Die Regierung sollte Rüstungsgeschäfte öffentlich erklären – notfalls muss sie dazu gezwungen werden. Eine Lieferung der Leopard-2-Panzer nach Saudi-Arabien wäre strafbar
Zumindest ist die Bundesregierung in ihrem Umgang mit dem arabischen Frühling konsequent. In Tunesien verschlief man ihn. In Ägypten begründete man die deutsche Zurückhaltung mit den islamistischen Muslim-Brüdern im Land. Und als man in Libyen die Chance hatte, sich auf die Seite der Demokratiebewegung zu schlagen, wählte man mit China und Russland die Enthaltung auf dem Weg der aufrechten Demokraten.
Deshalb steht die Lieferung von 200 Leopard-Panzer an Saudi-Arabien in keinem Widerspruch zur bundesdeutschen Außenpolitik unter Schwarz-Gelb. Union und FDP setzen ihren Kurs fort, den sie bereits in ihrem Koalitionsvertrag angedeutet haben. Dort einigten sich Angela Merkel und Guido Westerwelle auf eine Formulierung, die erstmals in einem Koalitionsvertrag d
svertrag das Wörtchen „restriktiv“ bei den Waffenexporten vermissen lässt: „Es bleibt bei der verantwortungsbewussten Genehmigungspolitik für die Ausfuhr von Rüstungsgütern. Um faire Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Wirtschaft zu gewährleisten, wird eine Harmonisierung mit der Genehmigungspolitik der anderen EU-Staaten auf hohem Niveau angestrebt. Auch beim Export von Dual-Use-Gütern wird die deutsche Genehmigungspraxis in diesem Sinne angeglichen. Bürokratische Hemmnisse werden abgebaut und die Verfahren beschleunigt. Steht eine zivile Verwendung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest, ist eine Genehmigung zu erteilen.“ Wenn sich Westerwelle also vor wenigen Tagen noch auf dem Tahrir-Platz hat feiern lassen, dann nur nach dem Prinzip: Schöne Worte für die Demokratie, Panzer für Despoten.Gegen Demonstranten bestens geeignetAls im Königreich Bahrain die Verstärkungstruppen aus dem Nachbarland Saudi-Arabien mitgeholfen haben, den demokratischen Protest blutig niederzuschlagen, stellte sich selbst Außenminister Westerwelle offiziell auf die Seite der Demonstrantinnen und Demonstranten. Nun müssen wir uns für die Zukunft aber vorstellen, dass deutsche Leopard-2-Panzer mithelfen, solche Demonstrationen zu unterdrücken. Dass sich dieser Panzer dafür bestens eignen würde, schreibt der Hersteller Krauss-Maffei-Wegmann (KMW) auf seiner Website: „Asymmetrische Bedrohungen, zum Beispiel Terroristen, IEDs oder Einzelpersonen, stellen die Truppe vor neue Herausforderungen. Mit dem Leopard 2A7+ gibt KMW darauf die richtige Antwort und den Streitkräften ein Mittel an die Hand, ihren Auftrag bestmöglich zu erfüllen.“Saudi-Arabien gehört zu den zehn autoritärsten Staaten der Welt, befand ein Demokratie-Ranking des britischen Magazins The Economist im Jahr 2007. Deshalb habe ich vergangene Woche Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt – wegen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Sollte KMW in Kürze 200 Panzer nach Saudi-Arabien liefern, wäre das gemäß Paragraf 22a des Kriegswaffenkontrollgesetzes das Ausführen von Kriegswaffen aus dem Bundesgebiet ohne eine entsprechende Genehmigung – denn diese gibt es ja offiziell nicht. Darauf stünde eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. In besonders schweren Fällen – und darum handelt es sich hier zweifellos – droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.Solidarität? FehlanzeigeBei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft darf sich die Bundesregierung nicht länger hinter vermeintlichen Geheimhaltungspflichten verstecken. Solange sie aber zu den Ergebnissen der Verhandlungen im Bundessicherheitsrat schweigt, besteht zumindest ein Anfangsverdacht, dass bei der Lieferung der Panzer gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen wird. Selbst der Versuch wäre bereits strafbar. Die Staatsanwaltschaft ist nun die Herrin des Ermittlungsverfahrens und in der Pflicht, den Sachverhalt zu erforschen. Die Regierung hat die Wahl: Lässt sie ihre Geschäftspartner bei KMW ins Gefängnis wandern oder verrät sie uns die Wahrheit? Letzteres hat noch nie geschadet. Es ist schon ein peinliches Demokratieverständnis, wenn eine Bundesregierung über solche Umwege gezwungen werden muss, wesentliche Elemente der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik der Öffentlichkeit zu erklären.Nach dem Wortlaut der Rüstungsexportrichtlinien der Bundesregierung ist dieser Waffendeal nicht genehmigungsfähig. Eine Genehmigung der Waffenausfuhr wäre auch nach den Rüstungsexportkriterien nicht genehmigungsfähig. Dort heißt es: „Die Lieferung von Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern wird nicht genehmigt in Länder, die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind oder wo eine solche droht“ und „in denen