Kann es überhaupt eine Art Eigentum am eigenen Tod geben?
Illustration: der Freitag
Es war ein Tag der persönlichen Betroffenheit und der Bekenntnisse. Der Unionsabgeordnete Michael Brand berichtete von seinem an Krebs leidenden Vater, den er als Kind begleitet hatte. Die Linke Petra Sitte erlebte, wie ihr sterbewilliger Vater Nahrung und Medikamente verweigerte. Sie wünsche niemandem, die Hilflosigkeit und Ohnmacht erleben zu müssen, die sie damals empfand. Peter Hintze (CDU) wiederum erzählte von einem Patienten, dessen Tumor „stinkend aus dem Kopf herausgewachsen“ sei und der sich aus Verzweiflung darüber aus dem Fenster gestürzt habe.
Wie immer, wenn der Bundestag auf dem schmalen Grat beginnenden und endenden Lebens balanciert, müssen Einzelfälle herhalten, um Bilder zu bekräftigen und Argumente zu festigen. Bei
tigen. Bei der Debatte um die assistierte Sterbehilfe, die – wieder einmal – als „Sternstunde des Parlaments“ deklariert wurde, war das nicht anders als bei der Ausmessung anderer bioethischer Erlaubnisräume, ob es sich nun um die Präimplantationsdiagnostik handelte oder die Organspende.Zum Betroffenheitsmodus gehört aber auch, dass Abgeordnete aus ihren Erfahrungen sehr unterschiedliche, mitunter sogar konträre Schlüsse ziehen. „Mein Ende gehört mir!“ ist die eine, in nicht ganz schlüssiger Analogie zum Schwangerschaftskonflikt („Mein Bauch gehört mir“) gezogene Folgerung, die Matthias Birkwald (Linkspartei) mit Vertretern der Grünen um Renate Künast in einem der vier vorliegenden interfraktionellen Gesetzesvorschläge zieht. Diese Fraktion würde am liebsten alles beim Alten lassen, was bedeuten würde, auch nichtkommerzielle Sterbehilfevereine zuzulassen. Einer von ihnen, die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, trommelt mit dieser Parole für die „Hilfe zur Selbsterlösung“.Pervertierte HumanitätAm anderen Ende des Spektrums positionieren sich die 35 Abgeordneten, die die Anstiftung und Beihilfe zur Sterbehilfe gänzlich verboten sehen wollen, unter ihnen der frühere Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hubert Hüppe. Das Gros der Abgeordneten, die die beiden dazwischenliegenden Vorschläge unterstützen, arbeitet sich an einer Haltung zur „gewerbsmäßigen“ beziehungsweise zur „geschäftsmäßigen“ Sterbehilfe ab. Gewerbsmäßig handelt etwa ein Arzt oder ein Verein, der wiederholt Sterbehilfe leistet, ohne dass er daraus finanziellen Nutzen zieht; geschäftsmäßig agieren dagegen Sterbehilfeorganisationen nach Schweizer Vorbild, die sich die Beihilfe mehr oder weniger teuer bezahlen lassen. Die Orientierungsdebatte zu diesem „anspruchsvollsten Vorhaben dieser Legislaturperiode“ (Norbert Lammert) sollte den vielen bislang unentschlossenen Abgeordneten die Möglichkeit geben, eine Position zu entwickeln, bevor die Vorlagen als Gesetzentwürfe eingereicht werden.Dass die Sterbehilfe nach mehreren vergeblichen Anläufen überhaupt wieder auf der Tagesordnung des Parlaments steht, verdankt sich unter anderem den Umtrieben des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch, der mit seinem kommerziellen Sterbehilfeverein nicht nur für Schlagzeilen sorgte, sondern auch Gerichte beschäftigte. Volker Kauder verwies auf die Perversion, im Namen der Humanität Geschäfte machen zu wollen und hatte damit wohl die Mehrheit des Parlaments auf seiner Seite.Denn auch die Vertreter der beiden „mittleren“ Positionen wollen die organisierte gewinnorientierte Sterbehilfe verboten sehen. Doch während die Gruppe um Peter Hintze und Karl Lauterbach das ärztliche Standesrecht stärken und Sterbehilfe Ärzten vorbehalten will, ist die größte Abgeordnetenfraktion um Michael Brand davon überzeugt, dass Einzelpersonen und Vereine, die Sterbehilfe gewerbsmäßig, also auch ohne ökonomisches Kalkül betreiben, strafrechtlich belangt werden sollten. Das freilich würde aber Ärzte, die wiederholt Sterbehilfe leisten, in die Verdachtszone rücken.