Politik
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"Die Politik muss das Europarecht in Schranken weisen"
Der Kölner Politikwissenschaftler Martin Höpner warnt vor dem Europäischen Gerichtshof, der das deutsche Grundgesetz übergeht und ein neues Tarifrecht schafft
Der Freitag: Herr Höpner, was erzürnt Sie an den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)?
Martin Höpner
: Es ist bemerkenswert, wie es dem EuGH gelingt, die Grenzen zwischen EU-Binnenmarktrecht und nationalem Recht nach und nach zu Gunsten des europäischen Rechts zu verschieben. So wie jüngst mit den Urteilen in den Fällen „Viking“, „Laval“, „Rüffert“ und „Kommission gegen Luxemburg“.
Was ist daran problematisch? Im Zeitalter der Globalisierung ist der Nationalstaat zu schwach, um die Regeln zu bestimmen.
Richtig. Aber mit der Verschiebung der Grenzen zwischen nationalem Recht und dem Europarecht werden gleichzeitig die Gewichte zwischen marktschaffenden und marktkorrigierenden Regeln verschoben
Grenzen zwischen nationalem Recht und dem Europarecht werden gleichzeitig die Gewichte zwischen marktschaffenden und marktkorrigierenden Regeln verschoben – und zwar zugunsten des Marktes. Für mich als Politikwissenschaftler ist der Wandel zugunsten der vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes atemberaubend ...... freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital ... Das nationale Arbeits- und Sozialrecht wird vom Binnenmarktrecht ausgehebelt.Erklären Sie uns das bitte genauer. Das deutsche Streikrecht hat Verfassungsrang. Niemand käme hierzulande auf die Idee, eine Gewerkschaft müsste zuerst juristisch nachweisen, dass die Ziele eines Streiks inhaltlich gerechtfertigt sind.Das Ziel kann beispielsweise die Verbesserung von Arbeitsbedingungen sein oder höhere Löhne. Nun sagt der EuGH: Streiks sind nicht zu rechtfertigen, wenn sie Ziele verfolgen, die geeignet sind, die in den europäischen Verträgen vereinbarten unternehmerischen Grundfreiheiten einzuschränken. Damit werden rechtliche und politische Dämme eingerissen.Die vier Urteile antworten auf spezielle Fragen. Sprechen Sie den Urteilen nicht eine allzu grundsätzliche Bedeutung zu?Nein, genau darum geht es. Der EuGH versucht, ein neues Verhältnis zwischen europäischen Grundfreiheiten einerseits, sowie nationalem Arbeits- und Sozialrecht andererseits herauszuarbeiten. Das Gericht hat sich ein Instrumentarium gebastelt, mit dem sich wesentliche Elemente unserer Arbeitsverfassungen aushebeln lassen. Dazu werden alle nur erdenklichen Rechtsbestände als Verstöße gegen die Grundfreiheiten interpretiert.Der EuGH könnte so das Ende der Mitbestimmung einläuten. Das steht gewiss nicht unmittelbar bevor. Aber wenn er wollte, könnte er es! Wenn man das Streikrecht aushebeln kann, weil es der Dienstleistungsfreiheit Grenzen setzt, kann man auch die Mitbestimmung aushöhlen, weil sie die Kapitalverkehrsfreiheit einschränkt. Letztlich schränken alle sozialen Rechte in irgendeiner Art die Freiheit des Kapitalismus ein.Löcher in das Mitbestimmungsrecht hat der EuGH eh schon gerissen.Und zwar mit seinen Urteilen zum Gesellschaftsrecht. Die besagen, dass sich Unternehmen ihre Rechtsform unabhängig vom Ort der wirtschaftlichen Betätigung frei wählen können. Mann kann also eine britische „Limited“ gründen, über die Schwellen von 500 oder gar 2.000 Beschäftigten hinauswachsen – und trotzdem gibt es keine Unternehmensmitbestimmung.Kritiker unterstellen den Richtern eine neoliberale Orientierung.Nein, das ist nicht der Punkt. Die Rechtsprechung des EuGH hat aber einen deutlichen Europäisierungsdrall. Mit anderen Worten: Der EuGH betreibt systematische Usurpation nationaler Kompetenzen. Die liberalisierende Wirkung der Rechtsprechung kommt zustande, weil die europäischen Grundfreiheiten das wirkungsvollste Instrument zur Unterordnung der nationalen Rechtsordnungen unter das Europarecht sind. Um aber diese Unterordnung zu betreiben, müssen die Richter keine Neoliberalen sein.Wenn alle Mitgliedstaaten den Lissabonner Vertrag ratifizieren, gibt es im Vertragswerk erstmals einen Verweis auf europäische soziale Grundrechte. Wird das die Rechtsprechung des EuGH verändern?Das glaube ich kaum. Der EuGH wird genau das sagen, was er heute sagt. Nämlich: Schaut her, Europa hat soziale Grundrechte. Aber ihre Ausübung muss unter Beachtung der Binnenmarktregeln erfolgen. Damit ist nichts gewonnen.Was also schlagen Sie vor?Wir müssen uns klarmachen, dass sich der EuGH anmaßt, genuin politische Entscheidungen von hoher Tragweite zu treffen. Ich würde mir wünschen, dass die Politik aufsteht und sagt: Derart illegitime Übergriffe auf unsere Rechtsbestände akzeptieren wir nicht. Es wird Zeit, dass die Politik das Europarecht in die Schranken weist.Sie wollen den EuGH abschaffen?Um Gottes Willen, nein. Aber nicht jeder Übergriff des EuGH darf unwidersprochen hingenommen werden. Der EuGH ist darauf angewiesen, dass die Mitgliedstaaten seine Entscheidungen umsetzen und politisch vor den Wählern verantworten. Im Gegenzug muss er die politische Autonomie der Mitgliedstaaten respektieren. Vielmehr: Er muss lernen, das zu tun. Wie aber soll er das lernen, wenn die nationalen Regierungen es nie auf einen Konflikt ankommen lassen.Und warum wehrt sich die Politik nicht?Weil es unendlich schwer fällt, europäischen Entscheidungen zu widersprechen, ohne als schlechter Europäer dazustehen. Selbst dann, wenn sie inhaltlich fragwürdig und vom demokratischen Gehalt her illegitim sind. Im Grunde tun wir immer noch so, als sei Europa Außenpolitik. Ein paar Verträge zur internationalen Zusammenarbeit, die keiner besonderen demokratischen Legitimation bedürfen. In Wahrheit ist Europapolitik längst Innenpolitik: Sicherheitspolitik, Sozialpolitik, Bildungspolitik, Gesundheitspolitik.Was folgern Sie daraus?Dass europäische Politik mit anderen, kritischen Maßstäben geprüft werden muss. So wie wir es mit jeder anderen Politik auch tun würden. Ich meine: Wir dürfen nicht zulassen, dass die Arbeits- und Sozialverfassungen einem europäischen Wettbewerbsstaat untergeordnet werden – durch Richterrecht, an der demokratischen Willensbildung vorbei. Da müssen wir aufwachen. Die Sache wird allmählich gefährlich.