Der Freitag: Herr Wagner, was haben wir von der Volkszählung?
Gert G. Wagner: Das Hauptziel ist Gerechtigkeit beim Finanzausgleich sowohl in Deutschland als auch in Europa. Die Umverteilung öffentlichen Geldes wird nach Bevölkerungszahlen ermittelt. Wenn die nicht stimmen, gibt es Ungerechtigkeiten. Das zweite wichtige Ziel ist die Verbesserung der wissenschaftlichen Analysen, auf denen staatliche und kommunale Planung beruht.
Die Bevölkerung misst vermutlich nicht mehr 82 Millionen Köpfe, sondern einige Millionen weniger. Was heißt es für den Finanzausgleich, wenn der Zensus das bestätigt?
Darüber will ich jetzt auf keinen Fall mutmaßen, denn die Furcht vieler Kommunen vor möglicherweise unangenehmen Wahrheiten ist sehr groß.
Wenn no
n Fall mutmaßen, denn die Furcht vieler Kommunen vor möglicherweise unangenehmen Wahrheiten ist sehr groß.Wenn noch nicht einmal die 82 Millionen stimmen – wozu haben wir eigentlich den jährlichen Mikrozensus, für den 800.000 Leute befragt werden?Der Mikrozensus erfasst bloß ein Prozent der Bevölkerung. Es gibt ja – auch aus Datenschutzgründen – kein bundesweit zentrales Melderegister. Die kommunalen Melderegister aber sind insbesondere in Großstädten systematisch falsch, weil es nicht sanktioniert wird, wenn man ohne Abmeldung umzieht. Die Kommunen haben kein Interesse, ihre Daten zu korrigieren, weil sie umso mehr Steuergeld bekommen, je größer sie sind. Sie sollten aber etwa wissen, wie viele Kinder bei ihnen tatsächlich leben, um Kitas zu planen.Der Zensus 2011 wird auch bloß ein Zehntel der Haushalte befragen. Man weiß dann immer noch nicht, ob die 90 anderen Prozent der Registerdaten stimmen.Ja, aber es geht ja, aus Datenschutzgründen, auch nicht darum, die Qualität der Register zu verbessern. Durch die Befragung wird lediglich eine Quote von Leuten berechnet, die zwar gemeldet, aber nicht mehr da sind. Diese Quote ist für die Planungszwecke der Kommunen wertvoll. Die Daten aus der Volkszählung werden aber nicht zurückgespiegelt in die Register – die bleiben fehlerhaft.Geben Sie doch mal zwei Beispiele für mangelhafte Gesetze, die auf falscher Statistik beruhen.Wir haben erst seit kurzer Zeit wissenschaftlichen Zugriff auf detaillierte Arbeitsmarkt-Statistiken. Die Analysen haben ergeben, dass viele Arbeitsmarktmaßnahmen viel schlechtere Ergebnisse bringen als gedacht. Kurz: Sie helfen Arbeitslosen selten, wieder einen Job zu finden. Zweites Beispiel: Das Elterngeld wurde mit der Behauptung eingeführt, die Akademikerinnen blieben zu 40 Prozent kinderlos und bräuchten darum einen finanziellen Anreiz. In Wirklichkeit bleiben Akademikerinnen aber nicht viel häufiger kinderlos als Nicht-Akademikerinnen.Aber das wissen wir jetzt auch ohne Volkszählung. Zu diesem Zweck wurde eine Spezialerhebung durchgeführt. Eine Volkszählung kann solche Daten nebenbei und sehr preiswert liefern. Allerdings wird die Frage nach der Zahl der Kinder ironischerweise nicht gestellt, da die Politik den Zensus-Fragebogen „schlank“ halten wollte. Mit den Ergebnissen des Zensus aber werden wir sicherlich noch viele andere Gesetze in einem anderen Licht sehen.Die Fragen nach dem Migrationshintergrund könnten problematisch sein: Es dürfte zum Beispiel Antiterrorbehörden interessieren, wenn Migranten ihre Religionszugehörigkeit nennen und angeben müssen, wann sie wo gelebt haben.Die Antiterrorbehörden werden so wenig Zugriff auf die einzelnen Angaben bekommen wie irgendwer sonst. Ich bezweifle außerdem, dass Antiterror-Behörden mit den