„Wir entziehen Vereinen die Existenzgrundlage, indem wir professionelle Hilfe und Beratung durch den Arzt rechtssicher machen“, hofft Carola Reimann (SPD) deshalb stellvertretend für die Hintze-Unterstützer. Das geht auch an die Adresse der ärztlichen Standesvertretungen in den Ländern, die für die derzeitigen unübersichtlichen Regelungen verantwortlich sind; und die Bundesärztekammer hat sich gerade wieder gegen die assistierte Sterbehilfe ausgesprochen. Wie deren Chef Frank Ulrich Montgomery fürchtet auch der Unionspolitiker Michael Brand, dass die reguläre ärztliche Beihilfe zum Suizid Türen öffne und zu der „traurigen Entwicklung in den Nachbarländern führt, die auch mit engen Kriterien begonnen hat“.500.000 HilfloseEr spielte damit auf den Fall einer gesunden 24-jährigen Belgierin an, die sich seit ihrer Kindheit den Selbstmord wünscht und dabei nun von Ärzten unterstützt werden darf. Bekannt geworden ist auch der Fall des belgischen Sexualstraftäters Van Den Bleeken, der, weil ihm im Gefängnis eine Therapie vorenthalten wurde, sterben wollte. In Belgien ist mittlerweile auch die aktive Sterbehilfe für Kinder erlaubt, in den Niederlanden wird sie gerade diskutiert. Dem Sterbewunsch von Alzheimer-Patienten wird schon heute entsprochen.Diesen „Rubikon“, von dem der ehemalige Enquete-Vorsitzende René Röspel sprach, wollen viele Parlamentarier nicht überschreiten. Gleichzeitig sehen sie sich aber mit Forderungen konfrontiert, die im Namen des Selbstbestimmungsrechts die Verfügungsgewalt über das eigene Sterben annoncieren. Aber gibt es überhaupt eine Art Eigentum am eigenen Tod, fragt die Soziologin Stefanie Graefe. Und ist diese Form der Selbstinszenierung des eigenen Sterbens – etwa in der Art des Schriftstellers Wolfgang Herrndorf –, so die Überlegung von Katrin Göring-Eckardt, nicht wie die Apotheose des sich selbst optimierenden Menschen, der auch noch sein Ende „in den Griff“ bekommen will?Der falschen Heroisierung der Selbsttötung steht die ebenso verlogene Glorifizierung der Hochaltrigen gegenüber und die idyllischen Beschreibungen von Geborgenheit und Vertrautheit im Kreise von Familie und Ärzten, in dem der schmerzfrei Sterbende seine letzten Tage verbringt. Das hat mit der Realität in den Pflegeheimen so wenig zu tun wie mit der therapeutischen Mangelwirtschaft und der Rationierung von Gesundheitsleistungen, die den Druck auf kranke und alte Menschen erhöht. Es braucht gar keine Priorisierungsliste wie in Oregon, dass sie diese Erwartungshaltung empfinden. In dem amerikanischen Bundesstaat besteht die Mehrzahl derer, die die Selbsttötung in Anspruch nehmen, aus alten, schlecht versicherten Frauen.In Deutschland, rechnet Harald Weinberg (Linke) vor, benötigten 60 Prozent der 522.000 Sterbenden im Jahr eigentlich palliative Unterstützung, sie steht jedoch nur 100.000 zur Verfügung. Bei 90 Prozent aller Sterbewilligen liegt eine psychische Erkrankung vor, die eigentlich therapiert werden könnte. Sie wolle nicht, dass Menschen freiwillig sterben, weil es ihnen angedient würde, so seine Fraktionskollegin Kathrin Vogler. Die pflegepolitische Sprecherin der Grünen, Elisabeth Scharfenberg, dagegen wünscht sich, einmal eine dreistündige parlamentarische Debatte zum Thema Pflege zu erleben. Den assistierten Suizid zur abrufbaren Leistung zu erklären, hält sie für ein „katastrophales Signal“.Dass sich auch die Befürworter der Sterbehilfe geradezu gebetsmühlenhaft zu Palliativmedizin und Hospizversorgung bekennen, ist vielleicht als Indiz auf eine unbewusste Beunruhigung zu verstehen. Denn natürlich wissen auch sie, dass ein Sterbewunsch eingebettet ist in die sozialen Umstände, aus denen er erwächst. Dafür sprechen auch die Umfragen: Zwar sind noch immer 63 Prozent aller Deutschen für die Sterbehilfe, doch zwei Drittel glauben auch, dass Sterbewillige um den tödlichen Becher bäten, weil sie niemandem zur Last fallen wollten.Die Angst vor Autonomieverlust und davor, für andere zur Last zu werden, ist in einer zunehmend individualisierten Gesellschaft ein Schreckensszenario. Aber verlieren Menschen automatisch ihre Würde, wenn sie sich in Abhängigkeit von anderen begeben? Hilfe geben und empfangen, erklärte Gesundheitsminister Hermann Gröhe, habe nichts Entwürdigendes. Er war auch der Einzige, der darauf verwies, dass dramatische Einzelschicksale nicht Anlass sein dürfen, Ärzte zu Todesengeln zu machen. Leider verknüpfte er diesen Hinweis mit dem Wunsch nach mehr und besseren Patientenverfügungen. In ihnen geht es meistens nur um die vorsorgliche Abwahl von lebenserhaltenden Maßnahmen. Auch eine Art von kostenvermeidender Selbstabschaffung. Im Herbst will der Bundestag über die Sterbehilfe entscheiden.
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