triebs „der Gesellschaft Schaden“ zufüge.Unter Psychologen gibt es bis heute Streit über das Inzestprinzip Freuds, nicht zuletzt, weil Westermarcks These den möglichen Irrtum Freuds durchaus zu erklären vermag: Der Evolutionspsychologe Steven Pinker verweist in How The Mind Works darauf, dass Freud eine Amme gehabt habe und das überlieferte sexuelle Interesse an der eigenen Mutter als Ergebnis fehlender Intimität, also als Beleg für den Westermarck-Effekt gesehen werden müsse.Wer darf testen?Viel mehr noch sprechen inzwischen wissenschaftliche Studien dafür, dass Inzest tatsächlich einer soziobiologischen Beschränkung unterliegt. Bereits Schimpansen vermeiden Sex mit Artgenossen, mit denen sie aufgewachsen sind. Unter den Bewohnern israelischer Kibbuzim zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es zwar keine engen Verwandtschaften, aber das nahe Zusammensein der Kinder führte dazu, dass diese später kaum untereinander heirateten. Auch die chinesische Tradition, für eine Hochzeit vorgesehene Kinder durch Adoptionskonstruktionen bereits im Kleinkindalter zusammenzubringen, zeitigte diesen Effekt: Herangewachsen liebten diese Kinder einander sehr – aber nur wie Brüderchen und Schwesterchen. Die resultierenden Ehen endeten überdurchschnittlich oft früh und kinderlos. Umgekehrt kommt es zwischen Geschwistern oder eng Verwandten häufiger zu Liebesverhältnissen, wenn die Beteiligten nicht miteinander aufgewachsen sind – wie bekanntlich auch im Fall der Geschwister Patrick und Susan.Was an den erblichen Fallstricken solcher Beziehungen noch nicht viel ändert. Aber im Zeitalter von Gentests und Präimplantationsdiagnostiken, mit deren Hilfe sich viele genetische Defekte heute problemlos ausmachen lassen und die Schwerkranken, erblich vorbelasteten Nichtgeschwistern oder 40-jährigen Frauen die Geburt gesunder Kinder nicht nur ermöglichen dürfen, sondern auch sollen, erschließt sich das Inzestverbot selbst auf Grundlage der unmittelbaren Biologie nicht mehr. Warum sollten nicht auch Geschwister von diesen Techniken Gebrauch machen dürfen, wenn die Hemmungen sonst so leicht abbaubar erscheinen? Zumal die Angst vor genetischer Degeneration durch das seltene Phänomen des Inzests völlig außer Acht lässt, dass nicht nur Nachteile erblich sind und sich in engen Verwandtschaftsverhältnissen verstärken können. Dasselbe gilt auch für erbliche Vorteile, die aber nicht so einfach auszumachen sind, wie es bei Krankheiten der Fall zu sein scheint.Insofern stellt sich weniger die Frage, ob die Entscheidung des EGMR dem Gefühl nach in Ordnung war, als dass es darum ginge, das in Deutschland geltende Gesetz neu zu beleuchten, weil es von den Entwicklungen in Gesellschaft und Wissenschaft überholt worden ist. Frankreich hat sich bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts von dem Verbot befreit – und ist noch immer kein Land voller Dorftrottel.