Daten einer 10-Prozent-Stichprobe mehr anfangen könnten, als sie über einzelne Individuen ohnehin schon wissen. Der enorme Vorteil der Frage nach dem Migrations-Hintergrund besteht dagegen darin, dass die Gesellschaft, Städte und Gemeinden endlich im Detail ihre Vielfalt erkennen werden. Das wird den Status von Deutschland als Einwanderungsland untermauern und das Leben von Zuwanderern verbessern. In der Tat: Die „Aufklärungsfunktion“ eines Zensus ist auch ein ganz eigener gesellschaftlicher Wert einer solchen Unternehmung, die in den USA ja sogar Verfassungsrang hat. Statistiken verbessern die Grundlagen für politische Entscheidungen.Warum wird in den „Sonderbereichen“ wie Krankenhäusern und Gefängnissen jeder individuell erfasst? Das stößt Datenschützern besonders auf. Die Kommunen, in denen entsprechende Einrichtungen sind, haben ein großes Interesse, über Krankenhäuser und Pflegeheime besser Bescheid zu wissen. Das ist doch auch in unser aller Interesse. Oder?Wie wollen Sie Hartz-IV-Empfängern vermitteln, dass die Fragen nach Nebenjobs, unbezahlten Tätigkeiten oder Bemühungen um Arbeit nicht dazu dienen, das Jobcenter aufmerksam zu machen?Ich kann das verstehen, dass Leute sich damit unwohl fühlen, das bestreite ich ja gar nicht. Aber dieses Unwohlsein beruht auf Annahmen und Szenarien, die wirklich unrealistisch sind. Die Zähler sind verpflichtet, über einzelne Personen nichts weiterzugeben, und es gibt für sie auch nicht den geringsten Anreiz dazu, im Gegenteil: Für Zähler aus dem öffentlichen Dienst droht der Verlust des Jobs oder gar des Beamtenstatus. Und es gibt in der 60-jährigen Statistikgeschichte der Bundesrepublik keinen Fall von Datenmissbrauch.Die Zensus-Kommission, der Sie vorsitzen, hat ausdrücklich bedauert, dass das Gesetz den Fragenkatalog am Ende doch stark beschränke, wo dies doch „erhebliche Kosten verursachen wird, da zentrale Informationen, die zur Erfüllung staatlicher Aufgaben notwendig sind, nicht vorhanden sein werden“. Womit drohen Sie da?Wissenschaftler wollen immer mehr wissen als man weiß, das muss so sein. Aber von der Beschränkung des Fragenkatalogs geht die Welt nicht unter. Wenn es zu Planungsfehlern kommt, weil vorhandene Daten nicht perfekt sind, verursacht dass sicherlich Kosten; aber auch perfekte Daten schützen nicht vor Prognose-Irrtümern. Es könnte sogar so sein, dass bei einer weniger guten Datenbasis die Entscheidungsträger eher das Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern suchen und dadurch Planungen verbessert werden.Eine Gruppe von Datenschützern reicht nun Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Ist der Zensus 2011 gefährdet?Das weiß ich nicht; ich bin kein Jurist. Aus technisch-organisatorischer Sicht sehe ich auf jeden Fall keine Datenschutzlücke. Als Staatsbürger möchte ich sagen, dass die Politik meiner Überzeugung nach schlecht beraten war, keine breite öffentliche Debatte über Sinn und Zweck des Zensus rechtzeitig zu führen. Damit hätte allerdings vor Jahren schon der damalige Innenminister Otto Schily anfangen müssen. Er war aber in diesen Fragen völlig desinteressiert. Vielleicht ist es ja für einen öffentlichen Diskurs noch nicht zu spät. Die Klage in Karlsruhe wird das Klima dafür aber bestimmt nicht verbessern. Die Diskussion ist schon wieder ziemlich verstellt. Wahrscheinlich hätte sich auch die Zensus-Kommission früh zu Wort melden sollen. Insofern muss ich mich auch an die eigene Nase fassen. Ich hoffe, dass das beim nächsten Mal, 2020, besser läuft.