Wessen Freiheit, wessen Gleichheit?

Buch der Woche : Wessen Freiheit, wessen Gleichheit?

Sabine Nuss

Hardcover, kartoniert

160 Seiten

18€

Im Herbst 2021 stimmte Berlin mit einer spektakulären Mehrheit für die Vergesellschaftung profitorientierter Immobilienkonzerne. Wie die genau aussehen soll, darum streiten seither nicht nur die Fachleute – eine Debatte, die die Chance birgt, Vergesellschaftung neu zu bestimmen. Sabine Nuss’ Fortsetzung von »Keine Enteignung ist auch keine Lösung«

Wessen Freiheit, wessen Gleichheit?

In Kooperation mit Karl Dietz Verlag Berlin

Wessen Freiheit, wessen Gleichheit?
Foto: Sean Gallup/Getty Images

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Versprechen einer anderen Vergesellschaftung

Versprechen einer anderen Vergesellschaftung

Sabine Nuss geht der herrschenden, auf privater Aneignung basierenden Produktionsweise auf den Grund. Denn: Die (oft enttäuschten) Verheißungen und „Naturnotwendigkeiten“ sind Hürden für das Aufspüren und die Verwirklichung progressiver Alternativen

Brillante Analytikerin

Brillante Analytikerin

Sabine Nuss ist Politologin und hat schon Bücher zur Analyse des Privateigentums und zur Digitalisierung im Kapitalismus veröffentlicht. „Wessen Freiheit, wessen Gleichheit?“ ist die erweiterte Fortsetzung von »Keine Enteignung ist auch keine Lösung«

„Nur Phrasen und Scheinerfolge“

„Nur Phrasen und Scheinerfolge“

„Eigentlich ist es eine frohe Kunde: Berlin vergesellschaftet 4500 Wohnungen der profitorientierten Vonovia. Doch geht es hierbei um »die Krankenschwester und den Polizeibeamten«, wie es Kai Wegner formuliert? Also um die Durchschnittsmieter*innen?“

Wichtiges Plädoyer für Vergesellschaftung

Wichtiges Plädoyer für Vergesellschaftung

Stimmen aus dem Netz: „Vergesellschaftung, so scheint es, füllt die Lücke, die den sozialen Bewegungen seit langer Zeit fehlt: Eine universale, gemeinsame Strategie, die einen sozialökologischen Umbau der Gesellschaft einzuleiten vermag.“

Enteignung

Als Enteignung (im 19. Jahrhundert entlehnt aus frz. expropriation, zu lat. proprius „eigen, eigentümlich“) bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, im Rahmen der Gesetze und gegen eine Entschädigung. In der Umgangssprache wird auch die Konfiskation, der entschädigungslose Entzug, oft als Enteignung bezeichnet. Die Enteignung von Produktionsmitteln bzw. Unternehmen wird meist als Verstaatlichung bezeichnet, die Enteignung von Grund und Boden in großem Stil als Bodenreform oder Landreform (Land als Synonym für Grundbesitz). Als Begründung der Enteignungen aus verkehrstechnischen, militärischen und anderen in den Staatsaufgaben liegenden Gründen wird ein übergeordneter, dem Allgemeinwohl dienender Zweck angeführt. Das ist auch bei individuellen Enteignungen meistens die Begründung.

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Vergesellschaftung 2.0 | Im Gespräch

Nach Artikel 15 im Grundgesetz können Grund und Boden, Produktionsmittel und Naturschätze »zum Zwecke der Vergesellschaftung« in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Diese Regelung ist nie zur Anwendung gekommen

Enteignen und dann? | Diskussion

Mit Sabine Nuss und Hans-Jürgen Urban (Moderation: Christian Schmidt). Im Anschluss an die Podiumsdiskussion konnten Teilnehmende Fragen stellen

Gedanken zum Eigentum | Sabine Nuss

Sabine Nuss über Rosa Luxemburgs Gedanken zum Eigentum

Sabine Nuss | Interview

Eigentum und Privateigentum, bzw Eigentumsverhältnisse und deren Ursprünge sind wichtige Themen in jedem basis-linken Diskurs