Der Freitag: Welche Konsequenzen wird das Sorgerechts-Urteil des Verfassungsgerichts haben?
Robert Habeck: Ich habe zwei Hoffnungen. Zum einen hoffe ich, dass Menschen in ehelichen und nicht-ehelichen Beziehungen bald die gleichen Rechte und Pflichten haben. Darüber hinaus erhoffe ich mir, dass die familienpolitische Debatte künftig stärker um das Kindeswohl geführt wird, anstatt um die Stellung von Mann und Frau. Das Urteil hat diesen Ball ins Feld der Familienpolitik gespielt. Jetzt kommt es darauf an, ihn dort offensiv nach vorne zu schießen, nicht zurück.
Was heißt das?
Es fällt auf, dass immer von den Ansprüchen der Väter und Mütter auf ihre Kinder geredet wird. So gesehen würde die Beweislast umgekehrt, wenn der Anspruch des Kindes auf seine Eltern in den Mittelpunkt der Debatte rückt.
Wie kann ein Sorgerechtsgesetz aussehen, das diesen Anspruch erfüllt?
Zumindest sollte es berücksichtigen, dass Kinder aus verschiedenen Motiven heraus entstehen. Nicht jedes Baby, dass nach einem One-Night-Stand geboren wird, muss ja eine dauerhafte Beziehung zwischen Mann und Frau auslösen. Wer das behauptet, argumentiert an der Wirklichkeit vorbei. Andererseits erlebe ich unter meinen Freunden viele Beziehungen, die stabiler sind, als so manche Ehe.
Was bedeutet das Urteil für diese Freunde?
Zunächst einmal bedeutet es weniger Diskriminierung. Es ist ein Zeichen der Akzeptanz, dass sie keine schlechtere Partnerschaft führen als Menschen mit Trauschein. Dafür, dass das Wort, dass sie sich gegenseitig gegeben haben, ebenso viel Bindekraft hat wie das Wort, dass man vor einem Dritten gibt.
Das stimmt für Familien, in denen beide Eltern-teile ihre Verantwortung erfüllen. Was aber ist mit Kindern, deren Väter den Unterhalt verweigern und trotzdem das Sorgerecht ausüben wollen?
Ja, wir müssen schauen, ob sich der rechtliche Grundsatz mit der Realität beißt. Ich denke aber, da lässt sich ein Kompromiss finden.
Wie denn?
Mein Vorschlag ist: Das Amt prüft nach der Geburt, ob die Eltern in einer Lebensgemeinschaft leben. Für andere Zwecke wird so etwas ja heute schon gemacht, bei Hartz IV-Empfängern beispielsweise. Inzwischen haben Gerichte dafür auch Kriterien festgelegt. Ergibt die Prüfung: Das ist eine Lebensgemeinschaft, dann wird das Sorgerecht geteilt wie bei einer Ehe. Ansonsten bekommt es erst einmal die Mutter. Mit anderen Worten: Wer zum Zeitpunkt der Geburt eine gemeinsame Kasse hat, wer zusammen wohnt oder regelmäßig zusammen ins Bett geht, soll auch das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Das wird in einigen Fällen zu Streit vor Gericht führen, aber dafür gibt es eingeübte Verfahren aus anderen Rechtsgebieten.
Robert Habeck, 40, verheiratet, vier Kinder, sitzt im Landtag Schleswig-Holstein der Grünen-Fraktion vor. 2008 erschien sein Buch Verwirrte Väter. Oder: Wann ist ein Mann ein Mann?