ein Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzungen droht oder bestehende Spannungen und Konflikte durch den Export ausgelöst, aufrechterhalten oder verschärft würden“. Das ist im Hinblick auf die saudische Unterstützung bei der Niederschlagung von Protesten in Bahrain aber eindeutig der Fall. Gerade von einer Kanzlerin, die immer wieder ihre Sozialisation in der DDR und die friedliche Revolution von 1989 betont, wäre Solidarität mit der demokratischen Zivilgesellschaft in der arabischen Welt zu erwarten. Doch Fehlanzeige.Folter und MisshandlungenSaudi-Arabien hat aber nicht nur wegen der Niederschlagung der demokratischen Proteste in Bahrain Blut an den Händen. Tausende Menschen sitzen nach Informationen von Amnesty International in dessen Gefängnissen. Aus „Sicherheitsgründen“, wie es von dort heißt. „Sicherheitsgründe“ genügen in Saudi-Arabien auch schon aus, um Menschen zu foltern und zu misshandeln. Zudem wurden mindestens 27 Häftlinge hingerichtet – das waren zwar erheblich weniger als im Jahr zuvor, aber immer noch 27 Menschenleben zu viel, um Saudi-Arabien mit Kampfpanzern zu belohnen.Und wie ist es um die Religionsfreiheit bestellt? Immerhin handelt es sich bei der Ausübung der Religion gemäß Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte um ein anerkanntes Recht jedes Menschen. Zudem hat Angela Merkel vor einem halben Jahr noch vollmundig betont, dass die Glaubens- und Religionsfreiheit ein essenzieller Wert, ja, sogar ein „Kernwert“ der deutschen Außenpolitik sei. Dass in Saudi-Arabien sowohl Christen als auch Muslime wegen der Ausübung ihres Glaubens im vergangenen Jahr festgenommen wurden, wägt die Bundesregierung mit den im Koalitionsvertrag formulierten „fairen Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Wirtschaft“ ab und entscheidet. Auf der einen Seite stehen ein Auftrag im Wert von 1,7 Milliarden Euro und die Sicherung deutscher Arbeitsplätze. Auf der anderen stehen Foltergefängnisse, Hinrichtungen und die Niederschlagung demokratischer Proteste.Es ist noch viel zu tunNatürlich sitze ich als Mitglied einer ehemaligen Regierungspartei im Glashaus. Rot-Grün hat selbst Rüstungsexporte genehmigt, die auf öffentliche Kritik stießen. So haben wir U-Boote an Israel geliefert, das aufgrund dauerhafter Drohungen darauf angewiesen ist, sein Existenzrecht zu verteidigen. Das Kabinett Schröder hat aber auch Geschäften gegen meinen Willen zugestimmt, deren Kritik mehr als berechtigt ist. Teilweise haben wir diese Kritik überhaupt erst möglich gemacht, beispielsweise durch den seit 1999 erscheinenden Rüstungsexportbericht. Auch die Teilnahme und inhaltliche Bewertung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wurde erst nach 1998 ermöglicht. Und keine Frage: Es ist noch viel zu tun!In einem ersten Schritt müsste die Bundesregierung häufiger über genehmigte Rüstungsexporte berichten. In England geschieht dies vierteljährlich. Der deutsche Rüstungsexportbericht erscheint dagegen viel zu spät und zu keinem verlässlichen Termin. Außerdem fehlen dort die Angaben der Empfängerländer, inwiefern die Kriterien der politischen Grundsätze und der EU-Verhaltenskodex überprüft worden sind. Und es muss Schluss sein mit Hermes-Krediten für Rüstungsausfuhren. Ein systemimmanentes Problem ist es zudem, dass die Federführung für Rüstungsexporte im Bundesministerium für Wirtschaft liegt. Zuständig sollte das Auswärtigen Amt sein. Denn dort sollte man die Menschenrechtssituation in anderen Staaten besser im Blick haben als in einem Ressort, das bei 1,7 Milliarden aus dem Ausland Luftsprünge macht.Die Geheimhaltung im Bundessicherheitsrat muss auf den Prüfstand. Es gibt zurecht viele Stimmen, dass dies nicht mehr zeitgemäß ist. Der kalte Krieg ist vorbei. Auch die Rüstungsexporte sind in der Post-Privacy-Ära angekommen. Das beliebteste Argument der Konservativen kommt bei Waffengeschäften mit dem Ausland erst richtig zu Geltung: „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“. Waffenlieferanten gehen auf Messen viel offener mit Rüstungsgeschäften um als die Politik – von daher trifft auch das Argument „Betriebsgeheimnis“ nur noch sehr bedingt zu. Der Veröffentlichung einer Genehmigung müsste eine einstimmige Entscheidung über den jeweiligen Rüstungsexport im Bundessicherheitsrat vorausgehen. Dass die Beratungen zuvor in geheimer Runde stattfinden, um nicht unnötig diplomatisches Porzellan zu zerschlagen, ist richtig. Eine positiv gefällte Entscheidung sollte sich trotzdem nicht der parlamentarischen Kontrolle entziehen. Wer aber aus welchen Gründen von Deutschland mit Waffen versorgt werden soll, dazu muss man öffentlich argumentieren können. Sonst verkaufen wir mit den Waffen auch die Grundwerte von Demokratie und Menschenrechten.